Thema des Fachbeitrags
»Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes – Neuerungen in der Gesetzgebung«
Mitte dieses Jahres wird das Bundesdatenschutzgesetz wesentliche Änderungen erfahren, die sich auch auf den Mittelstand auswirken. Thorsten Logemann thematisiert bei seinem Vortrag im Rahmen des Praxis[Forum] der AGA folgende Gesichtspunkte:
- Besonderer Kündigungsschutz für den betrieblichen internen Datenschutzbeauftragten, sowie der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung auf Kosten des Arbeitgebers
- Einwilligungserfordernis des Betroffenen für die Weitergabe der Daten zum Zwecke des Adresshandels, Werbung und/oder Markt- Meinungsforschung
- Informations- und Benachrichtigungspflicht der verantwortlichen Stelle (in der Regel das Unternehmen) bei Datenschutzverstößen, insbesondere bei Datenverlust und Datenmissbrauch
- Verschärfung der rechtlichen Sanktionen bei Verstößen, insbesondere Erhöhung der Bußgelder und Einführung der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung sowie Haftungsrisiken
- Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes im Bundesdatenschutzgesetz und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Arbeitgeber
- Das Datenschutzauditgesetz – Inhalte, Voraussetzungen und Vorteile
Bislang ist es erst ein Entwurf. Doch schon im Laufe dieses Jahres könnte das Gesetz zum Datenschutzaudit in Kraft treten und die Vergabe eines staatlich verliehenen Datenschutzsiegels regeln.
Wann und Wo
Donnerstag, den 14. Mai 2009,
14:30 - 16:00 Uhr
AGA Unternehmensverband
Kurze Mühren 2
20095 Hamburg
Info
Der AGA Unternehmensverband unterstützt seit nunmehr 55 Jahren seine Mitglieder als „externe Stabsstelle" in allen Fragen der Unternehmens- und Personalführung.
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Für Anfragen im Pressebereich und weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Heike Schug.
Telefon: +49 40 790235 - 256
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