Wiedervorlage
Für ein aktives Datenschutzmanagement ist die regelmäßige Prüfung der Dokumentation erforderlich. Für Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzungen kann daher eine definierte Wiedervorlage eingerichtet werden. Außerdem können sämtliche Dokumente wiedervorgelegt werden. So kann z.B. bei Maßnahmeplänen die Umsetzung kontrolliert werden.