Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Aufgaben

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wirkt während seiner Bestellung hin, auf die Einhaltung der Voraussetzungen des Datenschutzes nach BDSG und anderen Vorschriften über den Datenschutz. Im Rahmen dieser Funktion nimmt der betriebliche Datenschutzbeauftragte folgende Aufgaben wahr:

Unterweisung der Mitarbeiter, insbesondere durch

  • Prüfung der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
    (§ 5 BDSG)
  • Einweisung der Mitarbeiter, damit die Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten ordnungsgemäß angewendet werden (§ 4 g Abs.1 Nr.1 und 2 BDSG)
  • Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern zum Datenschutz

Kontrolle, insbesondere durch

  • Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle und Durchführung der Vorabkontrolle (§ 4d Abs.5 BDSG)
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4 g Abs.1 Nr.1 BDSG)
  • Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation

Auskunfts- und Registeraufgaben, insbesondere durch

  • Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen
  • Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse für die Bereiche, die personenbezogene Daten verarbeiten
  • Auskunft über etwaige Meldepflichten der verantwortlichen Stelle

Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung, insbesondere durch

  • Erstellung und Pflege der Datenschutz-Dokumente
  • Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zur datenschutzkonformen Abwicklung der betrieblichen Binnenkommunikation

Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen, insbesondere durch

  • Prüfung auf Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • ggf. Entwicklung von Alternativlösungen, die datenschutzrechtlich unbedenklich und betriebswirtschaftlich möglichst wenig aufwendig sind
  • öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen

Mitarbeiter-Schulung und betriebliche Weiterbildung, insbesondere durch

  • Durchführung von betrieblich angeordneten Schulungen
  • Entwicklung von Schulungskonzepten und modularen Ausbildungseinheiten
  • Hilfestellung am Arbeitsplatz

Weitere Informationen zum Thema Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter
Interner und externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich
Grundlagen des Datenschutzes
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Anforderungen

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Unsere Qualifikation

Die hohe Fachkunde unserer Berater im Datenschutz beruht unter anderem auf Mehrfachqualifikationen aus den Bereichen Recht, IT und Wirtschaft.
Mit ihrem fundierten Fachwissen sind unsere Consultants auch gefragte Experten für Fachbeiträge und Medienauskünfte.

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Durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen können Sie sich stärker auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, sichern Ihrem Unternehmen Wettbewerbs- und Marketingvorteile, reduzieren Haftungs-
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