Ihre Vorteile
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Hochqualifizierte Consultants
Die vielen unterschiedlichen Qualifikationen unserer Berater im Datenschutz und IT‑Bereich sind in der Branche einzigartig.
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Keine Reisekosten
Wenn Sie uns als externer Datenschutzbeauftragter wählen, entstehen für Sie keinerlei Reisekosten für persönliche Termine in München.
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Flexible Terminvereinbarung
Durch die örtliche Nähe kann Ihr persönlicher Ansprechpartner aus München im Bedarfsfall direkt für Sie da sein.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter aus München
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft deutlich mehr Unternehmen die Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Rede ist von Unternehmen, die besonders risikoreiche Datenverarbeitungen durchführen oder aber im Rahmen ihrer Tätigkeit in vielfältiger Art und Weise auf sensible personenbezogene Daten zurückgreifen. Zudem sind all jene Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, welche die Grenze von zwanzig Mitarbeitern erreichen, die wiederkehrend automatisiert personenbezogene Daten verarbeiteten.
Betrieblicher Datenschutz gerät damit zunehmend ins Blickfeld von Unternehmen und Verbrauchern gleichermaßen, da durch die Digitalisierung immer mehr private Bereiche tangiert werden. Durch den viel höheren Bußgeldrahmen der DSGVO sind Unternehmen insbesondere im Zuge der Compliance angehalten, die datenschutzrechtlichen Aspekte und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit neu zu bewerten. Als Geschäftsführer oder geschäftsführendes Organ ist man verpflichtet, diesem Aspekt Rechnung zu tragen. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten aus München sind Sie bestens beraten, denn wir halten Ihnen den Rücken frei für Ihr Kerngeschäft und helfen bei der Implementierung gesetzlich normierter Datenschutzvorgaben.
Setzen Sie Ihre betrieblichen Ressourcen bestmöglich ein, kalkulieren Sie transparent und nachvollziehbar die Kosten für alle datenschutzrelevanten Aufgaben und profitieren Sie darüber hinaus von einfachen Kündigungsregelungen.
„Ja, mei!“ mag der ein oder andere denken, „des hamma imma scho so g’macht.“. In Bezug auf die DSGVO kann das im Nachgang jedoch ernste Konsequenzen haben. Bei der neuen Materie, mit ihren vielen noch ungeklärten Rechtsfragen, ist es besser, wenn man jemanden hat „dea ko“. Wir hier in Bayern wissen, dass hervorragende Leistung im Vordergrund zu stehen hat und diese dann auch selbstbewusst präsentiert werden kann. Kein Wunder, dass wir unsere Tätigkeit genau nach dieser Philosophie auslegen und Ihnen höchste Beratungskompetenz in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit bieten. Unsere externen Datenschutzbeauftragten aus München orientieren sich ganz und gar an Ihrem Geschäftsprinzip und liefern Ihnen konkrete Lösungsansätze, die praktikabel sind und darüber hinaus wirtschaftlichen Zielsetzungen nicht im Wege stehen.
Dabei profitieren Sie von über 18 Jahren Erfahrung und einem umfassenden Einblick in branchenspezifische Gegebenheiten. Mit über 70 Experten, die vielfältige juristische Ausbildungsschwerpunkte sowie IT-Qualifikationen aufweisen, können wir Ihnen für jede Fallkonstellation die passende Lösung präsentieren. Als eines der ersten Beratungsunternehmen hat die intersoft consulting services AG auf einen Full-Service-Ansatz im Datenschutz gesetzt. Unser Rundum-sorglos-Paket bietet Ihnen eine umfassende juristische Begleitung für Ihr Unternehmen. Verlassen Sie sich auf die Expertise unserer externen Datenschutzbeauftragten aus München und erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – persönlich, individuell und rechtskonform.
