Unser externer Datenschutz-beauftragter
Spezialisiertes Know-how für kirchlichen Datenschutz
Wir beraten seit vielen Jahren kirchliche Einrichtungen mit speziellen Datenschutz-Wissen. Unser externer Datenschutzbeauftragter für Kirchen identifiziert Risiken frühzeitig, implementiert Schutzmaßnahmen und minimiert Ihre Haftung. Pragmatisch und ganzheitlich für Ihre Datenschutz-Compliance.








Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
Juristin
Kostenlose Erstberatung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Datenschutz in der Kirche: Praxis und rechtliche Grundlagen
DSGVO und Kirche im Überblick
Kirchliches Datenschutzrecht im Einklang mit der DSGVO
Auch kirchliche Einrichtungen unterliegen den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie müssen personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten, Transparenz gewährleisten und technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz sensibler Informationen umsetzen.
Die DSGVO erlaubt Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen eigene Datenschutzregelungen, sofern diese mit den europäischen Vorgaben vereinbar sind (Art. 91 DSGVO). Zentrale Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung und Rechenschaftspflicht gelten jedoch auch im kirchlichen Kontext verbindlich.
Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.
Juristin
Kostenlose Erstberatung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Weitere Fragen & Antworten
Wissenswertes zum Datenschutz
Bleiben Sie informiert und erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schutz personenbezogener Daten.