Über 1000+ Kunden vertrauen uns
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter bei intersoft consulting services?
Ein externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) ist ein spezialisierter Experte, der als Dienstleister beauftragt wird, um Unternehmen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen zu unterstützen. Im Gegensatz zu internen Mitarbeitenden nimmt er die Rolle als Außenstehender ein. Die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet ein Dienstleistungsvertrag, welcher Leistungen und Kosten klar definiert.
Die Unabhängigkeit des externen Datenschutzbeauftragten ist ein wesentlicher Faktor. Er ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt, jedoch nimmt er eine neutrale, weisungsfreie Position ein. Dank dieser Unabhängigkeit können Beurteilungen ohne Interessenkonflikte und somit objektiv erfolgen.
Es steht Unternehmen frei, ob sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten wählen. Dies wird durch Artikel 37 Absatz 6 der DSGVO geregelt.
Wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter notwendig?
Selbst Firmen ohne gesetzliche Bestellpflicht können von einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren. Beispielsweise dann, wenn externe Beratung im Datenschutz gesucht wird und hohe Stundensätze von Kanzleien vermieden werden sollen oder Pflichten wie die Schulung eigener Mitarbeitender von Experten übernommen werden soll. Unsere externen Datenschutzbeauftragten wirken proaktiv darauf hin , dass die gesetzlichen Vorgaben effizient und praxisnah umgesetzt werden.
In den folgenden Fällen besteht nach DSGVO und BDSG die gesetzliche Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:
Mindestens 20 Personen
Ein Unternehmen beschäftigt mindestens 20 Personen, die ständig und automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten (§ 38 BDSG, Faustregel: Ab 20 Mitarbeitenden mit PC oder Nutzer-Account).
Personenbezogene Daten
Die Kerntätigkeit eines Unternehmens umfasst die umfangreiche Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, biometrischen Informationen oder Angaben zu Straftaten.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Es werden Datenverarbeitungen mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen durchgeführt, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig machen.
Markt- oder Meinungsforschung
Personenbezogene Daten werden im Rahmen von Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet.
Videoüberwachung
Es erfolgt eine Videoüberwachung, bei der personenbezogene Daten in größerem Umfang erfasst werden.
intersoft consulting im Vergleich zu anderen Anbietern für externe Datenschutzbeauftragte
Software-fokussiert
Typische Anbieter für externe DSB
- Self-Service per Software
Digitale Tools und Vorlagen zur Selbstbedienung – persönliche Beratung nur als kostenpflichtiges Add-on. - Wechselnde Kontakte, nur remote
Anfragen landen im Ticket-System. Kein fester Berater, kein Branchenwissen, kein persönlicher Kontakt. - Reaktiv statt proaktiv
Erst bei konkreter Anfrage aktiv – keine Eigeninitiative oder vorausschauende Beratung. - Nur Datenschutz, kein Gesamtblick
Isolierte Datenschutzberatung ohne Schnittstelle zu IT‑Sicherheit oder technischer Prüfung. - Compliance nur auf dem Papier
Automatsierte Vorlagen suggerieren Sicherheit, halten aber Prüfungen selten stand.
Beratung mit Persönlichkeit
intersoft consulting für externer DSB
- Feste juristische Ansprechpatner statt anonymer Tickets
Persönliche Ansprechpartner mit Spezialisierung im Datenschutzrecht. - Ihr Ansprechpartner ist auf Wunsch auch vor Ort
Auf Wunsch kommen unsere Consultants zu Ihnen – deutschlandweit, persönlich und nicht nur per Videocall. - Proaktiv und vorausschauend
Regelmäßige Jour Fixes und aktive Begleitung Ihrer Datenschutzorganisation – nicht erst auf Nachfrage. - Datenschutz, Informationssicherheit & IT‑Forensik
Interdisziplinäre Teams mit juristischem, technischen und IT‑forensischem Know-how. - Echte Compliance, nicht nur Dokumente
Risikoorientierte Umsetzung – unterstützt durch unsere Software Guardileo.
Wir sind keine Software!
Wir sind Juristen, Informationssicherheitsexperten und Berater, die Ihnen Datenschutz persönlich und proaktiv betreuen.
Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
Juristin
Ich berate Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Um welche Aufgaben kümmern wir uns als externer Datenschutzbeauftragter?
Gemäß Artikel 39 DSGVO sind die wesentlichen Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten: Die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.
