Unterweisung der Mitarbeiter, insbesondere durch
- Prüfung der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
(§ 5 BDSG) - Einweisung der Mitarbeiter, damit die Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten ordnungsgemäß angewendet werden (§ 4 g Abs.1 Nr.1 und 2 BDSG)
- Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern zum Datenschutz
Kontrolle, insbesondere durch
- Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle und Durchführung der Vorabkontrolle (§ 4d Abs.5 BDSG)
- Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4 g Abs.1 Nr.1 BDSG)
- Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation
Auskunfts- und Registeraufgaben, insbesondere durch
- Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen
- Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse für die Bereiche, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Auskunft über etwaige Meldepflichten der verantwortlichen Stelle
Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung, insbesondere durch
- Erstellung und Pflege der Datenschutz-Dokumente
- Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
- Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zur datenschutzkonformen Abwicklung der betrieblichen Binnenkommunikation
Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen, insbesondere durch
- Prüfung auf Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorschriften
- ggf. Entwicklung von Alternativlösungen, die datenschutzrechtlich unbedenklich und betriebswirtschaftlich möglichst wenig aufwendig sind
- öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen
Mitarbeiter-Schulung und betriebliche Weiterbildung, insbesondere durch
- Durchführung von betrieblich angeordneten Schulungen
- Entwicklung von Schulungskonzepten und modularen Ausbildungseinheiten
- Hilfestellung am Arbeitsplatz
Weitere Informationen zum Thema Datenschutzbeauftragter
Externer Datenschutzbeauftragter
Interner und externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich
Grundlagen des Datenschutzes
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Anforderungen
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Die hohe Fachkunde unserer Berater im Datenschutz beruht unter anderem auf Mehrfachqualifikationen aus den Bereichen Recht, IT und Wirtschaft.
Mit ihrem fundierten Fachwissen sind unsere Consultants auch gefragte Experten für Fachbeiträge und Medienauskünfte.
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