Unsere Consultants aus München
- Volljuristen (2 Staatsexamina), darunter promovierte Rechtsanwälte
- Fachanwälte für IT‑Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht
- Master of Laws in IT‑Recht, Medienrecht, Immaterialgüterrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Recht des geistigen Eigentums
- Bachelor of Laws für Informationsrecht und Wirtschaftsrecht
- ISO 27701 Lead Implementer
- TÜV‑zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren
- Certified Information Privacy Manager (CIPM), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E)
- IT‑Compliance-Manager (ISACA) und Compliance-Officer (TÜV)
- Datenschutzbeauftragte nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
- BSI-zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001 auf der Basis von IT‑Grundschutz
- ISO/IEC 27001 Lead Auditor, ISO/IEC 27001 Implementer, ISO/IEC 27001 Practitioner
- GIAC Certified Forensic Examiner, GIAC Certified Forensic Analyst, GIAC Battlefield Forensics and Acquisition
- IT-Sicherheitsbeauftragte (TÜV)
- Business Continuity Manager (TÜV)
- Informatiker und Wirtschaftsinformatiker
- Master of Science Informationsmanagement
- Bachelor of Science Informatik
- Cyber Security Practitioner (ISACA), IT Information Security Practitioner (ISACA)
- Cloud Information Security (ISO 27017/27018)
Aufsichtsbehörde Bayern
Bis vor einigen Jahren war es mehr als unüblich, dass Unternehmen gezielt mit den jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in Kontakt treten. Seit 2018 ist dies infolge des Art. 39 DSGVO jedoch anders, denn hiernach ist eine Kooperationspflicht des Datenschutzbeauftragten mit der Aufsichtsbehörde festgeschrieben. So auch unter Umständen im Falle eines Datenlecks oder auch im Anschluss einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz in der Landeshauptstadt München oder in Bayern unterhält, so ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), geleitet von Michael Will, der zuständige Ansprechpartner. Der gebürtige Kronacher ist Jahrgang 1968, ausgebildeter Volljurist und leitete zuvor das Sachgebiet “Datenschutz” im bayerischen Innenministerium, bevor er im Januar 2020 das Amt des Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern von seinem Vorgänger Thomas Kranig übernahm. Schwerpunktmäßig wurden in den letzten Jahren Themen wie Videoüberwachung, Werbung, Adresshandel oder Auskunfteien sowie die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. Daneben ist das BayLDA eine der wenigen Aufsichtsbehörden in Deutschland, welche sich ausführlich mit IT-Themen auseinandersetzt, darunter nicht nur mit der Datensicherheit, sondern auch mit den Gefahren von Cybercrime-Angriffen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht arbeitet erfahrungsgemäß praxisorientiert, öffentlichkeitswirksam und orientierte sich insbesondere daran, ob und inwieweit hoheitliche Maßnahmen vor Gericht durchsetzbar sind. Daher genießt das BayLDA nicht nur in der bayerischen Wirtschaft, sondern bei Verantwortlichen in ganz Deutschland einen guten Ruf.
Die in Ansbach ansässige und für Bayern zuständige Aufsichtsbehörde, genauer das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), ist bekannt für ein entschiedenes Vorgehen im Rahmen anlassloser Kontrollen von Unternehmen im eigenen Zuständigkeitsbereich mit jeweils eigenen Schwerpunktthemen, so etwa der Einsatz von Tracking Tools, wie z.B. Google Analytics zum Safer Internet Day 2019. Zudem gehen von der Aufsichtsbehörde auch regelmäßig kooperative Kontrollen in Zusammenarbeit mit weiteren Landesdatenschutzbehörden aus. In Vorbereitung auf die DSGVO wurden diese Tätigkeiten zu Gunsten der Beratung so gut wie eingestellt. So war man die erste deutsche Aufsichtsbehörde, welche Working Papers zur DSGVO veröffentlichte. Es wurde aber bereits angekündigt, sich ab 2019 wieder verstärkt auf die Überprüfung zu konzentrieren. Daneben genießen auch Beschwerdeeingaben, die zu einer datenschutzrechtlichen Überprüfung Ihres Unternehmens führen können, in Bayern eine hohe Priorität.
