Moderne Architektur in Hamburg: Ein gläsernes Bürogebäude umgeben von städtischer Landschaft und Aussicht auf den Hafen.
ISO-Zertifizierungen: ISO 9001, ISO 27001, ISO 27701, hervorgehoben in blauer Schrift.
Logo mit dem Text „Mehr als 20 Jahre Erfahrung“ in verschiedenen Schriftgrößen und Farben.
Deutschlandkarte in Blau- und Lilatönen mit dem Text "Deutschlandweit Persönliche Beratung".

EU-Vertreter DSGVO: Rechtskonform und zuverlässig benannt

  • Erfahrene Datenschutzexperten als EU-Vertreter
  • Umfangreiches Spezialwissen
  • Praxisbewährte Lösungsansätze für unterschiedliche Unternehmensgrößen sowie Branchen und Strukturen
Symbol einer Person mit stilisierten Konturen und Umrandung in Blau.

Art. 27 DSGVO – Pflicht kennen & erfüllen

Ein geöffnetes Buch mit blauen Linien, das die Seiten und den Buchrücken klar hervorhebt.

Spezialwissen in der DSGVO

Blaues Häkchen in einem quadratischen Rahmen, symbolisiert Zustimmung oder Erfolg.

Pragmatische Lösungsansätze

Zwei überlappende Ringe in Blau, einer mit diagonalen Linien, die eine Schnittmenge symbolisieren.

Datenschutz und IT-Kompetenz

Was ist ein EU-Vertreter nach der DSGVO?

Der EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist eine natürliche oder juristische Person, die außerhalb der Europäischen Union niedergelassene Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in der EU vertritt. Die Benennung ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht: Verarbeitet ein Unternehmen ohne EU-Sitz personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern im Rahmen von Waren- oder Dienstleistungsangeboten oder zur Verhaltensbeobachtung, greift die DSGVO. Dann ist ein EU-Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat zu benennen, in dem sich die betroffenen Personen befinden. Wichtig: Der EU-Vertreter übernimmt keine persönliche Haftung für DSGVO-Verstöße des vertretenen Unternehmens, er ist kein eigenständiger Verantwortlicher. Seine Hauptfunktion ist die Erreichbarkeit und Kommunikation. Fehlt der EU-Vertreter trotz bestehender Pflicht, drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. intersoft consulting übernimmt diese Rolle für Sie – professionell, rechtskonform und zuverlässig.

Der EU-Vertreter wird in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten eingetragen und fungiert als erster Ansprechpartner für Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie für betroffene Personen, die ihre Rechte geltend machen möchten.

Aufgaben und Pflichten des EU-Vertreters nach DSGVO

Die konkreten Aufgaben des EU-Vertreters ergeben sich aus Art. 27 Abs. 4 DSGVO i. V. m. EG 80 S. 5. Im Wesentlichen agiert der EU-Vertreter als Anlaufstelle für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden. Dazu gehören: das Führen und Bereitstellen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bei Anfragen der Aufsichtsbehörden (Art. 30 DSGVO), die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (Art. 31 DSGVO), die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen für die Aufsichtsbehörde (Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO) sowie die Funktion als Ansprechpartner für betroffene Personen und sonstige Stellen. Zudem ist der Vertreter gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BDSG bevollmächtigt, Zustellungen in zivilgerichtlichen Verfahren anzunehmen.

Der EU-Vertreter muss in den datenschutzrechtlichen Informationen (Art. 13, 14 DSGVO) sowie im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten benannt werden. Er muss in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sein, in dem sich die betroffenen Personen befinden. Die Benennung erfolgt schriftlich auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, in dem Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Befugnisse geregelt werden.

Welche Qualifikationen muss ein EU-Vertreter nach DSGVO mitbringen?

An die Qualifikationen des EU-Vertreters stellt die DSGVO keine konkreten formalen Anforderungen. In der Praxis sind jedoch juristisches Fachwissen im Datenschutzrecht sowie ein solides technisches Verständnis unerlässlich, um mit Aufsichtsbehörden kompetent kommunizieren zu können.

