juris PraxisReport: Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens: Keine rückwirkende Änderung der richtig dokumentierten Vergangenheit gemäß Art. 16 DSGVO

Fachbeitrag | 25.10.2019 | juris PraxisReport IT-Recht 21/2019

Autorin

Mandy Hrube
Volljuristin und Consultant für Datenschutz

Leseprobe

Mandy Hrube kommentiert die Entscheidung des OVG Hamburg (Beschl. v. 27.05.2019 – 5 Bf 225/18.Z). In dieser befasst sich das Gericht mit der Frage, ob sich aus Art. 16 DSGVO ein Anspruch auf rückwirkende Änderung des Vornamens (d.h. auch für den Zeitraum vor der Namensänderung) in der Personalakte ergibt.

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