Fachbeitrag

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Marcus Kirsch, Consultant Datenschutz und IT-Compliance, in dem Fachmagazin »BetriebsBerater« über die Tätigkeitsschwerpunkte des Compliance-Officer.

Hamburg, 21. März 2011

Titel des Fachbeitrags

»Im Blickpunkt: Die Tätigkeitsschwerpunkte des Compliance-Officer«

Leseprobe

»Eine Legaldefinition für den Begriff „Compliance“ findet sich im deutschen Gesetz nicht. Tatsächlich erwähnt wird der Begriff in § 33 Abs. 1 Nr. 1 WpHG und § 12 Abs. 4 S. 1 WpDVerO. Hauschka zitiert besonders bildhaft einen amerikanischen Anwalt, welcher Compliance als Kunst der Unternehmensjuristen interpretiert, „dem Vorstand den Knast zu ersparen“ (ZRP 2006, 258). Umfasst wird also die Überwachung von Regeln und Geboten im Unternehmen..

 

In den letzten Jahren machten diverse deutsche Unternehmen durch Negativschlagzeilen von sich reden. So wurden beispielsweise gegen die Lidl-Vertriebsgesellschaften seitens der Aufsichtsbehörden wegen erheblicher und teils schwerwiegender Verstöße gegen das Datenschutzrecht Bußgelder in Höhe von fast 1,5 Mio. Euro festgesetzt (Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 11.9.2008). «

Info

Der Artikel wurde im »BetriebsBerater« in der Rubrik Berufspraxis (Ausgabe 12/2011) veröffentlicht.

 

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