Hamburg, 09. Juni 2011
Titel des Fachbeitrags
»Kann der Schutz des BDSG durch Betriebsvereinbarungen unterschritten werden«
Leseprobe
»Das BDSG erklärt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§4 I BDSG).
Die Tatsache, dass unter „andere Rechtsvorschrift“ auch Betriebsvereinbarungen fallen, ist in der Literatur und der Rechtsprechung allgemein anerkannt, da Betriebsvereinbarungen gem. §77 IV 1 BetrVG unmittelbar und zwingend gelten und somit kraft Gesetzes normative Wirkung entfalten, ohne dass es der individualrechtlichen Transformation in die Einzelarbeitsverhältnisse bedarf...«
Info
Der Artikel wurde im »MMR-Fokus« (Ausgabe 06/2011 vom 09.06.2011) und »MMR-Aktuell« (Ausgabe vom 04. Mai 2011) veröffentlicht. MMR ist die Zeitschrift für Informations-, Telekommunikation- und Medienrecht des Verlag C.H.Beck in München.
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