Checkliste fĂĽr Unternehmen: DSGVO in Ă–sterreich
Die Ausweitung von Geschäftstätigkeiten nach Österreich birgt oft unerkannte Datenschutz-Risiken. Viele Unternehmen verlassen sich darauf, dass ihre bestehenden, für Deutschland optimierten Dokumente auch jenseits der Grenze Stand halten. Bevor Sie den österreichischen Markt betreten oder bestehende Strukturen auditieren, sollten Sie diese vier Kernbereiche auf lokale Konformität prüfen:
Datenschutzerklärungen anpassen
Referenzen auf das deutsche BDSG sind in Österreich rechtlich fehlerhaft. Sämtliche Verweise müssen auf das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) und die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde (DSB) in Wien umgestellt werden.
Löschkonzepte und Aufbewahrungsfristen prüfen
Löschkonzepte dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Sie müssen die spezifischen nationalen Aufbewahrungsfristen des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und der Bundesabgabenordnung (BAO) integrieren.
Verarbeitungsverzeichnisse (VVT) lokalisieren
Zentrale VVT müssen länderspezifische Prozesse abbilden. Nutzt die österreichische Niederlassung eigene HR-Tools oder lokale Dienstleister, müssen diese Tätigkeiten als eigenständige Prozesse rechtssicher dokumentiert sein.
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) aktualisieren
Bei österreichischen Dienstleistern müssen die Verträge im Sinne von Art. 28 DSGVO die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Insbesondere Meldewege und Fristen bei Datenpannen müssen auf die österreichische Aufsicht abgestimmt sein.
Unterschiede Datenschutz Ă–sterreich vs. Deutschland
Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
Juristin
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Häufige Fragen zum Datenschutz in Österreich
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Wir haben die wichtigsten Antworten rund um Meldepflichten, BuĂźgelder und Auskunftsrechte fĂĽr Sie zusammengefasst.
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Ăśber Dr. Alina Weskamp-Nordmann
- Dipl. Juristin
- Master of Laws in Transnational Law
- Datenschutzbeauftragte (TÜV‑zertifiziert)
- Promotion im Bereich Softwarepatente
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