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Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt

Unsere Datenschutzexperten aus Frankfurt am Main übernehmen für Sie alle datenschutzrelevanten Aufgaben.

Ihre Vorteile

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer Zusammenarbeit.

  • Hochqualifizierte Berater

    Die vielen unterschiedlichen Qualifikationen unserer Berater im Datenschutz und IT‑Bereich sind in der Branche einzigartig.

  • Keine Reisekosten

    Wenn Sie uns als externer Datenschutzbeauftragter wählen, entstehen für Sie keinerlei Reisekosten für persönliche Termine in Frankfurt.

  • Flexible Terminvereinbarung

    Durch die örtliche Nähe kann Ihr persönlicher Ansprechpartner aus Frankfurt im Bedarfsfall direkt für Sie da sein.

Ihr externer Datenschutzbeauftragter aus Frankfurt am Main

DSGVO erhöht Anforderungen für Unternehmen

Mit der DSGVO wurde im Jahr 2018 ein EU-weit geltender Datenschutzstandard für Unternehmen, die einen Sitz in der EU haben oder sich an den europäischen Markt wenden, etabliert, dessen Auswirkung vielfach jedoch noch unterschätzt wird. So sind deutsche Unternehmen, in denen in der Regel mehr als zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, dazu verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bei weniger Mitarbeitern bereits dann, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) unterliegen. Können Sie mit Gewissheit sagen, dass Ihr Unternehmen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Vorschriften bestmöglich aufgestellt ist? Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass das Thema zwar allgemein an Bedeutung gewinnt und Verantwortliche sich vermehrt mit Aspekten des Datenschutzes auseinandersetzen, es aber dennoch oftmals an adäquaten betrieblichen Strukturen fehlt. Das Problem dabei: Die Geschäftsführer bzw. die geschäftsführenden Organe sind persönlich verpflichtet, alles Notwendige dahingehend zu unternehmen.

Erhalten Sie jetzt bedarfsgerechte Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt, der Sie theoretisch und praktisch begleitet. Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragestellungen, etwa zum Arbeitnehmerdatenschutz oder zur Auftragsverarbeitung – gerne auch durch Mitarbeiterschulungen oder im Rahmen einer Begleitung bei Prüfungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Kurzum: Behalten Sie den Blick fürs Wesentliche, wir kümmern uns um den Rest – transparent, kalkulierbar und rechtskonform.

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Deshalb ist die intersoft consulting services AG die richtige Wahl

„Wuhinne mit de Naas?“ fragt sich zwangsläufig derjenige, der beim Thema Datenschutz denkt, „des laaft nit fort!“. Da kann man noch so lange „babbele“, mit der „Bagaasch“ muss man sich dann doch irgendwann einmal auseinandersetzen. Der clevere Frankfurter weiß, dass „Dorschenanner“ im Zweifel viel Zeit und Geld kostet, was am anderen Ende dann wieder fehlt. Und genau hier kommen wir ins Spiel, denn die intersoft consulting services AG kann Ihrem Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt stellen, der Ihnen den Rücken freihält und sich um all das kümmert, was „Erbsezähler“ halt so machen. Unsere Beratung ist pragmatisch, kostentechnisch planbar und juristisch handfest. Profitieren Sie von unserem Full-Service-Ansatz und einer Datenschutzberatung, die für jede Branche und Fragestellung die passende Antwort bereithält.

Unser Unternehmen hat als einer der ersten Dienstleister den Fokus auf sämtliche Aspekte des Datenschutzrechts gelegt, um Ihnen Beratung aus einer Hand bieten zu können. Verlassen Sie sich dabei auf unsere langjährige Expertise, auf einen geballten Wissenspool, gespeist aus grundlegenden Fertigkeiten eines Volljuristen und den vielfältigen Zusatzqualifikationen und Praxiserfahrungen unserer mehr als 70 Experten in ganz Deutschland. Unser Beratungsangebot sowie die externen Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt stehen grundsätzlich Unternehmen jeder Branche in vollem Umfang zur Verfügung. Wir sind der Partner an Ihrer Seite.

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Unsere Berater

Lernen Sie hier einige ausgewählte Berater kennen.

