Hintergrundgrafik intersoft consulting services AG
Weiter zum Inhalt
Datenschutzberatung

Betriebsrat und Datenschutz

In Spannungsfeldern zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat profitieren Sie von diplomatischen Lösungen.

Ihre Vorteile

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer Zusammenarbeit.

  • Neutrale Vermittlerfunktion

    In der Rolle des neutralen Vermittlers bei Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräte verfügen wir über das nötige Fingerspitzengefühl.

  • Hochqualifizierte Berater

    Die vielen unterschiedlichen Qualifikationen unserer Berater im Datenschutz und IT‑Bereich sind in der Branche einzigartig.

  • Bundesweit tätig

    Wir sind ganz in Ihrer Nähe mit unseren Standorten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München.

Als neutraler Vermittler im Datenschutz an Ihrer Seite

Die wichtigsten Punkte beim Betriebsrat und Datenschutz

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Schutzgesetze der Arbeitnehmer zu sorgen. Auch der Umgang mit Personaldaten zählt dazu. Unsere Datenschutz-Spezialisten unterstützen Sie als neutrale Vermittler mit viel Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl, aufgaben- und zweckbezogen etwaige Konflikte zwischen Unternehmensleitung und dem Betriebsrat zu lösen. Auch für den Fall, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach DSGVO in Ihrem Unternehmen bestellt werden soll oder bereits vorhanden ist, beraten wir Sie gerne darüber, bei welchen Punkten dem Betriebsrat hierbei Mitbestimmungsrechte zustehen.

Einige der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vertreten die Auffassung, dass der Betriebsrat eigener Verantwortlicher im Datenschutz ist. Sollte diese Rechtsauffassung zutreffen, hätte dies weitreichende Folgen für den Betriebsrat und auch für den Arbeitgeber. Die über die Jahre etablierten unternehmensinternen Abläufe im Umgang mit Beschäftigtendaten müssten überprüft und im Hinblick auf die veränderte Rechtslage gegebenenfalls angepasst und neu gestaltet werden. In jedem Fall wäre eine genaue Begutachtung der relevanten Abläufe vorzunehmen. Wie auch immer sich die Rechtslage entwickeln wird: Wir begleiten Sie bei der aktuellen rechtlichen Entwicklung im Bereich Betriebsrat und Datenschutz und bieten in der Zwischenzeit praxisorientierte Lösungen, für die sich aus Meinung der Aufsichtsbehörden ergebenden Probleme.

Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat

Den effizientesten Weg in der Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung wird der Betriebsrat finden, der sich in guten (Berater‑)Händen befindet. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Datenschutzbeauftrage nach der DSGVO weisungsunabhängig arbeitet. Die Beratungsleistung erfolgt damit gemäß der rechtlichen Beurteilung der Berater und unabhängig vom Einfluss des Arbeitgebers. Auf unsere neutrale Datenschutzberatung können Sie sich damit stets verlassen. Ganz nebenbei führt unsere Beratung zu Sensibilität beim Umgang mit personenbezogenen Daten. So werden potenzielle Konfliktherde im Datenschutz bereits im Vorfeld identifiziert und nach Möglichkeit reduziert.

Spezielle, auf die Aufgaben des Betriebsrates abgestimmte, Schulungen im Datenschutz für die Mitglieder des Betriebsrates ermöglichen diesen einen informierten und kompetenten Umgang zu allen datenschutzrechtlichen Anforderungen im Beschäftigtendatenschutz. Generelle Fragestellungen im Umgang mit personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext werden ebenso erörtert, wie spezifische Detailfragen. Unsere professionellen Berater zum Thema Datenschutz und Betriebsrat unterstützen Sie bei der Erstellung komplexer Dokumente, wie beispielsweise Betriebsvereinbarungen mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht. Ebenso haben unsere Berater stets ein offenes Ohr für Ihre datenschutzrechtlichen Belange. Das Datenschutzrecht, insbesondere der Mitarbeiterdatenschutz, bieten viele Fragestellungen, die es zu lösen gilt. Mit uns als Datenschutzberater an Ihrer Seite stellt dies für Sie zukünftig kein Problem mehr dar.

