Hamburg, 01. März 2011
Titel des Fachbeitrags
»Datenschutz bei der Fernwartung von IT-Systemen: Vertrauen und Kontrolle«
Leseprobe
»Lagern Sie als Administrator die Wartung der unternehmenseigenen IT aus, kommen Fernwartungsverträge mit externen Dienstleistern ins Spiel. Hierbei sorgt eine umsichtige Vertragsgestaltung dafür, dass im besten Falle nicht nur Kosten gespart, sondern auch Verstöße gegen das Datenschutzgesetz vermieden werden. Dieser Beitrag befasst sich mit der datenschutzrechtlichen Einordnung von Fernwartungsverträgen und gibt Hinweise zu Vorgaben des BDSG, die bei dieser Art von Outsourcing zu berücksichtigen sind.«
Info
Der Artikel wurde im »IT-Administrator« (Ausgabe 03/2011) in der Rubrik PRAXIS/Recht veröffentlicht. Der »IT-Administrator« ist das praxisnahe Fachmagazin für System- und Netzwerkadministratoren, Netzwerkmanager und -spezialisten sowie IT-Leiter, IT-Dienstleister und Geschäftsführer.
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