Thema des Fachbeitrags
»Arbeitnehmerdatenschutz – Rechtliche Anforderungen hinsichtlich Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Mitarbeiterdaten«
Die Bundesregierung beabsichtigt in diesem Zusammenhang, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um einen gesonderten Abschnitt zum Arbeitnehmerdatenschutz zu ergänzen. Bis dahin bewegen sich Unternehmen auf unsicherem Terrain. Die einzige gesetzliche Festlegung (§ 32 BDSG) enthält nur grundlegende Regelungen und die Einzelfall bezogene Rechtsprechung ist teilweise uneinheitlich.
Frau Rechtsanwältin Ann-Karina Wrede, bei der Firma intersoft-consulting services als Consulant Datenschutz und IT-Compliance tätig, wird uns im ersten Teil unserer Veranstaltung über folgende Themen informieren:
- Aktuelle Gesetzeslage zum Arbeitnehmerdatenschutz und Fallstricke für den Arbeitgeber
- Weitere zu beachtende Gesetze: Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Ausblick Arbeitnehmerdatenschutz: Darstellung der geplanten Inhalte aus dem Eckpunktepapier des Bundesministerium des Innern (BMI)
- Notwendigkeit interner Regelungen: Betriebsvereinbarung, Arbeitsanweisung oder Dienstanweisung, z.B. zu privater Internet- und E-Mailnutzung am Arbeitsplatz, heimlicher Videoüberwachung, Passwort- und Homeoffice-Richtlinien.
Im zweiten Teil unserer Veranstaltung wird der Geschäftsführer der Firma intersoft-consulting services, Herr Thorsten Logemann anhand von Beispielen, wie der Übermittlung von Personaldaten an die Personalverwaltung oder dem Vorgehen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf die rechtlichen und technischen Aspekte der Datenschutzanforderungen in mittelständischen Unternehmen eingehen und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung geben. Dabei werden folgende Themen behandelt:
- Erläuterung der gesetzlichen Grundlage (§ 9 BDSG „Technische und organisatorische Maßnahmen“ und dazu gehörige Anlagen)
- Überschneidung Datenschutz und Datensicherheit
- Spannungsfeld Arbeitnehmerdaten und personenbezogene Daten (Bestimmbarkeit z.B. über die Personalnummer)
- Zutritts-, Zugriffs- und Zugangskontrollen
- Übermittlung von personenbezogenen Daten: Verschlüsselung von E-Mails, externe Datenträger und Notebooks
- Videoüberwachung (z.B. Anforderungen der heimlichen Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen, die aber auch Mitarbeiterdaten erfassen)
Wann und Wo
Mittwoch, den 02. Juni 2010,
16:00 - 18:00 Uhr
AGA Unternehmensverband
Kurze Mühren 2
20095 Hamburg
Info
Der AGA Unternehmensverband unterstützt seit nunmehr 55 Jahren seine Mitglieder als „externe Stabsstelle" in allen Fragen der Unternehmens- und Personalführung. Praxisnahe Weiterbildung bietet die AGA Fach- und Führungskräften in kostenlosen Praxis[Foren].
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