So können wir Sie unterstützen

  • Neutrale Datenschutzberatung im Zusammenhang mit dem Betriebsrat
  • Unterstützung bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit spezifischeren Vorschriften zum Datenschutz gemäß Art. 88 Abs. 1 DSGVO
  • Fragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Schulungen im Datenschutz speziell abgestimmt auf Betriebsratsmitglieder
  • Beratung in einem Sachgebiet im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Beobachtung der aktuellen rechtlichen Entwicklung, insbesondere Betriebsrat als „Verantwortlicher“
Hintergrundgrafik intersoft consulting services AG
Datenschutz-Profis: alle Branchen, alle Unternehmensstrukturen. Hier unverbindlich anfragen

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen im Bereich Betriebsrat und Datenschutz.

Der Betriebsrat eines Unternehmens ist mit der Überwachung aller Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beauftragt, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestimmt sind (§ 80 Abs. 1 BetrVG). Nach § 75 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen und zu fördern. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) werden auch als Arbeitnehmerschutzgesetze angesehen. Die Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften gehört damit zum Aufgabenbereich des Betriebsrats und erfordert unabdingbar dessen Mitbestimmung. Wir können Arbeitgeber und Betriebsräte in der Zusammenarbeit datenschutzrechtlich und zielführend begleiten und damit unseren Beitrag dazu liefern, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Strittige Fragestellungen in diesem Zusammenhang können unter anderem sein:

  • Übermittlung von Personaldaten ins Ausland
  • Regelung der Privatnutzung von E‑Mail und Internet am Arbeitsplatz sowie Firmenhandys
  • Einführung von Zeiterfassungssystemen
  • Verfassen von Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Meldung von datenschutzrechtlichen Verstößen an die Datenschutzbehörden

Die Datenschutzberatung durch unsere Consultants kann dem spannungsgeladenen Verhältnis zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat ein neutrales Element hinzufügen und zugleich dem Thema Datenschutz sachkundig gerecht werden.

In der ständigen Rechtsprechung zum alten Bundesdatenschutzgesetz hat das Bundesarbeitsgericht den Betriebsrat als Teil der verantwortlichen Stelle des Unternehmens eingeordnet. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich aber der Wortlaut der Definition des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen geändert. Einige der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vertreten daher die Auffassung, dass der Betriebsrat neuerdings als eigener Verantwortlicher zu werten sei. Somit hätte dieser bei seinen Datenverarbeitungen für die Einhaltung der DSGVO selbst zu sorgen. Der Betriebsrat müsste demnach zum Beispiel allen Dokumentations- und Informationspflichten der DSGVO nachkommen. Größere Betriebsräte, bei denen mehr als zwanzig Betriebsratsmitglieder personenbezogene Daten verarbeiten, müssten einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zudem könnte der Betriebsrat als verantwortliche Stelle für die Nichteinhaltung und Verstöße gegen die DSGVO von der Aufsichtsbehörde sanktioniert werden. Für Aufsichtsbehörden sowie für Unternehmen und Betriebsräte würden dadurch weitere Probleme in der praktischen Umsetzung entstehen.

Einerseits hätte die Aufsichtsbehörde Recht, denn Geldbußen gegen einen Betriebsrat zu verhängen, würden weitgehend ins Leere laufen, da bei einem Betriebsrat kein eigenes Geld zu holen ist. Andererseits stünde man vor dem Problem, dass der Arbeitgeber durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) keine Möglichkeit hat, die konkrete Datenverarbeitung innerhalb des Betriebsrats zu kontrollieren und zu beeinflussen. Der Arbeitgeber würde aber für die durch den Betriebsrat begangenen Datenschutzverstöße gegenüber der Aufsichtsbehörde haften.

