Ihre Vorteile
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Hochqualifizierte Consultants
Die vielen unterschiedlichen Qualifikationen unserer Berater im Datenschutz und IT‑Bereich sind in der Branche einzigartig.
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Keine Reisekosten
Wenn Sie uns als externer Datenschutzbeauftragter wählen, entstehen für Sie keinerlei Reisekosten für persönliche Termine in Stuttgart.
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Flexible Terminvereinbarung
Durch die örtliche Nähe kann Ihr persönlicher Ansprechpartner aus Stuttgart im Bedarfsfall direkt für Sie da sein.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter aus Stuttgart
Mit der DSGVO ist EU-weit ein neuer datenschutzrechtlicher Standard etabliert worden, welcher ein aktives Handeln seitens der geschäftsführenden Organe in Ihrem Unternehmen erfordert. Unternehmen, in denen regelmäßig zwanzig Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sind verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dasselbe gilt für Unternehmen deren Kerngeschäft darin besteht, umfangreich sensible Daten zu verarbeiten oder aber, besonders risikobehaftete Datenverarbeitungsprozesse durchzuführen. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass die Verantwortlichen in Unternehmen, für die nun die Grundsätze der DSGVO gelten, manchmal nachlässig mit dem Thema umgehen. Das fängt schon bei dem nach außen gut sichtbaren Aushängeschild, der Datenschutzerklärung, an. Zudem zeigen sich oftmals Lücken an der Schnittstelle zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit, wie etwa bei den technisch-organisatorischen Maßnahmen, wodurch kostspielige Verfahren, Bußgelder und Reputationsschäden in Kauf genommen werden.
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten, der im Sinne der unternehmerischen Compliance alle datenschutzrechtlichen Belange koordiniert, nehmen Sie bedarfsgerecht externes Know-how in Anspruch und können sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren. Unsere Datenschutzbeauftragten in Stuttgart erfüllen die gesetzlichen Aufgaben und unterstützen Sie bei der Implementierung der Vorgaben. Ihr Vorteil: Nehmen Sie die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten bedarfsgerecht in Anspruch, machen Sie das Ganze transparent und kostentechnisch planbar, vermeiden Sie juristische Fallstricke und profitieren Sie von den Kündigungsregelungen.
Gemäß dem Grundsatz „Ma ka it scheißa ond Kraut hacka“ gilt es, Kompetenzen so effizient einzusetzen, dass diese dem Unternehmen zugutekommen. „Do muasch halt faife grad sei lao“, wenn man bedenkt, dass Konsequenzen aus Nachlässigkeiten des Datenschutzes mit hohen Geldbußen und Imageschäden in der Öffentlichkeit einhergehen. Ein guter Schwabe weiß, dass Geld gerade dann gut investiert ist, wenn man selbst nur wenig Ahnung und auch nicht die Zeit hat, sich mit komplexen juristischen Fragestellungen auseinanderzusetzen – ein externer Datenschutzbeauftragter aus Stuttgart von der intersoft consulting services AG bietet Ihnen bedarfs- und fallgerecht die Lösung, die es für Ihre datenschutzrechtlichen Fragen braucht. Wir orientieren unser Handeln stets am Bedarf Ihres Unternehmens, agieren schnell und zuverlässig, um gar nicht erst Risiken entstehen zu lassen.
Profitieren Sie vom Wissenspool unseres Unternehmens, der gespeist wird aus der individuellen Fach- und Sachkompetenz von mehr als 70 Datenschutzexperten. Seit 18 Jahren agieren wir als Dienstleister für Datenschutz und IT-Sicherheit in einem zunehmend komplexeren Spannungsgefüge, sodass Sie sich jederzeit darauf verlassen können, die bestmögliche Datenschutzberatung zu erhalten. Wir waren eines der ersten Unternehmen, die sämtliche Aspekte des Datenschutzrechts abgedeckt haben – lange bevor das Thema überhaupt erst durch die DSGVO öffentlich in dem Masse diskutiert wurde. Unsere Dienstleistung richtet sich an Unternehmen jeder Branche, wir bieten Ihnen die praktische Erfahrung aus unzähligen Projekten und lösen jede denkbare Fragestellung im Sinne unserer Kunden. Wir verstehen uns als vertrauensvoller Partner an Ihrer Seite, der Risiken erkennt und diese effektiv behandelt.