Die Consultants von intersoft consulting sind Juristinnen und Juristen mit ausgewiesener Expertise im europäischen Datenschutzrecht. Mit unserem über Jahrzehnte aufgebauten Wissens- und Erfahrungsschatz nehmen wir Ihre Interessen in der EU wahr, pragmatisch, rechtskonform und auf Augenhöhe mit den Behörden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Art. 27 DSGVO und beraten Sie bei Bedarf zur datenschutzkonformen Umsetzung Ihrer Geschäftstätigkeiten in der Europäischen Union.

Ein stilisiertes Schild mit einem Häkchen in sanften Blau- und Rosatönen, symbolisiert Sicherheit und Vertrauen.

Wer als nicht-europäisches Unternehmen gezielt den EU-Markt bedient, muss einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benennen. Dieser übernimmt wichtige Aufgaben gegenüber Behörden und betroffenen Personen und schützt das Unternehmen vor rechtlichen Risiken.

Datenschutz-Expertise, der Sie vertrauen können

Als zertifiziertes Beratungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung in Datenschutz und DSGVO-Compliance verfügt intersoft consulting über das notwendige Fachwissen, um als EU-Vertreter für Ihr Unternehmen tätig zu sein. Unsere Expertinnen und Experten kennen die Anforderungen der Aufsichtsbehörden und agieren professionell in Ihrem Namen.

TĂśV NORD Logo mit dem Hinweis auf ISO 27001 und der Website tuv.nl.
ISO 27001 zertifiziert
Logo der IAPP mit dem Text "CORPORATE MEMBER" in grĂĽner und grauer Schrift.
IAPP Corporate Member
Zertifizierungsabzeichen fĂĽr Certified Information Privacy Manager (CIPM) der IAPP in grĂĽnem und gelbem Design.
CIPM-Zertifizierung
Logo der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. mit stilisiertem Pfeil und den Buchstaben HDG.
Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. (HDG)
Logo der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. mit den Buchstaben "DVD" und dem vollständigen Namen.
Deutsche Vereinigung fĂĽr Datenschutz e.V. (DVD)
Logo des KI-Pakts mit blauer Hintergrundfarbe, gelben Punkten und einem digitalen Schaltkreis-Design.
Mitglied des KI-Pakts
Auszeichnung fĂĽr "TOP Berater" von intersoft consulting, geprĂĽft von ServiceValue, mit Logo des Hamburger Consulting Clubs.
Top Berater
Logo des BvD e.V. mit dem Text „Datenschutzbeauftragter nach Verbandskriterien verpflichtet, Nr.: 100082“.
Nach Verbandskriterien des BvD verpflichtet
Eine Frau mit langen, braunen Haaren trägt einen schwarzen Pullover und einen blauen Blazer, lächelt und steht mit erhobener Hand.

Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.

Juristin

Kostenlose Erstberatung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Ein Mann in einem grauen Anzug mit Brille lächelt, steht vor einem modernen Fenster mit unscharfem Stadtbild.
Eine Frau mit kurzen blonden Haaren trägt einen grauen Blazer und steht vor einem modernen Fenster mit Stadtansicht.
Ein Mann in einem schwarzen Anzug mit grünem Krawatte steht vor einem modernen Bürogebäude.
Eine Frau in einem dunkelblauen Blazer steht vor einem modernen Bürogebäude mit großen Fenstern.
+70 Berater

Häufige Fragen zum EU-Vertreter DSGVO

Viele Unternehmen außerhalb der EU fragen sich, ob und wann sie einen EU-Vertreter nach der DSGVO benötigen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Pflicht nach Artikel 27 DSGVO.

Wer muss einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benennen?

