Moderne Architektur in Hamburg: Ein gläsernes Bürogebäude umgeben von städtischer Landschaft und Aussicht auf den Hafen.
ISO-Zertifizierungen: ISO 9001, ISO 27001, ISO 27701, hervorgehoben in blauer Schrift.
Logo mit dem Text „Mehr als 20 Jahre Erfahrung“ in verschiedenen Schriftgrößen und Farben.
Deutschlandkarte in Blau- und Lilatönen mit dem Text "Deutschlandweit Persönliche Beratung".

Whistleblowing und Datenschutz – sichere Meldestelle für Ihr Unternehmen

  • DSGVO-konforme Whistleblowing-Lösung mit externer Ombudsperson
  • Professionelle Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
  • Unterschiedliche Meldekanäle ermöglichen eine sichere und einfache Kontaktaufnahme
Ein stilisierter Paragraphen-Symbol in Blau, umgeben von kleinen blauen Punkten.

DSGVO-konformes Meldesystem

Zwei stilisierte menschliche Figuren in blauer Farbe, eine größer und eine kleiner, symbolisieren Gemeinschaft.

Externe Ombudsperson

Ein blauer Kalender mit einem Raster von 6x7 Kästchen, dargestellt in einem minimalistischen Design.

Fristgerechte Rückmeldungen

Ein stilisiertes Schild mit einem blauen Häkchen, das Sicherheit und Schutz symbolisiert.

Datenschutz aus einer Hand

Whistleblowing und Datenschutz als ganzheitlicher Ansatz

Zentrales Element des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist die Einrichtung von Meldestellen. Sie sollen sicherstellen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht und wirksam unterbunden werden. Hinweisgebende („Whistleblower“) sollen dabei vor Benachteiligungen geschützt werden, die ihnen aufgrund ihrer Meldung drohen oder sie bereits im Vorfeld von einer Meldung abhalten könnten.

Damit solche Meldungen überhaupt erfolgen, sind Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Im Rahmen des Betriebs einer solchen Meldestelle werden zahlreiche besonders schützenswerte Beschäftigtendaten verarbeitet. Dies führt zu einer Reihe strenger datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Eine professionelle Whistleblowing-Lösung muss daher stets auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben umfassend berücksichtigen. Denn nur wenn Vertraulichkeit und Datensicherheit gewährleistet sind, vertrauen Hinweisgebende dem System und nutzen es tatsächlich. Unternehmen, die Whistleblowing und Datenschutz gemeinsam denken, erfüllen nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten, sondern reduzieren Risiken und stärken zugleich das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden.

intersoft consulting verbindet diese beiden Bereiche: Als erfahrener Spezialist für Datenschutzberatung betreiben wir ein Meldesystem, das höchste Anforderungen an Vertraulichkeit und Datensicherheit erfüllt. intersoft consulting ist nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit) zertifiziert. Darüber hinaus ist intersoft nach ISO/IEC 27701 zertifiziert, was die Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems um ein Datenschutzmanagementsystem belegt.

Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes an den Datenschutz

Ein zentrales Prinzip des HinSchG ist der Schutz der Identität aller Beteiligten. So darf die Identität der hinweisgebenden Person grundsätzlich nur den jeweils zuständigen Bearbeitenden bekannt sein. Meldestellen dürfen personenbezogene Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.

Zudem sind spezifische Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem sicherzustellen (Art. 13 und 14 DSGVO). Hinweisgebersysteme müssen insgesamt datenschutzfreundlich gestaltet sein. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung sicherer Meldekanäle, wirksame Zugriffsbeschränkungen, eine revisionssichere Dokumentation, die Beachtung festgelegter Löschfristen sowie die angemessene Schulung der Mitarbeitenden der Meldestelle.

Ein stilisiertes Schild mit einem Häkchen in sanften Blau- und Rosatönen, symbolisiert Sicherheit und Vertrauen.

Unsere fachkundigen Berater unterstützen Sie bei der rechtskonformen Ausgestaltung. Wir stellen sicher, dass Ihre interne Meldestelle sowohl die Vorgaben des HinSchG als auch der DSGVO lückenlos erfüllt, von der Datenschutzerklärung bis zur Löschfristendokumentation.

Vertraulichkeit und Datensicherheit bei der Whistleblowing-Meldestelle

Von intersoft consulting betriebene Meldestellen bieten verschiedene Meldekanäle und ermöglichen damit eine niedrigschwellige und barrierefreie Nutzung (eine ausschließliche Kontaktaufnahme per E-Mail ist hierfür in der Regel nicht ausreichend). Betroffene können sich zeitgemäß über eine eigens eingerichtete Website melden; zusätzlich stehen eine telefonische Erreichbarkeit, persönliche Vor-Ort-Termine sowie die klassische E-Mail zur Verfügung. Sämtliche Kommunikationswege sind datenschutzkonform ausgestaltet.

