Moderne Architektur in Hamburg: Ein gläsernes Bürogebäude umgeben von städtischer Landschaft und Aussicht auf den Hafen.
ISO-Zertifizierungen: ISO 9001, ISO 27001, ISO 27701, hervorgehoben in blauer Schrift.
Logo mit dem Text „Mehr als 20 Jahre Erfahrung“ in verschiedenen Schriftgrößen und Farben.
Deutschlandkarte in Blau- und Lilatönen mit dem Text "Deutschlandweit Persönliche Beratung".

Datenschutz im Konzern

  • Über 20 Jahre Praxiserfahrung im Datenschutz von Konzernen
  • Spezialwissen zu länderspezifischen Gesetzen
  • Einheitliches Datenschutzniveau und rechtssichere Prozesse
Zwei stilisierte, konturierte Figuren, eine größere im Vordergrund und eine kleinere im Hintergrund.

Über 70 zertifizierte Consultants

Drei stilisierte Figuren, die durch Pfeile verbunden sind, symbolisieren Zusammenarbeit und Vernetzung.

Konzernweite Compliance sichern

Zwei übereinanderliegende Dokumente mit blauem Rand und horizontalen Linien.

Rechtssichere BCR-Umsetzung

Stern in blauer Kontur mit fünf Zacken, einfach und klar gestaltet.

TÜV-zertifizierte Expertise

Was sind die Herausforderungen im Konzerndatenschutz?

Das fehlende „Konzernprivileg“ der DSGVO

Stehen Sie vor der Herausforderung, den Datenschutz in Ihrem Konzern rechtssicher zu organisieren? Sie sind nicht allein. Das Problem: Die DSGVO sieht kein automatisches „Konzernprivileg“ vor. Datenschutz im Konzern bedeutet, dass jede Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Konzerngesellschaften eine eigene Rechtsgrundlage benötigt. Dies gilt auch für die Weitergabe von Daten von Mitarbeitenden, Kundendaten oder anderen personenbezogenen Informationen innerhalb derselben Unternehmensgruppe.

Das heißt: Konzerne müssen klare rechtliche Grundlagen schaffen. Dazu zählen berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Vertragserfüllung oder andere zulässige Rechtsgrundlagen.

Internationale Datentransfers und Drittländer

Datenschutz im Konzern wird besonders komplex, wenn Daten in Drittländer übermittelt werden. Ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nach Kapitel V DSGVO erforderlich. Binding Corporate Rules (BCR) oder EU-Standardvertragsklauseln bilden hierbei eine wichtige Grundlage für internationale Konzernstrukturen. 

Die Implementierung von BCR ist aufwendig, bietet aber langfristig die größte Flexibilität für globale Konzerne. Alternativ können Standardvertragsklauseln für einzelne Datenübermittlungen genutzt werden – jedoch mit höherem Verwaltungsaufwand bei komplexen Konzernstrukturen.

Warnsymbol in Form eines Dreiecks mit einem Ausrufezeichen und einem Punkt in der Mitte, in sanften Farben.

Binding Corporate Rules (BCR) sind für internationale Konzerne oft die effizienteste Lösung für grenzüberschreitende Datentransfers. Sie erfordern eine einmalige Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden, schaffen dann aber hohe Rechtskonformität für alle Konzerngesellschaften.

Gemeinsame Verantwortlichkeit
(Joint Controllership)

Eine der komplexesten Fragen des Konzerndatenschutzes: Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn mehrere Konzerngesellschaften gemeinsam ein CRM-System nutzen oder eine zentrale Kundendatenbank betreiben? Die DSGVO spricht hier von „gemeinsamer Verantwortlichkeit“ – ein Konzept, das präzise rechtliche Vereinbarungen zwischen den beteiligten Gesellschaften erfordert. 

In der Praxis bedeutet das: klare Regelungen darüber, wer Betroffenenrechte bearbeitet, wer bei Datenschutzverletzungen handelt und wer als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden fungiert. Ohne diese Klarstellungen entstehen rechtliche Graubereiche, die im Ernstfall teuer werden können. Wichtig ist außerdem: Gegenüber Betroffenen und Behörden bleiben alle gemeinsam Verantwortlichen in der Verantwortung; interne Absprachen dürfen die Rechte nach DSGVO nicht einschränken.

Ein stilisiertes Schild mit einem Häkchen in sanften Blau- und Rosatönen, symbolisiert Sicherheit und Vertrauen.

Art. 37 Abs. 2 DSGVO ermöglicht die Bestellung eines Konzerndatenschutzbeauftragten für mehrere Gesellschaften. Voraussetzung: Er muss für alle betroffenen Niederlassungen „leicht erreichbar“ sein und über die erforderliche fachliche Qualifikation für alle Konzernbereiche verfügen.

