Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?
Welche Leistungen übernimmt ein externer Datenschutzbeauftragter?
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die vollständige datenschutzrechtliche Betreuung Ihres Unternehmens und entlasten Sie dabei von allen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Unser Leistungsumfang umfasst sowohl strategische Beratung als auch operative Unterstützung bei der täglichen Umsetzung.
Wir entwickeln ein tragfähiges Datenschutzkonzept, das sich nahtlos in Ihre Betriebsabläufe einfügt und rechtliche Vorgaben zuverlässig abbildet.
Unsere Experten unterstützen Sie im Rahmen unserer DSGVO-Beratung bei der Einhaltung der relevanten Regelungen wie DSGVO, BDSG und TDDDG.
Wir bewerten die Risiken Ihrer Datenverarbeitungen und entwickeln entsprechende Schutzmaßnahmen.
Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sorgen wir für rechtssichere Vertragsgestaltung und Kontrolle.
Als Ihr direkter Ansprechpartner übernehmen wir die professionelle Korrespondenz mit den Datenschutzbehörden.
Wir stärken das Datenschutzbewusstsein in Ihrem Unternehmen durch praxisorientierte Schulungen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Marketingaktivitäten den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Wir begleiten die Einführung von Systemen wie SAP, Microsoft 365 und Workday datenschutzrechtlich.
Die Entwicklung und Umsetzung von Löschkonzepten gehört ebenso zu unserer Expertise.
Wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter notwendig?
- Sensible Daten: Wenn Gesundheitsdaten, biometrische Informationen oder Angaben zu Straftaten verarbeitet werden.
- Datenschutz-Folgenabschätzungen: Wenn Datenverarbeitungen mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener verbunden sind.
- Markt- oder Meinungsforschung: Wenn in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten genutzt werden.
- Videoüberwachung: Sobald Überwachungssysteme personenbezogene Daten in größerem Umfang erfassen.
Externer Datenschutzbeauftragter von intersoft consulting: Ihre Vorteile
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten von intersoft consulting profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Die wichtigsten Pluspunkte haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt:

Bei uns steht die persönliche Beratung im Vordergrund. Während andere Anbieter oft nur eine Softwarelösung mit mäßig qualifizierter Beratungshotline bieten, arbeiten Sie bei uns direkt mit unseren Experten zusammen. Unsere Datenschutzberatung wird bedarfsgerecht auf Ihr spezifisches Geschäftsmodell zugeschnitten, ob Start-up, mittelständisches Unternehmen oder Konzern. Bei uns steht Ihnen ein fester Ansprechpartner mit pragmatischem Rat zur Seite, der Ihre Branche kennt und Ihre Herausforderungen versteht.
Seit der Firmengründung in 2006 betreuen wir als Beratungsunternehmen unsere Kunden im Datenschutz als zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte und konnten so weitreichende Erfahrungen in allen Branchen und in den unterschiedlichsten Unternehmensstrukturen in der Datenschutzberatung sammeln. Ebenso wie das Fachwissen unserer Experten im Bereich Datenschutz (DSGVO), werden diese langjährigen Erfahrungen als externe Datenschutzbeauftragte in einem internen Wissenspool gepflegt und zu Best Practices entwickelt. Im Beratungsalltag profitieren Sie von diesem enormen Know-how, das eine effiziente und praxistaugliche Datenschutzberatung in der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen ermöglicht.
Unsere externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen verfügen über interdisziplinäre Kompetenzen in Datenschutz, Recht und IT. Aufgrund von regelmäßigen Weiterbildungen und eines permanenten Wissensaustausches im Datenschutz innerhalb der Expertenteams in unserem Unternehmen verfügen alle Berater über ein hohes Maß an Fachkunde und sind immer auf dem neuesten Stand. Unsere externen Datenschutzbeauftragten vereinen unter anderem folgende Qualifikationen auf sich: Juristen, darunter promovierte Rechtsanwälte, Fachanwälte für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Wirtschaftsinformatiker, Informatiker.