Unser Team aus hochqualifizierten Juristen, die sich auf die DSGVO, das Bundesdatenschutzgesetz und das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie weitere Aspekte des IT‑Rechts spezialisiert haben, berät Sie rund um die Uhr. In der Rolle als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen sie Ihre komplette datenschutzrechtliche Betreuung und entlasten Sie von allen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.
Ein persönlicher Ansprechpartner wird Ihnen zur Verfügung stehen, um Sie sowohl strategisch als auch bei der täglichen operativen Umsetzung zu unterstützen.
Eine systematische Herangehensweise, die unterschiedliche Unternehmensbereiche im Blick behält, ist erforderlich, um die datenschutzrechtlichen Aufgaben zu erfüllen. Wir als externe Datenschutzbeauftragte sehen Datenschutz als ein integriertes System, in dem alle Teile aufeinander aufbauen und sich gegenseitig stärken.
„Profitieren Sie von unserem umfassenden Wissen über die DSGVO, das Bundesdatenschutzgesetz und das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner und helfen Ihnen, alle datenschutzrechtlichen Anforderungen strategisch und operativ umzusetzen.“
Dr. Nils Christian Haag, Vorstand
Haftung & Strafen: Wie und wovor schützt Sie ein externer Datenschutzbeauftragter?
Unternehmen können durch Datenschutzverstöße erheblichen Schaden erleiden. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein strategischer Partner, der mehrschichtige Schutzmaßnahmen aufbaut und so das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern stärkt.
Geringeres Risiko von Bußgeldern und Sanktionen
Ein externer DSB bringt spezialisiertes Fachwissen über die komplexe Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit, was hilft, Verstöße proaktiv zu vermeiden. Durch regelmäßige Kontrollen und die Einführung der wesentlichen Prozesse wird die Wahrscheinlichkeit empfindlicher Bußgelder durch Aufsichtsbehörden deutlich reduziert.
Aktuelle Rechtskenntnis und Schulung
Ein professioneller externer DSB hält sein Wissen über die neuesten Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile stets aktuell, was für Laien oft schwierig ist. Diese Expertenkenntnis stellt sicher, dass alle Maßnahmen den aktuellen Anforderungen entsprechen, was ein starkes Argument gegen den Vorwurf des Organisationsverschuldens im Haftungsfall ist.
Abfederung der direkten Geschäftsführerhaftung
Bei der Verhängung von Bußgeldern nach der DSGVO droht im Innenverhältnis auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführer. Durch die Benennung eines qualifizierten externen DSB kann dieses Risiko im Schadensfall deutlich minimiert werden. intersoft consulting verfügt über eine der höchsten Haftpflichtversicherungen im Markt.
Beweislastumkehr im Schadensfall
Die Beauftragung eines externen DSB und die Befolgung seiner Empfehlungen dienen als wichtiger Nachweis der Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder einer behördlichen Prüfung kann dies maßgeblich dazu beitragen, dass ein Unternehmen den Vorwurf des Organisationsverschuldens ausräumen und damit Bußgelder und Schadensersatzforderungen vermeiden kann.
Unabhängige und objektive Beratung
Ein externer DSB agiert völlig unabhängig von den internen Unternehmensstrukturen und kann daher neutral die Datenschutzkonformität bewerten und Empfehlungen aussprechen. Diese Objektivität ist entscheidend, um Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und die Haftungsrisiken des Unternehmens effektiv zu minimieren.
Organisatorische Entlastung durch klare Verantwortlichkeiten
Ein externer DSB sorgt für eindeutig definierte Abläufe, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten im Datenschutz. Diese strukturelle Klarheit reduziert das Risiko interner Fehlentscheidungen und dient im Prüfungs- oder Haftungsfall als Beleg dafür, dass das Unternehmen seine organisatorischen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
„Wir schützen Sie einmalig mit unserer Vermögensschadenhaftpflicht von 20 Mio. € und sind bislang ohne Schadenfall!“
Thorsten Logemann, Vorstandsvorsitzender
Was sind die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten?