Benennungspflichtig sind alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die nicht in der EU niedergelassen sind, aber dennoch Daten von Personen verarbeiten, die sich in der Union befinden. Das trifft insbesondere auf US-amerikanische, britische, australische oder asiatische Unternehmen zu, die Websites, Apps oder Online-Shops für den europäischen Markt betreiben. Entscheidend ist nicht der Unternehmenssitz, sondern das Marktverhalten: Werden Personen in der EU gezielt angesprochen, etwa durch Preisangaben in Euro, deutschsprachige Inhalte oder gezielte Werbung, gilt die DSGVO.

Ausnahmen existieren: Verarbeitet ein Unternehmen Daten nur gelegentlich, handelt es sich nicht um sensible Daten und besteht kein erkennbares Risiko für Betroffene, entfällt die Pflicht gemäß Art. 27 Abs. 2 lit. a DSGVO. Ebenso sind Behörden und öffentliche Stellen außerhalb der EU von der Benennung befreit. In der Praxis empfehlen wir dennoch eine Einzelfallprüfung, die Grenze zwischen gelegentlicher und systematischer Verarbeitung ist fließend und wird von Aufsichtsbehörden streng bewertet.

Die Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters nach Artikel 27 DSGVO gilt auch für Auftragsverarbeiter ohne EU-Sitz. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen und wenn ja, einen qualifizierten EU-Vertreter benennen.

Was macht ein EU-Vertreter im Datenschutz?

Der EU-Vertreter nach DSGVO erfüllt eine klare Kommunikationsfunktion. Er fungiert als Bindeglied zwischen dem nicht-EU-ansässigen Unternehmen, den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und den betroffenen Personen. Konkret bedeutet das: Anfragen von Betroffenen zu Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch können über den EU-Vertreter abgewickelt werden. Behördenkorrespondenz, Anfragen im Rahmen von Untersuchungen sowie formelle Zustellungen erreichen das Unternehmen über diesen Kanal. Der EU-Vertreter stellt sicher, dass die Kommunikation rechtzeitig und vollständig weitergeleitet wird.

intersoft consulting bietet EU-Vertreter-Services auf höchstem fachlichen Niveau. Unser Team aus erfahrenen Datenschutzexpertinnen und -experten bearbeitet Anfragen zeitnah, hält alle relevanten Fristen ein und dokumentiert jeden Vorgang lückenlos. Sie erhalten regelmäßige Berichte über eingegangene Anfragen und Behördenkorrespondenz, so behalten Sie stets den Überblick über Ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.

EU-Vertreter DSGVO: Benennung mit intersoft consulting

Drei Geschäftspersonen schütteln sich die Hände in einem modernen Büroflur mit Pflanzen und einem Besprechungstisch.

Die Benennung eines EU-Vertreters nach DSGVO ist für viele Unternehmen ohne EU-Sitz eine unterschätzte Pflicht. Verstöße gegen Artikel 27 DSGVO können zu empfindlichen Bußgeldern führen, Aufsichtsbehörden haben bereits Sanktionen gegen Unternehmen verhängt, die keinen EU-Vertreter benannt hatten.

intersoft consulting übernimmt die Funktion des EU-Vertreters in Deutschland für Unternehmen weltweit. Wir stellen sicher, dass alle Anforderungen nach Art. 27 DSGVO erfüllt sind, und stehen als zuverlässiger Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene bereit.

Ihre Pflicht: EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benennen

Unternehmen außerhalb der EU, die Daten von Personen verarbeiten, die sich innerhalb der Union aufhalten, sind nach Art. 27 DSGVO verpflichtet, einen EU-Vertreter in der EU zu benennen. Ignorieren Sie diese Pflicht, riskieren Sie Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro.

Mit intersoft consulting erfüllen Sie diese Anforderung rechts­sicher und unkompliziert, von der ersten Prüfung bis zur vollständigen Dokumentation.

Professionelle Behördenvertretung

Als erfahrenes Datenschutzberatungsunter–
nehmen kommunizieren wir professionell mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden in der gesamten EU und vertreten Ihre Interessen kompetent und zuverlässig, in Deutsch und Englisch.