Für beide Auffassungen gibt es zahlreiche, mehr oder weniger gute Argumente. Beide Lösungen stellen Unternehmen und Aufsichtsbehörden vor insbesondere umsetzungsbedingte Probleme. Es ist daher unerlässlich, sich kompetent im Bereich Datenschutz und Betriebsrat beraten zu lassen, um seine Auffassung mit sauberer, rechtlicher Argumentation zu vertreten und im Unternehmen umzusetzen. Nur so können Unannehmlichkeiten mit den Aufsichtsbehörden und im Unternehmen reduziert werden.

Eine der originären Aufgaben des Betriebsrates besteht darin, die Einhaltung der rechtlichen Normen zum Schutze der Mitarbeiter zu kontrollieren. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird der pflichtbewusste Betriebsrat daher im alltäglichen Betriebsablauf regelmäßig die Weitergabe von sensiblen Mitarbeiterdaten vom Arbeitgeber verlangen. Der Arbeitgeber wird dem Betriebsrat die Herausgabe der Informationen jedoch ebenso regelmäßig mit Verweis auf das Datenschutzrecht verweigern. Diese scheinbar unvereinbaren Standpunkte können schnell zu internen Spannungen im Unternehmen führen, die leider regelmäßig in gerichtlichen Auseinandersetzungen enden.

„Klassische Konfliktfelder“ tummeln sich in diversen Bereichen. Aktueller Streitpunkt vor Gericht sind beispielsweise die Mitteilungspflichten des Arbeitgebers an den Betriebsrat im Hinblick auf eine bestehende Schwangerschaft im Unternehmen. Immer wieder Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzungen ist auch die Frage, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat Einsicht in Bruttoentgeltlisten der Mitarbeiter gewähren muss.

Weiteres Konfliktpotenzial bieten Themengebiete wie Videoüberwachungsmaßnahmen und Kontrollen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Liste möglicher Streitherde im Bereich Datenschutz und Betriebsrat ist lang und rechtliche Auseinandersetzungen im eigenen Unternehmen bringen viele Nachteile mit sich. Verlorene Arbeitsenergie, schlechte Stimmung unter den Kollegen und Prozesskosten sind eine Belastungsprobe für den Unternehmensfrieden und säumen den oft langen und zermürbenden Weg zur gerichtlichen Entscheidung. Aber, das muss nicht sein.

Professionelle Beratung im Datenschutz weist frühzeitig auf risikobehaftete Themen hin. So erhalten Arbeitgeber und Betriebsrat Unterstützung im Umgang mit Beschäftigtendaten, um Konflikte im Konsens zu lösen oder bestenfalls diese gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Kompetenz von mehr als 60 Beratern

Mehr als 60 Berater liefern passende Lösungen für Ihr Unternehmen. Lernen Sie hier einige ausgewählte Berater kennen.

Aufgelistet finden Sie Zertifikate und Mitgliedschaften der Unternehmensgruppe, die unseren hohen Anspruch belegen.

ISO 9001 zertifiziert

ISO 9001 zertifiziert

Mit der Zertifizierung seines Qualitätsmanagements nach ISO 9001 dokumentiert die intersoft consulting services AG ihr Streben nach stetiger Verbesserung der Dienstleistungen, Prozesse und Kosteneffizienz, um die Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern weiter zu erhöhen.
Zertifikat öffnen

Top-Berater

Top-Berater

intersoft consulting services hat die Auszeichnung „Top-Berater“ erhalten und ist somit ins Qualitätsregister für Berater von ServiceValue aufgenommen. Im Rahmen eines Prüfverfahrens von ServiceValue und dem Hamburger Consulting Club (HCC) wurden die Gebiete Company, Collaboration und Competence bewertet sowie das Testat mit herausragendem Prüfergebnis erstellt.

CIPM-Zertifizierung

CIPM-Zertifizierung

Berater der intersoft consulting services AG sind durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP) zum Certified Information Privacy Manager (CIPM) zertifiziert worden. Die CIPM ist die einzige weltweit akkreditierte Zertifizierung im Datenschutzmanagement und bildet Ansprechpartner mit hoher Expertise für das Tagesgeschäft in allen Belangen des Datenschutzes aus. Die Zertifizierung ist zudem ISO akkreditiert (ISO 17024:2012).