Sollte der für Sie benannte externe Datenschutzbeauftragte aus wichtigen Gründen mal verhindert sein, um seine Aufgaben im Datenschutz persönlich zu erfüllen, steht Ihnen immer ein qualifizierter Vertreter zur Verfügung. Die Vertreterregelung sichern wir Ihnen vertraglich zu. Selbstverständlich erfüllt auch die Vertretung des externen Datenschutzbeauftragten die gesetzlichen Anforderungen an die berufliche Qualifikation und das Fachwissen.
Mit der Bestellung unseres externen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie auf Wunsch unlimitierten Zugang zu unserer Datenschutzmanagement-Software Guardileo. Unsere kostengünstige Lösung setzt die Anforderungen der DSGVO um und vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand, indem sie sich auf das gesetzliche Erforderliche beschränkt. Die Software unterstützt Sie bei der Verwaltung Ihres Verzeichnisses, der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, der Bearbeitung von Auftragsverarbeitungsverträgen, der Umsetzung der Datenschutz-Zertifizierung nach ISO 27701 uvm. Sie können jederzeit beliebig viele Dokumente erstellen und unbegrenzt User anlegen.
Wir gehen hinsichtlich Risikominimierung einen Schritt weiter: Die Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht deckt sowohl Personen- und Sachschäden als auch etwaige Vermögensschäden bis zu 20 Millionen Euro ab. Damit ist Ihr Unternehmen auch im unwahrscheinlichen Schadensfall auf der sicheren Seite.
Unser externer Datenschutzbeauftragter nimmt eine neutrale Position ein und steht Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Seite. Die Entscheidungshoheit im Datenschutz obliegt immer der Managementebene Ihres Unternehmens. Das schafft eine klare Trennung der Rollen, schützt vor Interessenskonflikten und ermöglicht eine objektive, lösungsorientierte Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und Fachabteilungen.
Dank Standorten in Hamburg, Berlin, Köln, Stuttgart und München ist eine persönliche Beratung bundesweit problemlos möglich. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um den internationalen Datenschutz mit einem etablierten Netzwerk internationaler Partner. Ob EU-Ausland oder konzernweite Anforderungen, bei uns profitieren Sie auch als international tätiges Unternehmen von abgestimmten, rechtskonformen Lösungen.
Wir sind als externer Datenschutzbeauftragter vor Ort in Hamburg, Berlin, Köln, Stuttgart und München.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend. Dabei stehen Unternehmen vor der Entscheidung, ob sie einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten benennen. Beide Optionen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten übersichtlich dargestellt:
Externen Datenschutzbeauftragten bestellen – in wenigen Schritten
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Eingang Ihrer Anfrage
Nach dem Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um den konkreten Bedarf im Bereich externer Datenschutzbeauftragter abzustimmen. Dabei gehen wir bestmöglich auf Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen ein. Auch außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie per E-Mail jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
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Angebot
Auf Basis der ersten Bedarfsermittlung erstellen wir für Sie zeitnah ein Angebot für die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Außerdem bieten wir einen ersten Kennlerntermin bei Ihnen im Haus an. Dabei stellen wir Ihnen unser Unternehmen, Ihren potenziellen externen Datenschutzbeauftragten sowie unser Angebot persönlich vor und können dieses gemeinsam final abstimmen.
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Vertragsabschluss
Wenn wir Sie von uns und unserer Vorgehensweise im Datenschutz überzeugen konnten, erhalten Sie als Grundlage für unsere Zusammenarbeit einen Vertragsentwurf. Dieser kann selbstverständlich an Ihre Vorstellungen angepasst werden. Sobald der Vertrag geschlossen ist, übernehmen wir auf Wunsch für Sie die Meldung Ihres externen Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde.
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Datenschutz-Check
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit führt der externe Datenschutzbeauftragte einen Datenschutz-Check in Ihrem Unternehmen durch. Er erfasst vor Ort in Ihrem Unternehmen die datenschutzrelevanten Prozesse und Systeme nach der DSGVO, analysiert diese auf Schwachstellen und bewertet sie nach Risikopotenzialen im Datenschutz. Zur Beseitigung von Schwachstellen im Datenschutz erarbeitet der externe Datenschutzbeauftragte praxisorientierte Handlungsempfehlungen. Die Ergebnisse des Datenschutz-Checks werden in einem umfassenden Bericht für Sie dokumentiert.
