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Was ist DORA Compliance?
Der regulatorische Rahmen fĂĽr digitale Resilienz im Finanzsektor
DORA kurz erklärt
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist seit dem 17. Januar 2025 verbindlich anzuwenden. Die Verordnung 2022/2554 schafft EU-weit einheitliche Anforderungen an die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen und deren IKT-Drittdienstleistern – und geht damit deutlich über bisherige nationale Regelwerke wie die BAIT oder VAIT hinaus. Ziel ist es, Finanzunternehmen widerstandsfähiger gegenüber IKT-Risiken zu machen: von Cyberangriffen über Systemausfälle bis hin zu Risiken durch externe IKT-Dienstleister.
DORA Compliance bedeutet, dass Ihr Unternehmen alle regulatorischen Anforderungen der Verordnung nachweisbar erfüllt (strukturiert, dokumentiert und dauerhaft). Wer jetzt noch Lücken hat, riskiert Bußgelder und aufsichtsrechtliche Prüfungen durch BaFin und europäische Behörden.
Mit einem interdisziplinären Team aus Informationssicherheitsexperten und Juristen unterstützt intersoft consulting Sie dabei, Ihre DORA-Konformität strukturiert, effizient und nachhaltig herzustellen.
Die fünf Säulen der DORA-Konformität
DORA-Konformität ist kein einmaliges Projekt, sondern ein strukturierter Rahmen aus fünf regulatorischen Säulen. Jede davon stellt konkrete Anforderungen an Finanzunternehmen und ihre IKT-Drittdienstleister – von der Governance bis zum Krisenmanagement. Wir begleiten Sie bei der systematischen Umsetzung aller fünf Bereiche.
Die Umsetzung erfordert ein abgestimmtes Zusammenspiel aus rechtlichem Know-how, technischer Expertise und organisatorischem Change-Management. Genau das bringt intersoft consulting mit.
IKT-Risikomanagement
Finanzunternehmen müssen ein vollständiges, dokumentiertes Rahmenwerk für das IKT-Risikomanagement etablieren. Dazu gehören Business-Continuity-Pläne sowie Maßnahmen zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen. Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei der Geschäftsleitung.
Meldepflichten für IKT-Vorfälle
Schwerwiegende IKT-Vorfälle sind nach einheitlichen Kriterien zu klassifizieren und fristgerecht an die BaFin zu melden. DORA harmonisiert diese Pflichten EU-weit und schafft klare Prozessanforderungen für das Incident Management.
Resilienztests planen und durchführen
DORA schreibt risikobasierte Tests für alle kritischen und wichtigen Systeme vor. Für systemrelevante Institute kommen Threat-Led Penetration Tests hinzu, deren Häufigkeit sich nach der regulatorischen Einstufung richtet. Wir planen Ihr Testprogramm, koordinieren die Durchführung mit qualifizierten Prüfern und dokumentieren die Ergebnisse revisionssicher.
IKT-Drittparteien-Risikomanagement
Alle IKT-Dienstleister müssen in einem Register erfasst, bewertet und kontinuierlich überwacht werden. Verträge erfordern Mindeststandards zu Datenstandort, Zugriffskontrolle und Exit-Strategien. Die Verantwortung verbleibt beim Finanzunternehmen.
Informationsaustausch
DORA fördert den freiwilligen Austausch von Bedrohungsinformationen zwischen Finanzunternehmen und Aufsichtsbehörden, um eine kollektive Stärkung der Resilienz im gesamten Finanzsektor zu fördern.
Ralf Lüneburg
Consultant Informationssicherheit
Ich berate Sie gerne
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Wer ist von DORA betroffen?
DORA gilt für alle Organisationen, die Finanzdienstleistungen in der EU erbringen – unabhängig vom Unternehmenssitz. Der Anwendungsbereich ist weit und umfasst über 20 verschiedene Kategorien.
