Datenschutz-Expertise, der Sie vertrauen können
Als zertifiziertes Beratungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung in Datenschutz und DSGVO-Compliance verfügt intersoft consulting über das notwendige Fachwissen, um als EU-Vertreter für Ihr Unternehmen tätig zu sein. Unsere Expertinnen und Experten kennen die Anforderungen der Aufsichtsbehörden und agieren professionell in Ihrem Namen.








Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
Juristin
Kostenlose Erstberatung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Häufige Fragen zum EU-Vertreter DSGVO
Viele Unternehmen außerhalb der EU fragen sich, ob und wann sie einen EU-Vertreter nach der DSGVO benötigen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Pflicht nach Artikel 27 DSGVO.
EU-Vertreter DSGVO: Benennung mit intersoft consulting
Die Benennung eines EU-Vertreters nach DSGVO ist für viele Unternehmen ohne EU-Sitz eine unterschätzte Pflicht. Verstöße gegen Artikel 27 DSGVO können zu empfindlichen Bußgeldern führen, Aufsichtsbehörden haben bereits Sanktionen gegen Unternehmen verhängt, die keinen EU-Vertreter benannt hatten.
intersoft consulting übernimmt die Funktion des EU-Vertreters in Deutschland für Unternehmen weltweit. Wir stellen sicher, dass alle Anforderungen nach Art. 27 DSGVO erfüllt sind, und stehen als zuverlässiger Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene bereit.
Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
Juristin
Kostenlose Erstberatung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Weitere Fragen zum EU-Vertreter nach Artikel 27 DSGVO
Sie haben noch offene Fragen zur Pflicht, einen EU-Vertreter nach der DSGVO zu benennen? Hier beantworten wir weitere häufig gestellte Fragen rund um die Benennung und den Ablauf.
Wissenswertes zum Datenschutz
Bleiben Sie informiert und erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schutz personenbezogener Daten.