Thema des Fachbeitrags
»Datenschutznovelle – Änderungen in der Gesetzgebung«
Bundesdatenschutznovelle Teil II (Gültig ab 01. September 2009)
- Besonderer Kündigungsschutz für den betrieblichen internen Datenschutzbeauftragten, sowie Fort- und Weiterbildungsansprüche auf Kosten des Arbeitgebers
- Verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (Near- and Offshoring), Gesetzliche Vorgabe des Vertragsinhalts
- Informations-, Benachrichtigungs- und Veröffentlichungspflichten der verantwortlichen Stelle (in der Regel das Unternehmen) bei Datenschutzverstößen, insbesondere bei Datenverlust und Datenmissbrauch
- Verschärfung der rechtlichen Sanktionen bei Verstößen, insbesondere Erhöhung der Bußgelder und Einführung der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung
- Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes im Bundesdatenschutzgesetz und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Arbeitgeber
- Erweiterte Anforderungen an die Datensicherheit – Stichwort: Anonymisierung, Pseudonymisierung, Verschlüsselung
- Werbung mit eigenen und fremden Daten, erhöhte Anforderung an die Einwilligung – Stichwort: Kopplungsverbot, Adresshandel, Werbung, Markt- und Meinungsforschung (Übergangsregelung: 31. August 2010 / 31. August 2012)
Bundesdatenschutznovelle Teil I (Gültig ab 01. April 2010)
- Scoring: Regelung des Scoring-Verfahrens, umfassende Auskunftsansprüche
- Automatisierte Einzelfallentscheidungen
- Datenweitergabe an Auskunfteien (sog. „Schufaklausel“), Kontroll-, Auskunft-, und Berichtigungspflichten
- Kennzeichnung- und Nachberechtigungspflichten von Daten
Wann und Wo
Rostock:
14. Oktober 2009, 15:00 - 18:00 Uhr
Bremen:
21. Oktober 2009, 14:00 - 17:00 Uhr
Kiel:
04. November 2009, 14:30 - 17:30 Uhr
Info
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