ISO 27001 zertifiziert

ISO 27001 zertifiziert

Mit der Zertifizierung ihres Informationssicherheits-managementsystems (ISMS) nach ISO 27001 dokumentiert die intersoft consulting services AG ihre Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der ihr anvertrauten Informationen zu wahren. Die Kunden können damit auf eine angemessene Steuerung von Risiken vertrauen.
Zertifikat öffnen

IAPP Corporate Member

IAPP Corporate Member

Durch die Firmenmitgliedschaft in der International Association of Privacy Professionals (IAPP) sind unsere Berater weltweit mit führenden Datenschutz- und IT‑Sicherheitsexperten vernetzt. Als international anerkannter Standard signalisiert IAPP großes Vertrauen und gewinnt durch die neue DSGVO einen hohen Stellenwert.

CIPP/E-Zertifizierung

CIPP/E-Zertifizierung

Berater der intersoft consulting services AG sind durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP) zum Certified Information Privacy Professional (CIPP/E) zertifiziert worden. Das Zertifikat ist ANSI- und ISO-konform (ISO 17024) und weist den Berater aus, über anerkannte Qualifikationen im europäischen Datenschutzbereich zu verfügen.

Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)

Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)

Die DVD verfolgt das Ziel, die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen des Datenschutzes, der Datenverarbeitung und der Datensicherung wahrzunehmen. Die Mitgliedschaft ermöglicht uns den Zugang zu umfangreichem Fachwissen und Netzwerkmöglichkeiten in der Datenschutzwelt.

Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG)

Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG)

Die “Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Datenschutzes e.V.” wurde als Forum für den Datenschutz von Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien gegründet. Als Mitglied beim HDG wirken wir aktiv an der Weiterentwicklung von Datenschutzthemen mit.

  • Volljuristen (2 Staatsexamina), darunter promovierte Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für IT‑Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht
  • Master of Laws in IT‑Recht, Medienrecht, Immaterialgüterrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Recht des geistigen Eigentums
  • Bachelor of Laws für Informationsrecht und Wirtschaftsrecht
  • ISO 27701 Lead Implementer
  • TÜV‑zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren
  • Certified Information Privacy Manager (CIPM), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E)
  • IT‑Compliance-Manager (ISACA) und Compliance-Officer (TÜV)
  • Datenschutzbeauftragte nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
  • BSI-zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001 auf der Basis von IT‑Grundschutz und De‑Mail‑Auditor
  • ISO/IEC 27001 Lead Auditor, ISO/IEC 27001 Implementer, ISO/IEC 27001 Practitioner
  • GIAC Certified Forensic Examiner, GIAC Certified Forensic Analyst, GIAC Battlefield Forensics and Acquisition
  • IT-Sicherheitsbeauftragte (TÜV)
  • Informatiker und Wirtschaftsinformatiker
  • Master of Science Informationsmanagement
  • Bachelor of Science Informatik
  • Cyber Security Practitioner (ISACA), IT Information Security Practitioner (ISACA)
  • Cloud Information Security (ISO 27017/27018)

Referenzen

Wir beraten deutschlandweit hunderte Unternehmen und sind daher in allen Branchen vertreten. Dies ist nur ein Auszug unserer Referenzen.

Porsche Consulting
Panasonic Electric Works Europe
GWH Wohnungsgesellschaft
Gemeinsamer Bundesausschuss
Mann + Hummel
SYZYGY
Tourismusverband Hamburg
IQTIG Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

Standorte

Standorte
Mit bundesweiten Niederlassungen sind wir auch in Ihrer Nähe vertreten.

Kontaktieren Sie uns

Hintergrundgrafik intersoft consulting services AG
Julia Reiter
Vertriebsleiterin
Gern beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Hier unverbindlich anfragen

PDF-Download

NEWSLETTERInfos zum Unternehmenkostenlose WebinareFachbeiträge