Unsere Datenschutzfachleute sind mit den Verfahren der Aufsichtsbehörden vertraut und reagieren zuverlässig auf behördliche Anfragen.

Betroffenenanfragen effizient bearbeiten

Eingehende Anfragen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu ihren Betroffenenrechten leiten wir unverzüglich an Ihr Unternehmen weiter und unterstützen Sie bei der fristgerechten Bearbeitung.

So erfüllen Sie Ihre DSGVO-Pflichten gegenüber betroffenen Personen rechtskonform und ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr internes Team.

Eine Frau mit langen, braunen Haaren trägt einen schwarzen Pullover und einen blauen Blazer, lächelt und steht mit erhobener Hand.

Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.

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Mann in Anzug mit Krawatte steht vor einem modernen Bürogebäude, lächelt leicht und hat eine gelassene Ausstrahlung.
Ein Mann in Anzug und Krawatte steht vor einem modernen Bürogebäude, mit neutralem Ausdruck und Brille.
Ein Mann in einem grauen Anzug mit Brille lächelt, steht vor einem modernen Fenster mit unscharfem Stadtbild.
Eine beruflich gekleidete Frau mit blonden Haaren steht vor einer modernen Bürogebäude-Fensteransicht.
+70 Berater

Weitere Fragen zum EU-Vertreter nach Artikel 27 DSGVO

Sie haben noch offene Fragen zur Pflicht, einen EU-Vertreter nach der DSGVO zu benennen? Hier beantworten wir weitere häufig gestellte Fragen rund um die Benennung und den Ablauf.

Benötigen wir im Rahmen der DSGVO einen EU-Vertreter?

Ob Sie einen EU-Vertreter benötigen, hängt von Ihrem Unternehmenssitz und Ihrer Verarbeitungstätigkeit ab. Unternehmen ohne Niederlassung in der EU, die Daten von Personen in der EU verarbeiten und diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten, sind grundsätzlich zur Benennung verpflichtet. intersoft consulting prüft gerne, ob die Pflicht auf Ihr Unternehmen zutrifft.

Welche Rolle spielt der EU-Vertreter in der DSGVO?

Der EU-Vertreter spielt eine zentrale Rolle als Bindeglied zwischen nicht-europäischen Unternehmen und den Datenschutzbehörden sowie Betroffenen in der EU. Er stellt sicher, dass die Rechte von Personen in der EU gewahrt werden und Behörden einen offiziellen Ansprechpartner haben, ohne direkt mit dem ausländischen Unternehmen kommunizieren zu müssen.

Als EU-Vertreter können natürliche Personen oder juristische Personen wie Unternehmen oder Beratungsgesellschaften auftreten, sofern sie in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind. intersoft consulting ist als spezialisiertes Datenschutzberatungsunternehmen in Deutschland ansässig und übernimmt diese Funktion professionell für Unternehmen weltweit.

Wie ist der Ablauf bei der Bestellung eines EU-Vertreters?

Die Person des EU-Vertreters muss in einem EU-Mitgliedstaat angesiedelt sein, in dem die Datenverarbeitung stattfindet bzw. wo sich die betroffenen Personen befinden. Der Verantwortliche benennt den Vertreter schriftlich. In der Praxis wird die Funktion auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags ausgeübt, in dem Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Befugnisse geregelt werden. Eine Information der Aufsichtsbehörden über die Person des EU-Vertreters ist nicht erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen EU-Vertreter und Datenschutzbeauftragtem?

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist für die Datenschutz-Compliance des Unternehmens zuständig und berät die Organisation. Der EU-Vertreter hingegen ist eine externe Kontaktperson, die das Unternehmen gegenüber EU-Behörden und Betroffenen repräsentiert. Beide Funktionen können von derselben Organisation übernommen werden, haben aber unterschiedliche rechtliche Aufgaben.

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