Auflistung betroffener Unternehmen
Die unten stehende Aufzählung veranschaulicht die von DORA betroffenen Sektoren noch einmal im Detail:
- Kreditinstitute
- Zahlungsinstitute
- Pensionskassen
- E-Geld-Institute
- Wertpapierfirmen
- Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
- Emittenten von Kryptowerten
- Emittenten von an Vermögenswerte geknüpften Token
- Emittenten signifikanter an Vermögenswerten geknüpfter Token
- Zentralverwahrer
- zentrale Gegenparteien
- Handelsplätze
- Transaktionsregister
- Verwalter alternativer Investmentfonds
- Verwaltungsgesellschaften
- Datenbereitstellungsdienste
- Versicherungs- und RĂĽckversicherungsunternehmen
- Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit,
- Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
- Ratingagenturen
- AbschlussprĂĽfer und PrĂĽfungsgesellschaften
- Administratoren kritischer Benchmarks
- Crowdfunding-Dienstleister
- Verbriefungsregister
- IKT-Drittanbieter
DORA Compliance im Unternehmen umsetzen: Best Practice
Von der GAP-Analyse bis zur regulatorischen Konformität: Konkrete Maßnahmen für jede DORA-Anforderung
Auf dem Weg zur DORA Compliance müssen Finanzunternehmen mehrere parallele Prozesse aufsetzen und dauerhaft betreiben. Die Herausforderung liegt nicht nur in der initialen Umsetzung, sondern vor allem im kontinuierlichen Nachweis der Konformität gegenüber Aufsichtsbehörden. Denn: DORA sieht keine klassische Zertifizierung vor. Die Erfüllung der Anforderungen wird durch regelmäßige Audits, Tests und kontinuierliche Dokumentation nachgewiesen und eben durch die zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft.
Unser Beratungsprozess beginnt mit einer detaillierten GAP-Analyse: Unsere zertifizierten Consultants gleichen Ihre bestehenden IT-Strukturen, Prozesse und Richtlinien mit den Anforderungen des DORA ab. Sie erhalten einen klaren Überblick über Handlungsbedarfe und eine priorisierende Umsetzungs-Roadmap.Im nächsten Schritt entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte DOR-Strategie.
Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei der Implementierung von Sicherheitsrichtlinien, der Einführung eines IKT-Risikomanagements, dem Aufbau von Vorfall-Meldeprozessen sowie der Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen.
DORA stellt klare Anforderungen an Ihre IT-Governance, Ihre Vertragsbeziehungen mit IKT-Dienstleistern und Ihre organisatorischen Prozesse. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Umsetzung: pragmatisch, effizient und mit Blick auf Ihren Geschäftsalltag. Profitieren Sie von unserer interdisziplinären Expertise: zertifizierte Informationssicherheitsexperten und Volljuristen arbeiten bei uns Hand in Hand. Gern stehen wir Ihnen auch langfristig als externer Informationssicherheitsbeauftragter oder IKT-Risikomanager zur Seite.
Mit diesen DORA-Leistungen unterstĂĽtzt intersoft consulting
Praxisnahe Beratung: vom ersten Check bis zur vollständigen Konformität
DORA GAP-Analyse
Bevor Maßnahmen ergriffen werden, braucht es Klarheit über den Status quo. Die GAP-Analyse ist Ihr Startpunkt für die DORA-Compliance. Wir prüfen systematisch, ob Ihre IT-Strukturen den DORA-Anforderungen entsprechen, wo Lücken bestehen und welche Prioritäten sich daraus ergeben. Die GAP-Analyse ist die Basis für eine effiziente Umsetzungsplanung.
DOR-Strategie & Umsetzung
Auf Basis der GAP-Analyse entwickeln wir eine individuelle DOR-Strategie und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung – von der Implementierung bis hin zur Einrichtung belastbarer Meldeprozesse. Dabei behalten wir stets alle fünf DORA-Anforderungsbereiche im Blick und stellen sicher, dass Ihre Maßnahmen aufeinander abgestimmt, dokumentiert und aufsichtsrechtlich nachweisbar sind.
Externer ISB / IKT-Risikomanager
Unsere Consultants übernehmen die Funktion des externen Informationssicherheitsbeauftragten oder des zertifizierten IKT-Risikomanagers und entlasten Ihr Unternehmen dauerhaft von diesen regulatorischen Aufgaben. Unsere Spezialisten verfügen unter anderem über die nötige Erfahrung aus BAIT, KAIT und VAIT zur pragmatischen Umsetzung in der Informationssicherheit.
Audits & Dokumentation
Der erfolgreiche Umgang mit Aufsichtsbehörden erfordert neben umfassendem Fachwissen das nötige Fingerspitzengefühl. Wir begleiten Sie bei Anfragen, Meldungen und Prüfungen und erstellen alle erforderlichen Berichte und Nachweise. Außerdem führen wir regelmäßige interne Audits durch, um Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand zu halten. Ferner übernehmen wir auf Wunsch für Finanzunternehmen Dienstleister-Audits.
Schulungen & Awareness
DORA schreibt verpflichtende Programme zur Sensibilisierung für IKT-Sicherheit vor. Das gilt für alle Mitarbeitenden und die Geschäftsleitung. Lernprozesse und kontinuierliche Weiterentwicklung sind entscheidend. Wir entwickeln zielgruppenspezifische Schulungskonzepte, die exakt auf die Anforderungen und Risikolage Ihres Unternehmens abgestimmt sind – praxisnah, verständlich und in Präsenz- oder digitalen Formaten umsetzbar.
