Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Anforderungen

Zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten kann sowohl ein Mitarbeiter des Unternehmens (interner Datenschutzbeauftragter), als auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden, der bestimmte Anforderungen zu erfüllen hat (§ 4 f II BDSG).

Fachliche Qualifikation

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte muss gewisse Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die Zuverlässigkeit erfüllen, anderenfalls kann er nicht wirksam bestellt werden. Die fachliche Qualifikation erfordert nachgewiesene Kenntnisse sowohl des Datenschutzrechtes als auch hinreichende IT-Kenntnisse.

Neutralität

Die Zuverlässigkeit erfordert insbesondere, dass sich der zu bestellende betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht in einem Interessenkonflikt befindet. Ein solcher Interessenkonflikt wäre z.B. bei dem Leiter der IT oder dem Leiter Personal anzunehmen, denn dieser müsste über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm selbst administrierten bzw. zu verantwortenden elektronischen Datenverarbeitungen befinden.

Freie Ressourcen

Dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen ausreichend Ressourcen an Zeit und Betriebsmitteln zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter
Interner und externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich
Grundlagen des Datenschutzes
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Aufgaben

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