Ganzheitliche Konzernlösungen

kompetent, vorausschauend, zukunftsfähig

Internationale Datentransfers, neue Technologien – Datenschutz im Konzern ist komplex. Unsere externen Datenschutzbeauftragten navigieren Sie sicher durch alle Herausforderungen. Wir bieten interdisziplinäre Lösungen und schützen Ihre Daten.

Logo der IAPP mit dem Text "CORPORATE MEMBER" in grüner und grauer Schrift.
IAPP Corporate Member
Logo mit dem Text "GDD Mitglied" in Pink, umgeben von einem grauen Banner auf weißem Hintergrund.
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
TÜV NORD Zertifikat für ISO 9001 mit blauer Schrift auf dunklem Hintergrund.
ISO 9001 zertifiziert
Logo von TÜV NORD Nederland B.V. mit der Angabe ISO 27701.
ISO 27701 zertifiziert
Zertifizierungsabzeichen für Certified Information Privacy Manager (CIPM) der IAPP in grünem und gelbem Design.
CIPM-Zertifizierung
Rundes Zertifikat mit der Aufschrift "CIPP/E" und dem Logo der IAPP, das die Datenschutzqualifikation in Europa bestätigt.
CIPP/E-Zertifizierung
Logo der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. mit den Buchstaben "DVD" und dem vollständigen Namen.
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
Logo des KI-Pakts mit blauer Hintergrundfarbe, gelben Punkten und einem digitalen Schaltkreis-Design.
Mitglied des KI-Pakts
Eine Frau mit langen, braunen Haaren trägt einen schwarzen Pullover und einen blauen Blazer, lächelt und steht mit erhobener Hand.

Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.

Juristin

Kostenlose Erstberatung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Eine lächelnde Frau mit roten Haaren in einem Anzug steht vor einem Fenster mit Blick auf moderne Gebäude.
Ein Mann in einem Anzug steht vor einem modernen Bürogebäude und lächelt in die Kamera.
Eine Frau in einem Anzug mit Brille steht mit verschränkten Armen vor einem modernen Bürogebäude.
Ein Mann in Anzug steht in einem modernen Büro mit Glaswänden und Hintergrund aus Gebäuden.
+70 Consultants

Gibt es weitere Fragen zum Datenschutz im Konzern?

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen

Braucht jede Konzerngesellschaft einen eigenen Datenschutzbeauftragten?

Ob eine Konzerngesellschaft einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, richtet sich zunächst nach den gesetzlichen Kriterien der DSGVO und des BDSG – etwa Art und Umfang der Datenverarbeitung. Diese Pflicht kann im Konzern auf unterschiedliche Weise organisiert werden. Beim Einheitsmodell kann ein zentraler Konzerndatenschutzbeauftragter für mehrere Gesellschaften zuständig sein, sofern er die nötige fachliche Qualifikation mitbringt. Beim Koordinationsmodell hat jede Gesellschaft einen eigenen Datenschutzbeauftragten.

Wie kann ein Konzern internationale Datentransfers rechtskonform gestalten?

Für internationale Datentransfers stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung: Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission, Binding Corporate Rules (BCR) oder EU-Standardvertragsklauseln. Datenschutz im Konzern erfordert eine strategische Entscheidung basierend auf der Konzernstruktur und den Datenflüssen.

Was sind die Vorteile von Binding Corporate Rules?

BCR schaffen einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle internationalen Datentransfers im Konzern. Nach der einmaligen Genehmigung können Daten flexibel zwischen allen Konzerngesellschaften übermittelt werden, ohne dass jeder Transfer einzeln geprüft werden muss.

Wie koordiniert man Datenschutz für Konzerne mit verschiedenen lokalen Anforderungen?

Die Herausforderung liegt in der Balance zwischen konzernweiter Standardisierung und lokaler Compliance. Wir entwickeln Rahmenrichtlinien, die globale Standards definieren, aber Raum für lokale Anpassungen lassen. Regelmäßige Abstimmung und Schulungen sichern einheitliche Umsetzung.

Organisationsmodelle für den Datenschutz im Konzern

Wählen Sie das passende Modell für Ihre Konzernstruktur und internationale Ausrichtung.

Einheitsmodell:

Das Einheitsmodell sieht einen zentralen Beauftragten vor, der für den Konzerndatenschutz aller Gesellschaften zuständig ist. Dieses Modell bietet einheitliche Standards und effiziente Koordination.

Voraussetzung ist, dass der Datenschutzbeauftragte die nötige fachliche Qualifikation für alle Gesellschaften mitbringt und die verschiedenen Rechtsordnungen überblickt.