Machen Sie sich nicht angreifbar durch derartige Stichproben. Setzen Sie stattdessen von Anfang an auf die Erfahrung unserer externen Datenschutzbeauftragten aus München. Diese übernehmen den Aufbau und die Umsetzung einer praxisnahen und gesetzeskonformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Im Ernstfall sind wir Ihr Mittler in der Kommunikation mit dem BayLDA, kümmern uns um die Prüfungsanfragen seitens der Behörden oder um die Meldungen im Zuge festgestellter Datenschutzverstöße. Profitieren Sie von unserer Sachkunde, erhalten Sie eine ganzheitliche Risikoabschätzung und Handlungsempfehlung – basierend auf unserer langjährigen Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden für viele unterschiedliche Kunden.
Referenzen als externer Datenschutzbeauftragter
Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten aus München
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter.
Durch eine Gesetzesänderung am 26.11.2019 brauchen Unternehmen in München nun erst ab 20 statt bisher zehn Beschäftigten, deren Tätigkeit auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten umfasst, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Daneben kann in Ausnahmefällen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten bestehen.
Wann eine solche Ausnahme vorliegt und welche Formalien bei der Benennung einzuhalten sind; ausführliche Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Eigentlich kann jedermann Datenschutzbeauftragter werden. Denn es gibt weder eine klassische Ausbildung, noch ein Studium zum Datenschutzbeauftragten. Auch eine Qualifikation durch Industrie- und Handelskammer, TÜV oder Berufsverbände ist nicht zwingend erforderlich. Denn diese Zertifizierungen bescheinigen nur Grundkenntnisse über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Das Gesetz hingegen fordert vom Datenschutzbeauftragten ausreichende Fachkunde, um seine Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen zu können. Der Datenschutzbeauftragte braucht daher Fachwissen im Datenschutzrecht sowie Kenntnisse zur Technik der Datenverarbeitung und zu betrieblichen Abläufen. Der Umfang der erforderlichen Fachkunde richtet sich dabei nach den Gegebenheiten der Organisation, etwa der Größe, dem Umfang der anfallenden Datenverarbeitungsvorgänge, den eingesetzten IT-Verfahren oder der Sensibilität der anfallenden Daten. Je komplexer das Münchner Unternehmen, desto mehr Spezialwissen benötigt der Datenschutzbeauftragte.
Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten unterscheiden sich in München von Anbieter zu Anbieter. Ausschlaggebend sind mehrere Faktoren wie z.B.:
- Stand der Datenschutzorganisation
- Umfang der Datenverarbeitung des Unternehmens (Größe, Organisationsstruktur, Branche)
- Qualifikation und Berufserfahrung des Datenschutzbeauftragten
- Beratung vor Ort oder virtuell
- Reisekosten (falls Anfahrt nach München notwendig)
- Abrechnungsart (Stunden- oder Tagessätzen, Vollpauschale, Paketpreise mit kostenpflichtigen Zusatzoptionen)
Beim Vergleich von Anbietern sollte man daher darauf achten, welcher konkreter Leistungsumfang im Preis enthalten sind und ob dabei die Besonderheiten und Wünsche des eigenen Unternehmens hinreichend berücksichtigt wurden. Denn am Ende ist für die Einhaltung des Datenschutzrechts das Unternehmen und nicht der Datenschutzbeauftragte verantwortlich – mit allen Konsequenzen.
Der Standort München
Absolut zentral gelegen und verkehrsgünstig erreichbar finden Sie die Münchener Niederlassung der intersoft consulting services AG in der Bernhard-Wicki-Straße 7, welche über die S-Bahn-Haltestelle „München Hackerbrücke“ fußläufig erreichbar ist – in unmittelbarer Nähe zum historischen Augustiner-Keller oder dem Winterquartier des Circus Krone. Besuchen Sie uns vor Ort, um Einblicke in unsere Arbeitsweise zu erhalten.
Machen Sie sich sprichwörtlich „auf den Weg“ und nehmen Sie den Datenschutz aktiv in die Hand – zur Sicherung Ihres Unternehmens, zur Vermeidung von Bußgeldern sowie der persönlichen Haftung. Lernen Sie die externen Datenschutzbeauftragten aus München persönlich kennen und kontaktieren Sie die intersoft consulting services AG unverbindlich – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Standort München
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Seite: Externer Datenschutzbeauftrager
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