Unsere Consultants
- Volljuristen (2 Staatsexamina), darunter promovierte Rechtsanwälte
- Fachanwälte für IT‑Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht
- Master of Laws in IT‑Recht, Medienrecht, Immaterialgüterrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Recht des geistigen Eigentums
- Bachelor of Laws für Informationsrecht und Wirtschaftsrecht
- ISO 27701 Lead Implementer
- TÜV‑zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren
- Certified Information Privacy Manager (CIPM), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E)
- IT‑Compliance-Manager (ISACA) und Compliance-Officer (TÜV)
- Datenschutzbeauftragte nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
- BSI-zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001 auf der Basis von IT‑Grundschutz
- ISO/IEC 27001 Lead Auditor, ISO/IEC 27001 Implementer, ISO/IEC 27001 Practitioner
- GIAC Certified Forensic Examiner, GIAC Certified Forensic Analyst, GIAC Battlefield Forensics and Acquisition
- IT-Sicherheitsbeauftragte (TÜV)
- Business Continuity Manager (TÜV)
- Informatiker und Wirtschaftsinformatiker
- Master of Science Informationsmanagement
- Bachelor of Science Informatik
- Cyber Security Practitioner (ISACA), IT Information Security Practitioner (ISACA)
- Cloud Information Security (ISO 27017/27018)
Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg
Viele Unternehmen müssen mittlerweile aufgrund von Art. 39 der DSGVO in verschiedenen Belangen mit Aufsichtsbehörden wie dem LfDI in Baden-Württemberg kommunizieren und kooperieren. Das bringt ganz andere Anforderungen und Herausforderungen mit sich, die durch geschäftsführende Organe Berücksichtigung finden müssen – unser externer Datenschutzbeauftragter aus Stuttgart übernimmt nicht nur die Datenschutz-Folgenabschätzungen, sondern auch die Konsultation mit der Aufsichtsbehörde oder aber die Meldung einer Datenpanne für Sie.
Zuständig für alle Unternehmen mit Hauptsitz in der Region Stuttgart ist Tobias Keber, seines Zeichens Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Er wurde am 23. Mai 2023 vom Parlament gewählt und löst zum 1. Juli den bisherigen Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink ab. Zuvor war Dr. Keber Professor für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft an der Hochschule der Medien (HdM) in Stuttgart. Im Rahmen dessen lehrte und forschte er auch im Bereich des Datenschutzrechts. Daneben ist eines seiner Steckenpferde die Digitale Ethik.
Die Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg ist es, Bürgerinnen und Bürgern, ebenso wie Unternehmen, Behörden und anderen Stellen, zu beraten und zu überwachen. Im Wesentlichen agiert die Aufsichtsbehörde in der Praxis dann, wenn Beschwerden eingebracht werden. Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg zählt erfahrungsgemäß zu den aktivsten in Deutschland. Seinem Beratungsauftrag kommt er nicht nur durch seine Öffentlichkeitsarbeit in der bundesweiten Presse nach, sondern er veröffentlicht auf seiner Website regelmäßig Handreichungen zu aktuellen Themen im Datenschutz für Privatpersonen und Unternehmen. Daneben machte die Behörde aber auch Schlagzeilen, indem sie die ersten nennenswerten und vor allem rechtskräftigen DSGVO-Bußgelder gegen Knuddels, die AOK oder den VfB Stuttgart verhängt hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Landesbeauftragte auch im Bußgeldverfahren gesprächsbereit und auf eine einvernehmliche Lösung bedacht ist. Im Rahmen einer Verständigung verpflichtet sich das Unternehmen, den Datenschutzverstoß abzustellen, zudem eventuell weitere auf den Fall bezogene Maßnahmen zu ergreifen und den Bußgeldbescheid nicht anzugreifen. Im Gegenzug schränkt der LfDI den Umfang seiner Untersuchung ein, hält Informationen aus seiner Öffentlichkeitskommunikation zurück oder reduziert die Bußgeldsumme.
Kümmern Sie sich auch weiter um Ihr Tagesgeschäft und beauftragten Sie die intersoft consulting services AG damit, Ihr Unternehmen in der Region Stuttgart durch einen externen Datenschutzbeauftragten zu unterstützen. Wir verstehen unsere Aufgabe dabei als Mittler oder auch Kommunikator, wir sind für alle datenschutzrechtlichen Fragen der passende Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen – und die Instanz, Behördenanfragen zu beantworten oder sollte es trotz aller Vorkehrungen mal dazu kommen, Datenschutzverstöße zu melden. Aus langjähriger Praxis wissen wir, wie sinnvoll ein proaktives und auf Kooperation bedachtes Agieren ist. Wir fokussieren uns auf den Einzelfall und wissen, dass stets eine Risikoabwägung vorzunehmen ist, die zwischen Selbstbelastung und einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht liegt – im Zweifelsfall kann die Aufsichtsbehörde auch von Sanktionen Abstand nehmen, was jedoch den sachgerechten Dialog erfordert. Gern stellen wir Ihnen die ganze Erfahrung unserer externen Datenschutzbeauftragten in Stuttgart zur Verfügung, um das Bestmögliche im Sinne Ihres Unternehmens zu erreichen.