Durch das abgestimmte Zusammenspiel technischer und organisatorischer Maßnahmen stellen wir ein Höchstmaß an Vertraulichkeit sicher. So entsteht das Vertrauen, das hinweisgebende Personen benötigen, um Missstände offen anzusprechen.

Whistleblowing von Experten

Als Spezialisten für Datenschutz und Informationssicherheit bieten wir Ihnen eine Whistleblowing-Lösung, die höchste Datenschutzstandards erfüllt. Unser integrierter Ansatz verbindet rechtliche Expertise mit technischer Sicherheit, damit Ihre Meldestelle von Anfang an rechtskonform arbeitet. Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung in der Datenschutzberatung.

Zertifizierungsabzeichen für Certified Information Privacy Manager (CIPM) der IAPP in grünem und gelbem Design.
CIPM-Zertifizierung
Logo der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. mit stilisiertem Pfeil und den Buchstaben HDG.
Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG)
Eine Frau mit langen, braunen Haaren trägt einen schwarzen Pullover und einen blauen Blazer, lächelt und steht mit erhobener Hand.

Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.

Juristin

Kostenlose Erstberatung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Eine Frau mit langen braunen Haaren trägt einen schwarzen Anzug und steht vor einem modernen Bürogebäude.
Eine lächelnde Person in einem Anzug steht vor einem modernen Gebäude im Hintergrund.
Ein Mann in Anzug steht vor einer modernen Bürogebäude-Hintergrund, er blickt direkt in die Kamera.
Mann in Anzug mit Krawatte steht vor einem modernen Bürogebäude, lächelt leicht und hat eine gelassene Ausstrahlung.
+70 Berater

So unterstützen wir Sie bei der Whistleblowing-Meldestelle

Sie möchten wissen, wie wir Ihr Unternehmen bei der Einrichtung einer datenschutzkonformen Meldestelle begleiten? Hier finden Sie Informationen rund um unsere Leistungen im Bereich Whistleblowing.

Einrichtung einer internen Meldestelle mit intersoft consulting

In einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Anschließend richten wir Ihr individuelles Meldesystem ein, bestehend aus einem Webportal, eine Telefon-Hotline sowie eine Vor-Ort-Meldestelle für persönliche Meldungen. Sie erhalten außerdem ein praxisorientiertes Handout zu den gesetzlichen Anforderungen mit einer Zusammenfassung über die angebotene Leistung.

Diese Meldekanäle stehen hinweisgebenden Personen zur Verfügung

Wir bieten mehrere Kanäle, darunter ein modernes Webportal, eine telefonische Erreichbarkeit sowie die Möglichkeit eines persönlichen Vor-Ort-Treffens. Alle eingehenden Meldungen werden von erfahrenen Fachleuten bearbeitet. So stellen wir sicher, dass datenschutzrechtliche Anforderungen bei jeder Meldung gewährleistet sind.

So werden personenbezogene Daten im Whistleblowing-Prozess geschützt

Die Bearbeitung eingehender Meldungen und die dabei erforderliche Vertraulichkeit werden durch umfassende organisatorische Maßnahmen sichergestellt (Need-to-know-Prinzip, Rollenmodell, Schulungen, dokumentierte Ausnahmeentscheidungen). Mehrere ISO-Zertifizierungen belegen zusätzlich die Sicherheit und Verlässlichkeit unseres Ansatzes.

Der Ablauf nach einer Whistleblowing-Meldung

Nach Eingang eines Hinweises erhält die hinweisgebende Person zunächst eine Eingangsbestätigung. Anschließend erfolgt eine Plausibilitätsprüfung. Dabei wird u.a. geprüft, ob der geschilderte Sachverhalt vom Hinweisgeberschutzgesetz gedeckt ist und ob die vorliegenden Informationen für eine weitere Bearbeitung ausreichend konkret sind. Sofern ein Kommunikationskanal besteht, werden gezielte Rückfragen gestellt und der Austausch fortgeführt, um offene Aspekte zu klären und den Sachverhalt weiter zu konkretisieren.

Erweist sich die Meldung als relevant, leiten wir sie an die von Ihnen benannte interne Ansprechperson oder die zuständige Abteilung weiter. Die hinweisgebende Person wird innerhalb der gesetzlichen Fristen über den Fortgang informiert und regelmäßig über die eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet. Bei Bedarf übernehmen wir außerdem die Weiterleitung des Verfahrens an weitere zuständige Stellen oder Behörden.

Whistleblowing-Meldestelle und fachkundige Berater für Ihr Unternehmen

Zwei Personen in einem modernen Büro führen ein Gespräch, während ein Laptop mit einer Präsentation geöffnet ist.

Die Kombination aus Whistleblowing und Datenschutz erfordert sowohl juristische als auch technische Kompetenz. intersoft consulting vereint beides unter einem Dach. Unsere Fachleute kennen die Anforderungen des HinSchG ebenso wie die Vorgaben der DSGVO und setzen diese in einer praxistauglichen Lösung um.