Aufgelistet finden Sie Zertifikate und Mitgliedschaften der Unternehmensgruppe, die unseren hohen Anspruch belegen.

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)

Als gemeinnütziger Verein setzt sich die GDD für einen angemessenen, vertretbaren und technisch umsetzbaren Datenschutz ein. Ihr Zweck besteht darin, datenverarbeitende Stellen bei der Bearbeitung und Erfüllung von rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit zu unterstützen. Wir engagieren uns im ERFA-Kreis Nord und schätzen den fachlichen Austausch.

ISO 9001 zertifiziert

ISO 9001 zertifiziert

Mit der Zertifizierung seines Qualitätsmanagements nach ISO 9001 dokumentiert die intersoft consulting services AG ihr Streben nach stetiger Verbesserung der Dienstleistungen, Prozesse und Kosteneffizienz, um die Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern weiter zu erhöhen.
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Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG)

Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG)

Die “Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Datenschutzes e.V.” wurde als Forum für den Datenschutz von Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien gegründet. Als Mitglied beim HDG wirken wir aktiv an der Weiterentwicklung von Datenschutzthemen mit.

Nach Verbandskriterien des BvD verpflichtet

Nach Verbandskriterien des BvD verpflichtet

intersoft consulting services ist mit ihren externen Datenschutzbeauftragten nach den Verbandskriterien „Fachkunde“ und „Zuverlässigkeit“ des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. (BvD) verpflichtet. Die Kriterien gewährleisten ein hohes und konstantes Datenschutzniveau.

Top-Berater

Top-Berater

intersoft consulting services hat die Auszeichnung „Top-Berater“ erhalten und ist somit ins Qualitätsregister für Berater von ServiceValue aufgenommen. Im Rahmen eines Prüfverfahrens von ServiceValue und dem Hamburger Consulting Club (HCC) wurden die Gebiete Company, Collaboration und Competence bewertet sowie das Testat mit herausragendem Prüfergebnis erstellt.

CIPP/E-Zertifizierung

CIPP/E-Zertifizierung

Berater der intersoft consulting services AG sind durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP) zum Certified Information Privacy Professional (CIPP/E) zertifiziert worden. Das Zertifikat ist ANSI- und ISO-konform (ISO 17024) und weist den Berater aus, über anerkannte Qualifikationen im europäischen Datenschutzbereich zu verfügen.

ISO 27001 zertifiziert

ISO 27001 zertifiziert

Mit der Zertifizierung ihres Informationssicherheits-managementsystems (ISMS) nach ISO 27001 dokumentiert die intersoft consulting services AG ihre Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der ihr anvertrauten Informationen zu wahren. Die Kunden können damit auf eine angemessene Steuerung von Risiken vertrauen.
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IAPP Corporate Member

IAPP Corporate Member

Durch die Firmenmitgliedschaft in der International Association of Privacy Professionals (IAPP) sind unsere Berater weltweit mit führenden Datenschutz- und IT‑Sicherheitsexperten vernetzt. Als international anerkannter Standard signalisiert IAPP großes Vertrauen und gewinnt durch die neue DSGVO einen hohen Stellenwert.

  • Volljuristen (2 Staatsexamina), darunter promovierte Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für IT‑Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht
  • Master of Laws in IT‑Recht, Medienrecht, Immaterialgüterrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Recht des geistigen Eigentums
  • Bachelor of Laws für Informationsrecht und Wirtschaftsrecht
  • ISO 27701 Lead Implementer
  • TÜV‑zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren
  • Certified Information Privacy Manager (CIPM), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E)
  • IT‑Compliance-Manager (ISACA) und Compliance-Officer (TÜV)
  • Datenschutzbeauftragte nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
  • BSI-zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001 auf der Basis von IT‑Grundschutz
  • ISO/IEC 27001 Lead Auditor, ISO/IEC 27001 Implementer, ISO/IEC 27001 Practitioner
  • GIAC Certified Forensic Examiner, GIAC Certified Forensic Analyst, GIAC Battlefield Forensics and Acquisition
  • IT-Sicherheitsbeauftragte (TÜV)
  • Business Continuity Manager (TÜV)
  • Informatiker und Wirtschaftsinformatiker
  • Master of Science Informationsmanagement
  • Bachelor of Science Informatik
  • Cyber Security Practitioner (ISACA), IT Information Security Practitioner (ISACA)
  • Cloud Information Security (ISO 27017/27018)