DORA-Compliance dauerhaft sichern
Regulatorische Anforderungen entwickeln sich weiter – auch nach DORA. Wir begleiten Sie dauerhaft: mit regelmäßigen internen Audits, kontinuierlichem Monitoring aktueller DORA-Entwicklungen und neuer technischer Regulierungsstandards sowie schneller Reaktion auf neue Vorgaben. Bei Prüfungen stehen wir Ihnen mit einer gezielten Audit-Vorbereitung zur Seite.
DORA, NIS2 und ISO 27001: Gemeinsamkeiten & Unterschiede
Wie sich DORA zu bestehenden Regelwerken verhält – und was wirklich neu ist.
Wenn Ihr Unternehmen bereits konform zu NIS2 oder ISO 27001 aufgestellt ist, haben Sie eine gute Ausgangslage. Alle drei Rahmenwerke teilen grundlegende Prinzipien moderner Informationssicherheit: Sie verlangen ein strukturiertes Risikomanagement, klare Governance-Verantwortlichkeiten, dokumentierte Incident-Response-Prozesse und regelmäßige Überprüfungen und Audits. DORA geht aber in wesentlichen Punkten mit konkreten Anforderungen deutlich darüber hinaus, während NIS2 und ISO 27001 bis auf Ausnahmen mehr Flexibilität bieten.
Der entscheidende Unterschied: DORA ist eine sektorspezifische EU-Verordnung, die unmittelbar und verbindlich gilt. Sie fordert sehr konkrete Maßnahmenumsetzungen (insbesondere in den Bereichen Drittanbieter-Management, Resilienztests und standardisierte Meldepflichten) für Anforderungen, bei denen die NIS2 mehr Gestaltungsspielraum zulässt. Als EU-Verordnung gilt DORA unmittelbar und verbindlich, ohne nationalen Umsetzungsspielraum. NIS2 hingegen ist eine EU-Richtlinie, die im Dezember 2025 in nationales Recht überführt wurde, und ISO 27001 ist ein freiwilliger internationaler Standard ohne Rechtsbindung. Für betroffene Finanzunternehmen gilt ein klares Vorrangprinzip: DORA geht vor NIS2 (Lex specialis).
Die größten inhaltlichen Unterschiede liegen in drei Bereichen:
Meldepflichten: DORA und NIS2 schreiben jeweils strukturierte Meldeprozesse vor – die konkreten Fristen und Anforderungen unterscheiden sich jedoch im Detail und sind im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. ISO 27001 macht Vorgaben zur Einrichtung von Meldewegen (sofern diese aus einer anderen Quelle erforderlich sind), kennt selbst jedoch keine verbindlichen Meldefristen.
Resilienztests: DORA verlangt strukturierte, regelmäßige Tests, inklusive TLPT für systemrelevante Institute. Resilienztests im Kontext von Business Continuity sind auch Anforderungen von NIS2 und ISO 27001, jedoch liegt hier die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen und damit die Auswahl der spezifischen Tests im Ermessensspielraum der Unternehmen.
Drittanbieter-Governance: DORA fordert ein vollständiges IKT-Dienstleister-Register mit Risikobewertung, vertraglich verankerten Mindeststandards und laufender Überwachung. Das geht über die Anforderungen von NIS2 und ISO 27001 hinaus.
intersoft consulting analysiert Ihre bestehende Compliance-Landschaft und zeigt Ihnen präzise, welche DORA-Anforderungen noch offen sind. Damit Sie gezielt handeln können und keine Doppelarbeit leisten.
Der richtige Partner fĂĽr Ihre DORA Compliance: intersoft consulting
Warum Finanzunternehmen auf unsere interdisziplinäre Expertise setzen
Unser Versprechen:
- Bei uns bekommen Sie eine persönliche Beratung durch individuell zugeteilte und zertifizierte Consultants mit spezifischem Branchenwissen im Finanzsektor.
- Wir erstellen Ihnen eine individuelle DORA-GAP-Analyse durch erfahrene und zertifizierte Informationssicherheitsexperten mit Branchenfokus auf den Finanzsektor.
- Wir geben Ihnen pragmatische Handlungsempfehlungen, die zu Ihrer Unternehmensgröße, Risikolage und Betriebsstruktur passen.
- Von uns bekommen Sie echte DORA-Konformität durch risikoorientierte Umsetzung – nicht nur Dokumentation, sondern nachweisbare operative Resilienz.
