Interner und externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich

Die verantwortliche Stelle kann einen eigenen Mitarbeiter oder einen Externen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Nachfolgend werden beide Alternativen in Tabellenform hinsichtlich der Vorteile bzw. Nachteile exemplarisch gegenübergestellt.

Gegenüberstellung

Externer Datenschutzbeauftragter Interner Datenschutzbeauftragter
Vorhandene Eignung / fachliche Qualifikation Erheblicher Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation

Freistellung für Fort- und Weiterbildungenn
Freihaltung interner Ressourcen Bindung interner Ressourcen
Fortbildung auf Kosten von intersoft consulting services Regelmäßiger Fortbildungsaufwand sowie Übernahme der Fort- und Weiterbildungskosten
Literatur bei externem Datenschutzbeauftragten vorhanden Aufwand durch Bücher / Fachliteratur
Einarbeitung in betriebliche Gegebenheiten Kenntnis betrieblicher Gegebenheiten
Unvoreingenommene
Herangehensweise
Betriebsblindheit
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten Bei Bestellung (Einstellung / Umsetzung) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 99 BetrVG)
Kein Arbeitsverhältnis, daher bei Abberufung Teilkündigung entbehrlich Besonderer Kündigungsschutz, Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur aus wichtigem Grund möglich, dies gilt bis zu einem Jahr nach Abberufung als Datenschutzbeauftragter fort.
Vertretung gesichert Zusätzlicher Vertreter zu bestellen
Erfahrung aus anderen Firmen Keine Erfahrungen aus anderen Firmen / Vergleichsmöglichkeiten
Auch Außenwirkung der Gewährleistung unabhängigen Datenschutzes Interner Datenschutzbeauftragter wird von Dritten als parteiisch gesehen
Vorhandene Mehrfachqualifikation (Recht / IT) In der Regel keine gleichzeitige Kenntnis von Recht und IT
Neutrale Position (Vermittlungsfähigkeit; z.B. zwischen Unternehmen und Mitarbeitern) Keine neutrale Stellung im Unternehmen
Keine Interessenkollision Mögliche Interessenkollision

Weitere Informationen zum Thema Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter
Grundlagen des Datenschutzes
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Anforderungen
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Aufgaben

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Unsere Qualifikation

Die hohe Fachkunde unserer Berater im Datenschutz beruht unter anderem auf Mehrfachqualifikationen aus den Bereichen Recht, IT und Wirtschaft.
Mit ihrem fundierten Fachwissen sind unsere Consultants auch gefragte Experten für Fachbeiträge und Medienauskünfte.

Ihre Vorteile

Durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen können Sie sich stärker auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, sichern Ihrem Unternehmen Wettbewerbs- und Marketingvorteile, reduzieren Haftungs-
risiken und schonen dabei interne Ressourcen.