Starter
Für kleine Unternehmen mit geringem Beratungsbedarf bis 100 Mitarbeitern
ab 360 €
+ einmaliger Datenschutz-Check ab 1.500 €
- Benennungsurkunde eDSB
- proaktive Beratung durch Volljuristen
- feste persönliche Ansprechpartner
- Reaktionszeit bis zu 72 Stunden (werktags)
- Jour Fixe pro Quartal
- Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Datenschutzvorfällen
weitere Leistungen
- Guardileo Trainer
E-Learning Schulungen - Guardileo Manager
Datenschutzmanagementsystem
Am häufigsten gewählt
Business
Für mittlere Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf bis 500 Mitarbeitern
ab 720 €
+ einmaliger Datenschutz-Check ab 2.900 €
- inkl. alle Leistungen aus Starter
- Reaktionszeit bis zu 48 Stunden (werktags)
- monatlicher Jour Fixe
- Aufbau Datenschutzmanagementsystem
weitere Leistungen
- Guardileo Trainer
E-Learning Schulungen - Guardileo Manager
Datenschutzmanagementsystem
Premium
Für große Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf ab 500 Mitarbeitern
auf Anfrage
+ einmaliger Datenschutz-Check
- inkl. alle Leistungen aus Business
- Reaktionszeit bis zu 24 Stunden (werktags)
- flexible Jour Fixes nach Bedarf
- fachübergreifende Beratung im Bereich Informationssicherheit und IT‑Forensik
- 24/7 Notfall-Hotline bei Bedarf
inklusive
- Guardileo Trainer
E-Learning Schulungen - Guardileo Manager
Datenschutzmanagementsystem
So setzen sich unsere Preise zusammen
Während die Investition in einen externen Datenschutzbeauftragten zunächst als zusätzliche Ausgabe erscheinen mag, erweist sie sich bei genauer Betrachtung oft als wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung.
Interne Datenschutzbeauftragte verursachen neben Gehaltskosten auch fortlaufende Aufwendungen für Schulungen und Weiterbildungen. Zudem geht wertvolle Arbeitszeit verloren, die der Mitarbeitende für seine eigentlichen Aufgaben nutzen könnte.
Externe Datenschutzbeauftragte haben keinen speziellen Kündigungsschutz und haften vertragsrechtlich für ihre Tätigkeit, was die Kostenanalyse oft zugunsten der externen Lösung beeinflusst.
- Größe des Unternehmens und Anzahl der Mitarbeitenden
- Branche und Kategorie der verarbeiteten Daten
- Umfang der Datenverarbeitungstätigkeiten
- Organisationsstruktur und Zahl der Niederlassungen
- IT‑Infrastruktur
- Aktueller Stand der Datenschutzmaßnahmen
Anstelle von Standardlösungen berücksichtigen wir die spezifischen Prozesse und Strukturen Ihres Umgangs mit personenbezogenen Daten. Dank unserer umfangreichen Erfahrung sind wir in der Lage, Ihnen ein passgenaues Datenschutzangebot zu erstellen, das Ihren Anforderungen optimal entspricht.
Unsere Datenschutz-Consultants
Zertifizierte Expertise mit persönlichem Ansatz – für Sie vor Ort
Die Qualität der Datenschutzberatung wird durch fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung bestimmt. Vertrauen ist das Fundament des Datenschutzes, was eine persönliche und individuelle Zusammenarbeit unerlässlich macht. Die Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten sollte deshalb auf soliden Qualifikationen und einer nachweisbaren Expertise beruhen.
Wir haben ein Team von erfahrenen Juristen, die sich auf die DSGVO, das Bundesdatenschutzgesetz und das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) spezialisiert haben. Unsere Beratenden sind außerdem durch DEKRA- und TÜV-zertifizierte Schulungen qualifiziert.
Wir sehen kontinuierliche Weiterbildung als eine selbstverständliche Verpflichtung an. Unsere Consultants nehmen regelmäßig an Schulungen und Seminaren teil, da sich das Datenschutzrecht ständig weiterentwickelt. Diese Fortbildungen umfassen rechtliche Neuerungen ebenso wie aktuelle technische Entwicklungen.
Sie bekommen mit Ihrem externen Datenschutzbeauftragteneinen festen Ansprechpartner, der Ihre Unternehmensstruktur kennt und auf spezifische Anforderungen eingeht. Dieser Ansatz schafft Vertrauen und sichert ein rechtssicheres Auftreten gegenüber Kunden, Aufsichtsbehörden und Betroffenen. Unsere Consultants kommunizieren klar und verständlich.
Dank ihrer Unabhängigkeit und Neutralität können unsere externen Datenschutzbeauftragten alle datenschutzrechtlichen Aspekte objektiv bewerten, ohne dass interne Interessenkonflikte sie beeinflussen.
Praktische Erfahrung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Datenschutzberatung. Über die Jahre haben wir in vielen unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrößen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrung gesammelt. Dank dieser Praxiserfahrung können rechtskonforme und praktikable Lösungen gefunden werden, die zugleich pragmatisch sind.
