KonTraG
Das KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) hebt die Verantwortung der Unternehmensleitungen bei der Etablierung eines effektiven Risikomanagements hervor. Gemäß KonTraG sind die Unternehmen verpflichtet, ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken - darunter auch IT-Sicherheitsrisiken - einzurichten.
Die Nichteinrichtung eines Risikomanagements stellt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung dar.
Das KonTraG galt ursprünglich nur für börsennotierte Aktien- und Kapitalgesellschaften. Heute gilt es für fast alle Unternehmensformen.
| siehe Leistungsangebot: |
IT-Risikomanagement IT-Compliance |
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