Aufsichtsbehörde Hessen

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Für Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main sowie an allen anderen Orten in Hessen ist Prof. Dr. Alexander Roßnagel der zuständige Ansprechpartner. Er wurde im Dezember 2020 vom Hessischen Landtag zum Landesdatenschutzbeauftragten gewählt und trat am 01. März 2021 sein Amt als Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit an. Zuletzt war er Seniorprofessor für öffentliches Recht, Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universität Kassel. Alexander Roßnagel gilt als ausgewiesener Datenschutz- und Technikexperte. Seine wissenschaftliche Expertise in diesem Bereich ist seit Jahrzehnten als Sachverständiger von der Politik und Verbänden gefragt. Sein Vorgänger Michael Ronellenfitsch galt bei seiner Tätigkeit als Landesdatenschutzbeauftragter als äußerst wirtschaftsfreundlich. Alexander Roßnagel hingegen kündigte bereits an, soweit möglich für den Schutz von Bürgerinnen und Bürger sowie einen Machtausgleich zwischen diesen und den datenverarbeitenden Stellen in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zu sorgen, da diese immer mehr Informationen über Bürgerinnen und Bürger besitzen. Sein Hauptaugenmerk wird auf Themenschwerpunkte wie Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design), Transparenz bei der Datenverarbeitung sowie der Aufklärung und Sensibilisierung über Risiken, Vorgaben, Garantien und Rechte des Datenschutzes liegen.

Ein wesentlicher Aspekt, der dazu beigetragen hat, dass immer mehr Unternehmen den Themenkomplex „Datenschutz“ beachten, folgt aus Artikel 39 der DSGVO. Daraus ergibt sich eine Kooperationspflicht des Datenschutzbeauftragten und damit letztlich auch des Unternehmens mit der zuständigen Aufsichtsbehörde. Kommt es beispielsweise zu einem Datenschutzvorfall, verlangt die Bewertung ein besonderes Augenmerk dahingehend, ob dieser Vorfall meldepflichtig ist und was ggf. gemeldet werden muss und sollte. Neben der technischen Einschätzung ist hier insbesondere eine fundierte Kenntnis der Rechtslage wichtig.

Bild von Frankfurt

Unsere Berater unterstützen Sie ganzheitlich

Die Tätigkeit des Hessischen Landesbeauftragten ist geprägt von der Rolle des Bundeslandes als Verkehrsdrehkreuz sowie im Besonderen durch die Rolle der Stadt Frankfurt am Main als Finanz- und Wirtschaftsmetropole mit weit überregionaler Bedeutung. Dennoch werden im Wesentlichen vor allem Eingaben durch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und Verbände behandelt, die im Zweifelsfall zu einer Überprüfung Ihres Unternehmens führen können.

In einem solchen Fall ist es sinnvoll, auf einen externen Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt zurückgreifen zu können, der zwischen Ihrem Unternehmen und dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vermittelt und koordiniert. Wir sind die Kompetenz in Ihrem Unternehmen, die alle datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt und Behördenanfragen bearbeitet und Sie dabei ganzheitlich berät. So kann es etwa um eine Risikoabwägung gehen, um sich zwischen einer Selbstbelastung oder einem Verstoß gegen die gesetzliche Mitwirkungspflicht zu entscheiden – mit unseren Handlungsempfehlungen haben Sie stets alle Optionen auf dem Tisch. Wir richten unser Hauptaugenmerk auf den individuellen Einzelfall, forcieren einen kooperativen Dialog und erreichen somit mitunter, dass Verstöße lediglich zu einer Verwarnung führen oder anderweitig gelöst werden können. Setzen Sie auf die langjährige Expertise und Erfahrung unserer Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt, wir präsentieren Ihnen die passende Lösung für jedes denkbare Datenschutzproblem.

