Glossar

Wichtige Begriffe zu den Themen IT-Sicherheit, Datenschutz,
IT-Compliance und IT-Governance werden hier erläutert.

MaRisk

MaRisk ist eine Kurzbezeichnung für »Mindestanforderungen an das Risikomanagement«. Es bezeichnet verbindliche Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Risikomanagement deutscher Kreditinstitute.

 

Diese Vorgaben bündeln zum einen die bisherigen Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelgeschäften (MAH), die Ausgestaltung der internen Revision (MaIR) und das Kreditgeschäft (MaK). Zum anderen werden sie die Neuerungen aus Basel II (2. Säule) ab dem 01.01.2007 verbindlich umsetzen.

 

siehe Leistungsangebot: IT-Risikomanagement
IT-Compliance

 

Regelungen der Kreditaufsicht - MaRisk

 

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