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Laufende Betreuung
Während der laufenden Betreuung im Datenschutz unterstützen wir Sie in der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen aus dem Datenschutz-Check, ohne Geschäftsprozesse unnötig zu beeinträchtigen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei sämtlichen Belangen des Datenschutzes nach der EU-DSGVO beratend zur Verfügung, um praktikable Lösungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie Ihrer Geschäftsziele und Ihrer Unternehmenskultur zu realisieren.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Für die Ermittlung der Kosten für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat sich ein sorgfältiges individuelles Vorgehen bewährt, um speziell auf Ihre Gegebenheiten eingehen zu können. Wir bieten keine Standards, sondern beziehen die ganz persönlichen Prozesse und Strukturen Ihres Unternehmens im Umgang mit personenbezogenen Daten mit ein. Bei der Kostenermittlung kommt uns ein großer Erfahrungsschatz zugute, damit wir Ihnen ein treffsicheres Angebot im Datenschutz zuschneiden können, das Ihren Wünschen entspricht.
Externer Datenschutzbeauftragter – Kompetenz von mehr als 70 Consultants
CIPP/E-Zertifizierung
Berater der intersoft consulting services AG sind durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP) zum Certified Information Privacy Professional (CIPP/E) zertifiziert worden. Das Zertifikat ist ANSI- und ISO-konform (ISO 17024) und weist den Berater aus, über anerkannte Qualifikationen im europäischen Datenschutzbereich zu verfügen.
Mitglied des KI-Pakts
Seit Februar 2025 sind wir Teil des KI‑Pakts der EU und setzen freiwillig erste Vorgaben der KI‑Verordnung um. Damit wollen wir die Implementierung dieses wichtigen Gesetzes vorantreiben und den Prozess aktiv mitgestalten. Der KI‑Pakt bildet ein starkes Netzwerk an Unternehmen, die europäische Regulierung von Künstlicher Intelligenz unterstützen.
ISO 27701 zertifiziert
Mit diesem Zertifikat belegt die intersoft consulting services AG, dass sie ihr bereits bestehendes Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 erfolgreich um ein Datenschutzmanagementsystem erweitert hat und nachweislich einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten pflegt.
Zertifikat öffnen
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
Als gemeinnütziger Verein setzt sich die GDD für einen angemessenen, vertretbaren und technisch umsetzbaren Datenschutz ein. Ihr Zweck besteht darin, datenverarbeitende Stellen bei der Bearbeitung und Erfüllung von rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit zu unterstützen. Wir engagieren uns im ERFA-Kreis Nord und schätzen den fachlichen Austausch.
Nach Verbandskriterien des BvD verpflichtet
intersoft consulting services ist mit ihren externen Datenschutzbeauftragten nach den Verbandskriterien „Fachkunde“ und „Zuverlässigkeit“ des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. (BvD) verpflichtet. Die Kriterien gewährleisten ein hohes und konstantes Datenschutzniveau.
IAPP Corporate Member
Durch die Firmenmitgliedschaft in der International Association of Privacy Professionals (IAPP) sind unsere Berater weltweit mit führenden Datenschutz- und IT‑Sicherheitsexperten vernetzt. Als international anerkannter Standard signalisiert IAPP großes Vertrauen und gewinnt durch die neue DSGVO einen hohen Stellenwert.
Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG)
Die „Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Datenschutzes e.V.“ wurde als Forum für den Datenschutz von Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien gegründet. Als Mitglied beim HDG wirken wir aktiv an der Weiterentwicklung von Datenschutzthemen mit.
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
Die DVD verfolgt das Ziel, die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen des Datenschutzes, der Datenverarbeitung und der Datensicherung wahrzunehmen. Die Mitgliedschaft ermöglicht uns den Zugang zu umfangreichem Fachwissen und Netzwerkmöglichkeiten in der Datenschutzwelt.
Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Wir sagen Ihnen, was Sie über die Funktion des Datenschutzbeauftragten wissen sollten.
Nein, nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Benennungspflicht richtet sich nach spezifischen gesetzlichen Kriterien, die in der DSGVO und dem BDSG festgelegt sind. Kleinere Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, sind grundsätzlich nicht zur Benennung verpflichtet.