Deutschlandweit vor Ort
Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
Juristin
Kostenlose Erstberatung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Ausgezeichnet durch Zertifizierungen & Mitgliedschaften
Nach jahrelanger Arbeit im Datenschutzbereich können wir eine Vielzahl an Zertifizierungen und Mitgliedschaften vorweisen.








Ihre Vorteile bei intersoft consulting
Die Entscheidung, einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren, hat für Ihr Unternehmen klare Vorteile. Dank unserer Erfahrung können wir effizient Ihre Datenschutzorganisation stärken und gleichzeitig Ihre Ressourcen schonen.
Unser Ablauf zum Datenschutzbeauftragten in wenigen Schritten
Strukturiertes Vorgehen ist entscheidend, um einen externen Datenschutzbeauftragten schnell und effizient in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Unser Beratungsprozess ist bewusst übersichtlich strukturiert, sodass Sie schnell von unserer Expertise profitieren können
Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
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Datenschutzberatung durch intersoft consulting
Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer Zusammenarbeit.
- Zertifizierte IT‑Experten
- Großer Erfahrungsschatz
- Maßgeschneiderte Lösungen
Datenschutz-Software als integraler Bestandteil unserer Betreuung
Um die gesetzlichen Vorgaben effizient erfüllen zu können, stehen uns moderne Tools zur Seite. Unsere Datenschutz-Software wesentliche Grundlage unseres Betreuungskonzepts; sie hilft sowohl uns in unserer Rolle als externe Datenschutzbeauftragte als auch Ihren internen Abläufen.
Unsere Datenschutz-Software Guardileo unterstützt unsere persönliche Beratung bei der Etablierung strukturierter Prozesse zur Einhaltung der DSGVO. Sie ist die zentrale Plattform für Datenschutzorganisation, Risikomanagement, Dokumentation und Schulungen.
Unser Fachwissen in allen Branchen
Die Herausforderungen des Datenschutzes unterscheiden sich erheblich je nach Wirtschaftszweig. Ein externer Datenschutzbeauftragter muss die branchenspezifischen Besonderheiten verstehen und passende Lösungsansätze entwickeln können.
Verschiedene Branchen haben jeweils eigene Anforderungen und Vorschriften. Die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen variieren stark je nach Organisation, weil Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen oft ganz unterschiedliche Organisationsstrukturen haben. Die Erfahrung in dem bestimmten Bereich ist ein entscheidendes Auswahlkriterium für einen externen Datenschutzbeauftragten.
In unserer Rolle als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen. Dank unseres umfassenden Branchenwissens sind wir in der Lage, branchenübergreifend tätig zu sein. Wir erstellen Datenschutzkonzepte für unterschiedliche Sektoren, die fortlaufend optimiert werden.
Wir stehen Ihnen mit hochqualifizierten Juristen zur Seite, die auf DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie weitere Bereiche des IT‑Rechts spezialisiert sind. Ein persönlicher Ansprechpartner, der Ihre Branche kennt, wird Sie strategisch als auch operativ beraten.

Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
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Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Vorhandene fachliche Qualifikation
Zeit- und kostenintensiver Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation erforderlich.
Kein Kündigungsschutz
Sonderkündigungsschutz von internen Datenschutzbeauftragten mit den von Betriebsräten vergleichbar.
Transparente Kosten
Unsere Kostenkalkulation bietet Ihnen klare Transparenz und Planungssicherheit.
Unvoreingenommene Herangehensweise
Beim internen Datenschutzbeauftragten besteht das Risiko von Betriebsblindheit.
Kenntnis betrieblicher Prozesse
Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich erst in betriebliche Prozesse einarbeiten.
Freihaltung interner Ressourcen
Unsere personellen Ressourcen reduzieren den internen Zeitaufwand auf ein Minimum.
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) entfällt beim externen Datenschutzbeauftragten.
Erfahrung aus anderen Unternehmen
Erfahrung aus anderen Unternehmen bieten Vergleichsmöglichkeiten und praxisnahe Lösungen.
Unabhängiger Datenschutz
Der interne Datenschutzbeauftragte wird von Dritten als parteiisch gesehen.
Neutrale Position
Neutrale Position hilft bspw. beim Vermitteln zwischen Unternehmen, Betriebsrat und Mitarbeitenden.
Wir beraten Sie gerne!
Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Wissenswertes zum Datenschutzbeauftragten
Erfahren Sie mehr über die Rolle des Datenschutzbeauftragten und seine Bedeutung für Ihr Unternehmen.