Als Ihr externer Partner übernehmen wir die Rolle der Ombudsperson und fungieren als Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und den hinweisgebenden Personen. Das sichert Unabhängigkeit und vermeidet Interessenkonflikte, eine zentrale Anforderung des Gesetzgebers.

Rechtssichere Meldestelle einrichten

Wir übernehmen die Einrichtung und den Betrieb Ihrer internen Meldestelle, vollständig konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und der DSGVO. Unser Ansatz verbindet technische Sicherheit mit juristischer Expertise.

  • DSGVO-konforme Datenverarbeitung
  • ISO 27001-zertifizierte Server
  • Externe Ombudsperson

Professionelle Meldungsbearbeitung

Eingehende Hinweise werden von erfahrenen Fachleuten geprüft, dokumentiert und fristgerecht bearbeitet. Die Plausibilitätskontrolle stellt sicher, dass nur relevante Meldungen an Ihr Unternehmen weitergeleitet werden. So behalten Sie die Kontrolle und erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten.

Datenschutz und Compliance vereint

Whistleblowing und Datenschutz erfordern einen ganzheitlichen Ansatz. Unsere fachkundige Betreuung der Meldestelle umfasst alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. So verwandeln Sie Compliance-Anforderungen in einen strategischen Vorteil für Ihr Unternehmen.

Eine Frau mit langen, braunen Haaren trägt einen schwarzen Pullover und einen blauen Blazer, lächelt und steht mit erhobener Hand.

Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.

Juristin

Kostenlose Erstberatung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Eine blonde Frau in formeller Kleidung mit verschränkten Armen steht vor einem modernen Bürogebäude.
Ein Mann in Anzug steht vor einer modernen Bürogebäude-Hintergrund, er blickt direkt in die Kamera.
Eine Frau mit Brille in schwarzem Anzug steht mit verschränkten Armen vor einem modernen Fenster mit Stadtansicht.
Mann im Anzug mit Brille steht vor einem modernen Fenster mit urbanem Hintergrund.
+70 Berater

Häufige Fragen zu Whistleblowing und Datenschutz

Sie haben Fragen rund um Whistleblowing und Datenschutz? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu gesetzlichen Pflichten, Bußgeldern und der datenschutzkonformen Umsetzung Ihrer Meldestelle.

Welche Unternehmen müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Meldestelle einrichten?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, eine interne Meldestelle zu betreiben. Unternehmen, die frühzeitig eine überzeugende interne Lösung anbieten, haben die Chance, durch schnelles Einschreiten Haftungsansprüche und Reputationsschäden zu vermeiden.

Welche Bußgelder drohen bei fehlendem Whistleblowing-System?

Unternehmen ohne interne Meldestelle riskieren ein Bußgeld von bis zu 20.000 €. Repressalien gegen hinweisgebende Personen oder die Behinderung von Whistleblowing-Meldungen können mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Darüber hinaus drohen Reputationsschäden und mögliche Haftungsansprüche.

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Meldestelle?

Es existieren auch externe Meldestellen, die von Behörden des Bundes (etwa dem Bundesamt für Justiz), der Länder sowie der Europäischen Union betrieben werden. Diese Stellen nehmen ebenfalls Hinweise entgegen und bearbeiten sie unabhängig. Beschäftigte können selbst entscheiden, ob sie einen Verstoß an die interne Meldestelle ihres Arbeitgebers oder an eine externe Meldestelle richten. Interne und externe Meldewege bestehen gleichrangig nebeneinander. Unternehmen sind verpflichtet, über die Möglichkeit externer Meldungen zu informieren.

Gerade deshalb liegt es im Interesse des Unternehmens, Vertrauen in die eigene interne Meldestelle zu schaffen und Anreize für deren Nutzung zu setzen. Andernfalls besteht das Risiko, dass sich hinweisgebende Personen unmittelbar an externe Stellen wenden und dem Unternehmen damit die Möglichkeit einer frühzeitigen internen Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts entgeht. Insbesondere bei schwerwiegenden Rechtsverstößen kann eine interne Bearbeitung erhebliche Vorteile bieten, da sensible Informationen und interne Abläufe auf diese Weise innerhalb des Unternehmens verbleiben können.

Muss für die Whistleblowing-Meldestelle eine Software installiert werden?

Nein. Sie müssen lediglich auf Ihrer Website auf eine speziell für Ihr Unternehmen eingerichtete und von uns betriebene Seite verlinken.

Warum ist Datenschutz beim Whistleblowing besonders wichtig?

Beim Whistleblowing werden hochsensible personenbezogene Daten verarbeitet, von der Identität der hinweisgebenden Person bis zu Informationen über beschuldigte Personen. Die DSGVO verlangt besondere Schutzmaßnahmen, darunterein Löschkonzept und die Erfüllung der Informationspflichten. Nur wenn der Datenschutz gewährleistet ist, vertrauen Mitarbeitende dem System und nutzen es tatsächlich.

Wissenswertes zum Datenschutz

Bleiben Sie informiert und erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schutz personenbezogener Daten.