Nach § 38 BDSG besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Verarbeitung ist dann automatisiert, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wie zum Beispiel einem Computer / Tablet im Unternehmen erfolgt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden. Auch gilt im Datenschutz die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über Verurteilungen und Straftaten besteht. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie im Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, fragen Sie uns gern.
Eine schriftliche Bestellung, wie sie noch nach alter Rechtslage im Datenschutz gefordert wurde, wird durch die DSGVO nicht mehr vorgeschrieben. Aus Beweisgründen und zur Rechtsklarheit ist eine schriftliche Benennung von Datenschutzbeauftragten jedoch empfehlenswert. Zudem wird empfohlen, die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten durch den Verantwortlichen im Vertrag explizit festzuhalten, damit sich Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte über die Aufgaben im Klaren sind. Da – anders als bisher in § 4f Abs. 1 S. 2 BDSG – keine Frist geregelt ist, ist die Pflicht sofort zu erfüllen, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Das Unternehmen veröffentlicht schließlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde mit. Damit ist die Benennung des internen oder externen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen.
Datenschutzbeauftragte müssen eine ausreichende berufliche Qualifikation und Praxiserfahrung im Datenschutz mitbringen, sowie die Fähigkeit, die in Art. 39 DSGVO definierten Aufgaben zu erfüllen. Die DSGVO enthält keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der relevanten Qualifikation.
Das notwendige Niveau der Expertise im Datenschutz richtet sich nach dem erforderlichen Schutz für die personenbezogenen Daten, die das Unternehmen verarbeitet. Hier gilt, dass je komplexer die Datenverarbeitungen im Einzelfall sind oder je größer die Menge sensibler Daten ist, desto höhere Anforderungen sind an das Fachwissen des Datenschutzbeauftragten zu stellen.
Unsere fachkundigen externen Datenschutzbeauftragten sind den Aufgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gewachsen, da sie ständig geschult werden und aus ihrer Erfahrung heraus, eine hohe Beratungskompetenz sicherstellen. Auf Wunsch überprüfen wir Ihr derzeitiges Datenschutz-Niveau durch ein Datenschutz‑Audit, begleiten die Einführung einer Software wie Microsoft 365, Erstellen Löschkonzepte und unterstützen Sie darüber hinaus bei der Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie.
Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO ist diejenige Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dies ist immer das Unternehmen und nie der Datenschutzbeauftragte.
Dem internen oder externen Datenschutzbeauftragten obliegt gem. Art. 39 DSGVO die Aufgabe, das Unternehmen sowie deren Beschäftigte über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und im Datenschutz zu beraten. Hier ist der Datenschutzbeauftragte gefordert, nicht lediglich die einschlägigen Vorschriften nach der DSGVO wiederzugeben, sondern das Unternehmen aktiv beim Lösen von konkreten Problemen zu unterstützen, die bei der Umsetzung von Maßnahmen auftauchen können. Der interne oder externe Datenschutzbeauftragte haftet bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Bei normaler Fahrlässigkeit kommt es beim internen Datenschutzbeauftragten zu einer quotalen Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Haftung des internen Datenschutzbeauftragten bei leichter Fahrlässigkeit scheidet regelmäßig aus. Anders stellt sich die Lage beim externen Datenschutzbeauftragten dar. Kommt dieser seinen vertraglichen Beratungspflichten nicht im erforderlichen Umfang nach, etwa aufgrund einer Falschberatung, sind vertragliche Schadensersatzansprüche in vollem Umfang durchsetzbar. Auch aus diesem Grund ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen vorteilhaft.
Die Pflicht zur Zusammenarbeit und Kooperation mit der Aufsichtsbehörde nach der DSGVO stellt im Vergleich zu der alten Rechtslage eine wichtige Neuerung im Datenschutz dar. Damit sind interne oder externe Datenschutzbeauftragte berechtigt, direkt mit der Aufsichtsbehörde zu kommunizieren. Dieser Umstand ist auch für die Aufsichtsbehörde von Bedeutung, die sich in der Vergangenheit in erster Linie an die Unternehmensleitung zu wenden hatte.
Der interne oder externe Datenschutzbeauftragte wird hier in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden führen. Langjährige Erfahrung und Kontakte zahlen sich aus, um Konflikte schnell und kostengünstig lösen zu können.
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