Fachbeitrag

Rechtsanwältin Ann-Karina Wrede, Consultant Datenschutz und IT-Compliance, erläutert die Gefahren bei der privaten Nutzung dienstlicher Geräte in »Datenschutz PRAXIS«

Hamburg, 27. Juli 2010

Titel des Fachbeitrags

»Stolperfalle Smartphone«

Leseprobe

»Die geschäftliche und die private Nutzung dienstlicher Geräte verschmelzen zunehmend: Nicht nur die private E-Mail- und Internutzung erfreut sich bei Arbeitnehmern größter Beliebtheit, auch die private Verwendung dienstlicher Handys und Smartphones nimmt zu. Der Vorteil: Der Arbeitnehmer ist auf diese Weise ständig erreichbar und immer auf dem neusten Stand. Der Nachteil: Eben diese Doppelnutzung kann zu (datenschutz)rechtlichen Problemen führen.

 

Ein Smartphone gewährleistet nicht nur ständige Erreichbarkeit, sondern auch eine Synchronisierung des Smartphones mit dem Dienstkalender, den Dienstkontakten sowie dem dienstlichen E-Mail-Account.
Meist sind die eingesetzten Smartphones nicht ausreichend gegen unberechtigte Zugriffe Dritter geschützt. Zu diesem Ergebnis kam z.B. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
So fehlen häufig Firewall und Antivirenschutz, die jedoch aus Sicherheitsgründen für den Einsatz von Smartphones unumgänglich sind: Sie sollen auf Smartphones die gleichen Gefahren bannen, die auch bei Laptops oder Festrechnern lauern.

 

Und nicht nur Firewalls fehlen. Oft verfügen die Smartphones darüber hinaus weder über einen Passwortschutz noch über eine gesicherte Internetverbindung. Erhalten Unberechtigte erst einmal Zugriff auf die mobilen Geräte, stehen ihnen nahezu sämtliche Unternehmensdaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offen.«

Info

Der Artikel wurde in Datenschutz PRAXIS (Ausgabe Juli 2010) veröffentlicht. Das Magazin bietet aktuelle, praxisnahe Fachinformationen zum Thema Datenschutz. Herausgeber ist der WEKA-Verlag.

 

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