Thema des Fachbeitrags
»Datenschutz versus Aufbewahrungspflichten«
Wenn die Datenschutzbehörde vor der Tür steht, sollte dringend der Rat des Datenschutzbeauftragten eingeholt werden. Bei den ständig wachsenden Anforderungen und neuen Gesetzeslagen bedarf es einer genauen Aufklärung darüber was genau und wie lange überhaupt aufbewahrt werden sollte.
Wie sind die Allgemeinen Aufbewahrungsfristen, z.B. von Bewerbungsunterlagen, Geschäftsbriefen und Personalakten? Was sind die Probleme im Zusammenhang mit der Archivierung von geschäftlichen E-Mails? Wie sieht es mit der datenschutzkonformen Vernichtung und Löschung von Daten aus? Was sind die Auskunfts-, Löschungs-, und Berechtigungsansprüche und wer ist anspruchsberechtigt?
Wann und Wo
Donnerstag, den 26. Januar 2012,
15:00 - 19:00 Uhr
Barmer GEK Geschäftsstelle Rostock
Grubenstr. 44
18055 Rostock
Info
Der AGA Unternehmensverband unterstützt seit nunmehr 55 Jahren seine Mitglieder als „externe Stabsstelle" in allen Fragen der Unternehmens- und Personalführung. Praxisnahe Weiterbildung bietet die AGA Fach- und Führungskräften in kostenlosen Praxis[Foren].
Für Anfragen im Pressebereich und weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Heike Schug.
Telefon: +49 40 790235 - 256
presse@intersoft-consulting.de
Download öffentlicher Schlüssel