- Keine versteckten Kosten: Von uns können Sie jederzeit volle Kostentransparenz erwarten.
- Wir ĂĽbernehmen gerne externe SchlĂĽsselrollen fĂĽr Ihr Unternehmen: Zertifizierte IKT-Risikomanager und externe Informationssicherheitsbeauftragte stehen auf Wunsch fĂĽr Sie bereit.
- Wir bringen nachweisbare Erfahrung aus BAIT, KAIT und VAIT mit und ĂĽbertragen dieses Regulierungswissen direkt auf Ihre DORA-Umsetzung.
- Mit unserem interdisziplinären Team aus Informationssicherheitsexperten und Volljuristen profitieren Sie von gebündeltem Know-how für jede Situation.
- Wir haben ĂĽber 20 Jahre Expertise in der Finanzregulierung.
Unsere Consultants fĂĽr DORA Compliance
Zertifizierte Expertise mit persönlichem Ansatz – für Sie vor Ort
Die Qualität unserer DORA-Beratung wird durch fachliche Qualifikation und nachgewiesene Praxiserfahrung bestimmt. Vertrauen ist das Fundament jeder Compliance-Partnerschaft, was eine persönliche und individuelle Zusammenarbeit unverzichtbar macht.
Bei intersoft consulting vereinen praktische Expertise aus der Informationssicherheit und tiefes Fachwissen über regulatorische Anforderungen im Finanzsektor – von BAIT und VAIT bis hin zu DORA und NIS-2. Unsere Beratenden sind durch DEKRA- und TÜV-zertifizierte Schulungen qualifiziert und halten ihr Wissen durch kontinuierliche Fortbildungen auf dem aktuellen Stand.
Mit intersoft consulting erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Unternehmensstruktur kennt und Ihre spezifischen DORA-Anforderungen versteht. So sparen Sie Zeit und interne Ressourcen.
Dank ihrer Unabhängigkeit und Neutralität können unsere Experten alle regulatorischen Aspekte objektiv bewerten, ohne dass interne Interessenkonflikte die Einschätzung beeinflussen.
Praktische Erfahrung aus zahlreichen DORA-Projekten in unterschiedlichen Finanzunternehmen und Unternehmensgrößen ermöglicht es uns, rechtskonforme und zugleich pragmatisch umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Wir kennen die typischen Schwachstellen und wissen, wo der größte Handlungsbedarf liegt.
Ralf LĂĽneburg
Consultant Informationssicherheit
Tobias Carlsen, M.Sc.
Consultant Informationssicherheit
Mika Wiemken, B.Sc.
Consultant Informationssicherheit
Dorothee Monshausen
Consultant Informationssicherheit
Martin Klein
Consultant Informationssicherheit
Martin Oberberger
Consultant Informationssicherheit
Robert GeiĂźler
Consultant Informationssicherheit
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Und viele weitere Consultants
Deutschlandweit vor Ort
Ralf Lüneburg
Consultant Informationssicherheit
Kostenlose Erstberatung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Ausgezeichnet durch Zertifizierungen & Mitgliedschaften
Nach jahrelanger Arbeit im Bereich Informationssicherheit können wir eine Vielzahl an Zertifizierungen und Mitgliedschaften vorweisen.








Das macht intersoft consulting als Unternehmen aus
Die Entscheidung für intersoft consulting als DORA-Beratungspartner bringt Ihnen klare Vorteile. Dank unserer interdisziplinären Erfahrung setzen wir DORA-Anforderungen effizient um und schonen dabei Ihre internen Ressourcen.
Unser Beratungsprozess für DORA Compliance – Schritt für Schritt
Von der ersten Analyse bis zur dauerhaften Konformität
Ralf Lüneburg
Consultant Informationssicherheit
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DORA-Anforderungen an IKT-Drittdienstleister
Mehr als Pflichterfüllung – digitale Resilienz auch für IKT-Drittdienstleister
DORA erweitert den Anwendungsbereich bewusst über Finanzunternehmen hinaus. Auch für IKT-Dienstleister, die Leistungen für beaufsichtigte Finanzunternehmen erbringen, spielen die DORA-Anforderungen eine Rolle – unabhängig davon, ob sie selbst dem Finanzaufsichtsrecht unterstehen.
Kritische IKT-Drittdienstleister wiederum werden durch europäische Aufsichtsbehörden direkt überwacht. Bei Nichteinhaltung können Aufsichtsbehörden auch für kritische IKT-Drittdienstleister Zwangsgelder verhängen.
Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer Zusammenarbeit.