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Referenzen als externer Datenschutzbeauftragter

Wir beraten deutschlandweit hunderte Unternehmen und sind daher in allen Branchen vertreten. Dies ist nur ein Auszug unserer Referenzen.

Greenpeace
Danone
Sanofi
Maersk
HSV
Warner Music Group
Schmitz Cargobull
Carglass

Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt

Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter.

Auch in Frankfurt fordert die DSGVO von Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn

  • die Haupttätigkeit des Unternehmens eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen bedingt (Art. 37 Abs. 1 b) DSGVO) oder
  • in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten wie z.B. Gesundheitsdaten besteht (Art. 37 Abs. 1 c) DSGVO).

Daneben muss in Deutschland ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn entweder

  • mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 S. 1 BDSG)
  • oder unabhängig von der Personenanzahl, das Unternehmen Datenverarbeitungen vornimmt, die aufgrund ihres hohen Risikos für die Rechte und Freiheiten von Personen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern (§ 38 Abs. 1 S. 2 BDSG).
  • Das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet. (§ 38 Abs. 1 S. 2 BDSG).

Der Datenschutzbeauftragte darf ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein externer Dienstleister aus Frankfurt sein. Soll ein interner Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter werden, muss dieser zum Zeitpunkt der Bestellung über das gesetzlich vorgeschriebene, berufliche Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis verfügen. Zudem sollte geprüft werden, dass dieser keinem Interessenkonflikt gem. Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO unterliegt. Andernfalls gilt der Datenschutzbeauftragte beide Male als nicht bestellt, was wiederum ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt.

Bei einem externen Dienstleister hingegen ist diese Gefahr von vornherein ausgeschlossen. Solche und weitere Vor- und Nachteile finden Sie in unserer grafischen Gegenüberstellung interner, externer Datenschutzbeauftragter.

Ein externer Datenschutzbeauftragter aus Frankfurt wird oft im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags tätig. Die Kosten, die dafür anfallen, richten sich also vor allem nach Art und Umfang der zwischen den Parteien vereinbarten Tätigkeit. Diese wiederum hängt von vielen individuellen Faktoren ab, etwa wie groß das Frankfurter Unternehmen ist, ob sensible Daten verarbeitet werden, wie der Datenschutz bisher im Unternehmen gehandhabt worden ist oder wie viele der im Datenschutz anfallenden Tätigkeiten intern bzw. extern erledigt werden sollen. Dabei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäftsmodelle von externen Datenschutzbeauftragten auf dem Markt. Diese reichen von reiner Softwareangeboten, mit denen das Unternehmen dann eigenständig die Vorgaben der DSGVO umsetzten müssen, bis zu Komplettangeboten, die alle Eventualien abdecken. Daneben hat die Ausbildung und Expertise des externen Datenschutzbeauftragten Auswirkungen auf die Kosten. Ein Datenschutzbeauftragter mit einem mehrjährigen Studium in den Bereichen Wirtschaft, Recht oder IT verlangt ein höheres Gehalt als ein Datenschutzbeauftragter, der von Ausbildungsanbietern wie TÜV, IHK oder DEKRA in 1-2 Wochen zum DSB zertifiziert wurde.

Der Standort Frankfurt

Unsere Niederlassung in der Finanz- und Wirtschaftsmetropole Deutschlands

Die in Frankfurt am Main ansässige Niederlassung der intersoft consulting services AG finden Sie zentral gelegen im südlichen Westend, mittig zwischen Festhalle/Messe, Hauptbahnhof und Taunusanlage. Fußläufig erreichbar von der Frankfurter Alten Oper, dem Rothschildpark und dem international bekannten Ausstellungs- und Handelszentrum.

Nehmen Sie Datenschutz und all das, was damit in Verbindung steht, aktiv in die Hände – mit den Dienstleistungen der intersoft consulting services AG und unseren externen Datenschutzbeauftragten aus Frankfurt sind Sie jederzeit bestens betreut. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.

Externer Datenschutz am Standort Frankfurt

Standort Frankfurt

intersoft consulting services AG
Niedenau 13 - 19
60325 Frankfurt
Deutschland

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Seite: Externer Datenschutzbeauftrager

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Julia Reiter
Vertriebsleiterin
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