Hamburg, 20. August 2009
Titel des Fachbeitrags
Konzerndatenschutz –
Rechtssicherheit gewinnen trotz fehlendem Konzernprivileg
Leseprobe
»Zusammengeschlossene Unternehmen, die personenbezogene Daten innerhalb der eigenen Konzernstruktur frei übermitteln, begeben sich rechtlich gesehen auf dünnes Eis. Vielfach wird zwar der Konzern als herrschendes Unternehmen wahrgenommen, das berechtigt erscheint, z.B. als Muttergesellschaft personenbezogene Daten seiner Tochterunternehmen anzufordern. Dass diese Datenübermittlung in jedem Falle legitim sei, ist jedoch ein Trugschluss.«
Info
Der Artikel wurde auf » www.datenschutz-praxis.de «, im August 2009 veröffentlicht. Der WEKA-Verlag bietet aktuelle, praxisnahe Fachinformationen.
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