W&V: Auch pseudonyme Daten gelten als personenbezogen
Fachbeitrag | 30.03.2021 | W&V+
Auch pseudonyme Daten gelten als personenbezogen. Die Opt-In-Pflicht verwässert die Datengrundlage von Online-Werbung. Doch Versuche, die Zustimmung der Nutzer zu umschiffen, beispielsweise durch Fingerprinting, sind gefährlich.
Dr. Nils Christian Haag von der intersoft consulting services AG nimmt in dem Interview mit der Fachzeitschift der Kommunikations- und Medienbranche W&V Stellung zu Trackingmethoden im Online Marketing.
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