Referenzen als externer Datenschutzbeauftragter
Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten aus Stuttgart
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter.
Ein Großteil der Unternehmen in Stuttgart müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, weil bei ihnen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Eine automatisierte Verarbeitung liegt beispielsweise vor, wenn personenbezogene Daten unter Einsatz von PCs erhoben oder genutzt werden. In Bezug auf die Personengrenze ist zu beachten, dass auch Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter, Azubis oder Praktikanten mitzuzählen sind. Beim Merkmal „ständig“ wird überwiegend davon ausgegangen, dass dieses erfüllt ist, wenn die Tätigkeit zur regelmäßigen Aufgabenwahrnehmung der Personen gehört, auch wenn die Aufgabe selbst nur gelegentlich anfällt.
Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl muss ein Unternehmen in Stuttgart einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn es eine umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten betreibt oder Datenverarbeitungen vornimmt, die besonders einschneidend für den Betroffenen sind. Sie sind sich nicht sicher, ob für ihr Unternehmen eine Bestellpflicht besteht? Gerne klären wir das mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Die meisten Mitarbeiter eines Unternehmens in Stuttgart können Datenschutzbeauftragter sein. Dieser darf dabei, wenn er noch andere Aufgaben im Unternehmen wahrnimmt, keinen Interessenkonflikt unterliegen. Zudem muss der Mitarbeiter zum Amtsantritt über die Fachkunde verfügen dieses auszuüben. Laut einem Urteil des LAG Rostock bestimmt sich die benötigte Expertise nach Art und Umfang der zu erwartenden Tätigkeit, wie etwa die Größe des zu betreuenden Unternehmens in Stuttgart, die Menge an Datenverarbeitungsvorgängen und eingesetzten IT-Verfahren sowie die Sensibilität der Daten. Bei seiner Aufgabenerfüllung kann dem Datenschutzbeauftragten aber auch ein fachkundiges Team zur Seite gestellt werden, wenn er nur in einem Teilbereich des Datenschutzes über eigene Qualifikationen verfügt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter sein. Anstelle dessen kann auch ein externer Dienstleister Datenschutzbeauftragter sein. Deren Geschäftsmodell ist meist die Bündelung und der Verkauf der Datenschutzexpertise an mehrere Unternehmen.
Die monatlichen Kosten, die für einen externen Datenschutzbeauftragten aus Stuttgart entstehen, hängen vor allem von zwei Faktoren ab: Arbeitsaufwand und der Qualifikation des Datenschutzbeauftragten. Der minimale Tätigkeitsumfang ist durch die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Art. 39 DSGVO festgelegt. Darin wird die Beratung der Unternehmensleitung und der Mitarbeiter, die Datenverarbeitungen durchführen, hinsichtlich aller Datenschutzvorschriften, genannt. Deshalb richtet sich der Beratungsaufwand immer nach unternehmensspezifischen Gegebenheiten wie
- Größe des Stuttgarter Unternehmens
- Anzahl der Standorte/Gesellschaften
- Anzahl der eingesetzten Dienstleister
- Verarbeitung besonders sensibler Daten
- Datenübermittlung ins EU-Ausland
- Stand der Datenschutzorganisation
- Betriebsrat
Eine konkrete Summe für die monatlichen Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten ist daher ohne diese Angaben nur schwer zu benennen.
Der Standort Stuttgart
Wenn Sie unsere Experten kennenlernen möchten, so stehen wir Ihnen in unserer Niederlassung am Rotebühlplatz 9, in Stuttgart gerne jederzeit zur Verfügung. Der Straßenname geht auf das einst dort emporragende Stuttgarter Stadttor zurück. Diese wurde im Volksmund „Rotebildtor“ genannt, da es ein auffallendes rotes Heiligenbild zierte. Über die Jahre verschob sich der Laut dann von rote Bild zu rote Bühl. Der Platz gehört zu den zentralen Verkehrsplätzen in Stuttgart. Sie erreichen uns daher fußläufig sowie absolut verkehrsgünstig über die S-Bahn- und U-Bahn-Haltestelle „Rotebühlplatz Stadtmitte“ sowie die B 27a. In der Nähe befinden sich das Rathaus, das Museum Hegel-Haus, der Tagblatt Turm sowie die jüdische Synagoge.
Nehmen Sie das Thema Datenschutz ernst und benennen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten aus Stuttgart für Ihr Unternehmen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und individuell, um das für Ihr Unternehmen passende Modell zu finden.
Standort Stuttgart
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Seite: Externer Datenschutzbeauftrager
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