Faezeh Shokrian
Rechtsanwältin und Consultant für Datenschutz & IT-Compliance
»Um sich ein Bild über die Bonität potenzieller Kunden machen zu können, nutzen Kreditinstitute, Versandhäuser und Internethändler das sogenannte Scoring-Verfahren. Der Gesetzgeber hat im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die das Verfahren transparenter machen und die Rechte der Betroffenen stärken. Insbesondere bekommen die Betroffenen umfassende Auskunftsrechte und können sich von Händlern und Unternehmen über das Zustandekommen ihrer Scoring-Werte aufklären lassen.«
Weitere InfosDer Artikel wurde in Datenschutz PRAXIS (Ausgabe August 2009) veröffentlicht. Das Magazin bietet aktuelle, praxisnahe Fachinformationen zum Thema Datenschutz. Herausgeber ist der WEKA-Verlag.
Siehe Leistungsangebot: Datenschutzberatung