- Zertifizierte Informationssicherheitsexperten
- Großer Erfahrungsschatz
- Maßgeschneiderte Lösungen
Meldepflichten nach DORA
Was bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen zu tun ist
Die Meldepflichten nach DORA greifen, sobald ein IKT-Vorfall als schwerwiegend klassifiziert wird.
In diesem Fall gilt ein dreistufiges Meldeverfahren gegenüber der BaFin:
- Die Erstmeldung muss innerhalb von vier Stunden nach der Klassifizierung erfolgen.
- Ein Zwischenbericht mit Ursachen und ergriffenen Maßnahmen muss binnen 72 Stunden erfolgen.
- Ein Abschlussbericht inklusive Root-Cause-Analyse muss spätestens nach einem Monat vorliegen.
Alle Meldungen erfolgen über standardisierte EU-Vorlagen der europäischen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus ermöglicht DORA die freiwillige Meldung erheblicher Cyberbedrohungen – also potenzieller Vorfälle, die noch keinen Schaden verursacht haben –, um den kollektiven Informationsaustausch im Finanzsektor zu stärken.
Ein funktionierender Meldeprozess schützt vor aufsichtsrechtlichen Konsequenzen und zeigt den Behörden, dass Ihr Unternehmen regulatorisch handlungsfähig ist. Für Finanzunternehmen, die auch unter NIS-2 fallen, übernimmt die DORA-Meldung gegenüber der BaFin gleichzeitig die NIS-2-Meldepflicht.
DORA-Umsetzung in der Praxis: Typische Herausforderungen im Finanzsektor
Wo Finanzunternehmen bei der DORA-Umsetzung am häufigsten an Grenzen stoßen und wie intersoft consulting hilft.
Viele Finanzunternehmen stehen bei der DORA-Umsetzung vor ähnlichen Herausforderungen. Ressourcenknappheit und fehlendes internes Spezialwissen sind die am häufigsten genannten Hindernisse – gefolgt von der Komplexität des Drittanbieter-Managements und der Frage, wie bestehende Compliance-Strukturen (NIS2, ISO 27001) sinnvoll mit DORA verknüpft werden können.
Hinzu kommt: Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung. Das bedeutet, dass DORA-Compliance nicht allein an IT-Abteilungen delegiert werden kann. Unternehmen, die das versuchen, schaffen strukturelle Lücken, die im Prüfungsfall sichtbar werden. Denn: DORA ist eine unternehmensübergreifende Aufgabe.
intersoft consulting begegnet diesen Herausforderungen mit einem klar strukturierten Beratungsansatz: Wir bringen das notwendige Spezialwissen mit, integrieren uns pragmatisch in Ihre bestehenden Strukturen und übernehmen bei Bedarf operative Schlüsselrollen, bspw. als externer IKT-Risikomanager oder Informationssicherheitsbeauftragter.
Ralf Lüneburg
Consultant Informationssicherheit
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DORA Compliance: Extern vs. intern im Vergleich
Vorhandene DORA-Fachexpertise
Zeit- und kostenintensiver Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation erforderlich.
Kein Kündigungsschutz
Internes Personal kann nicht ohne weiteres abberufen werden.
Transparente Kosten
Unsere Kostenkalkulation bietet Ihnen klare Transparenz und Planungssicherheit.
Unvoreingenommene Einschätzung
Bei internem Personal besteht das Risiko betriebsinterner Interessenkonflikte.
Kenntnis betrieblicher Prozesse
Externe Berater erarbeiten sich Prozesswissen im Rahmen der Zusammenarbeit und benötigen einen Ansprechpartner.
Freihaltung interner Ressourcen
Unsere personellen Ressourcen reduzieren den internen Zeitaufwand auf ein Minimum.
Nachhaltige Verankerung der Compliance-Kultur
Externe Impulse entfalten ihre Wirkung – je nach Zutun der Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung – teilweise später als interne.
Erfahrung aus vielen Projekten
Als externer Anbieter sind wir spezialisiert auf den Finanzsektor und bieten Unternehmen praxisnahe Lösungen.
Neutrale Position
Neutrale Einschätzung hilft bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Abschlussprüfern.
Sicherheit bei personellen Wechsel
Wechselt ein interner IKT-Risikomanager das Unternehmen, entsteht häufig eine Lücke. Extern haben Sie Garantie auf einen souveränen Ersatz.
Wir beraten Sie gerne!
Häufige Fragen zur DORA Compliance
Die wichtigsten Antworten rund um DORA Compliance
Wissenswertes zur Informationssicherheit
Wie Sie sensible Daten und Systeme zuverlässig schützen, fundiert erklärt und praxisnah aufbereitet.