Koordinationsmodell

Beim Koordinationsmodell hat jede Konzerngesellschaft einen eigenen Datenschutzbeauftragten, die durch einen Konzerndatenschutzbeauftragten koordiniert werden.

Dies ermöglicht lokale Expertise und Nähe zu den Geschäftsprozessen, erfordert aber intensive Abstimmung und einheitliche Standards zwischen allen Beteiligten.

Datenschutz im Konzern praktisch umsetzen

Unsere persönliche Beratung von erfahrenen Juristen erleichtern Ihren Konzernalltag.

Blick nach oben auf moderne Wolkenkratzer mit reflektierenden Glasfassaden in einer städtischen Umgebung.

Rechtssichere Implementierung

Die praktische Umsetzung von Konzerndatenschutz beginnt mit einer umfassenden Bestandsaufnahme. Welche Datenflüsse existieren zwischen den Konzerngesellschaften? Welche Rechtsgrundlagen sind vorhanden? Wo bestehen Lücken oder Risiken?

Auf dieser Basis wird eine maßgeschneiderte Datenschutzorganisation entwickelt. Dabei werden sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die praktischen Bedürfnisse des Konzerns berücksichtigt. Datenschutz für Konzerne muss effizient und umsetzbar sein.

Zugeschnittene Beratung für Ihren Konzernbedarf

Wir bieten ganzheitliche Ansätze für Ihre Konzernstruktur und internationale Ausrichtung.

Bestandsaufnahme und Analyse

Zunächst identifizieren wir alle Datenflüsse innerhalb Ihrer Konzerngruppe – von Shared Service Centern bis zu internationalen Projektstrukturen. Dabei berücksichtigen wir länderspezifische Gesetze und kulturelle Unterschiede, die oft übersehen werden.

Besonders kritisch sind konzernweite HR-Systeme, zentrale CRM-Datenbanken und internationale Reporting-Strukturen. Das Ergebnis ist eine Übersicht aller datenschutzrelevanten Prozesse – das Fundament für Ihren Konzerndatenschutz.

  • Zentrale Koordination
  • Länderspezifische Anforderungen erfassen
  • Kritische Datenflüsse identifizieren

Implementierung von Policies

Auf Basis der Analyse erstellen wir konkrete Dokumente: Unternehmensrichtlinien, Betriebsvereinbarungen, Datenschutzerklärungen und Konzepte für Shared Service Center. Diese werden harmonisiert und an alle Konzerngesellschaften ausgerollt.

Die Vereinheitlichung vereinfacht die Verwaltung erheblich und sorgt dafür, dass alle Konzerngesellschaften länderübergreifend dieselben hohen Datenschutzstandards leben.

  • Umfassende Dokumentation
  • Harmonisierte Richtlinien
  • Einheitliche Standards

Laufende Auditierung

Datenschutz für Konzerne muss im Alltag funktionieren. Dazu gehören verständliche Richtlinien, regelmäßige Schulungen und klare Ansprechpartner für datenschutzrelevante Fragen.

Ein funktionierendes Incident-Management für Datenpannen und etablierte Prozesse für Betroffenenrechte sind unverzichtbar. Dabei gilt: Lieber wenige, dafür gut funktionierende Prozesse als komplexe Strukturen, die niemand versteht.

  •  Verständliche Richtlinien
  • Strukturierte Schulung für Mitarbeitenden
  • Kontinuierliche Sicherheitsaudits
Eine Frau mit langen, braunen Haaren trägt einen schwarzen Pullover und einen blauen Blazer, lächelt und steht mit erhobener Hand.

Dr. Alina Weskamp-Nordmann, LL.M.

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Ein junger Mann mit Brille in Anzug steht vor einer modernen Bürogebäude-Fensterfront.
Frau in schwarzem Anzug steht lächelnd vor einer modernen Bürogebäude-Fassade.
Frau in dunklem Anzug steht lächelnd vor einem modernen Bürogebäude.
Mann in Anzug mit Krawatte steht vor einem modernen Bürogebäude, lächelt leicht und hat eine gelassene Ausstrahlung.
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Noch mehr Fragen?

Hier finden Sie weitere Antworten zum Datenschutz im Konzern

Ab wann sollte man einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Die Bestellung ist verpflichtend, wenn entweder in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht. Selbst für kleine Unternehmen kann es eine gute Idee sein, externe Fachleute zu engagieren.

Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich zu einem internen?

Externe Datenschutzbeauftragte verfügen über spezialisiertes Wissen und umfassende Praxiserfahrung. Sie sind unabhängiger, haben keinen besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz und übernehmen oft einen Teil der Haftung. Außerdem entfallen die Kosten für die Einarbeitung und Weiterbildung interner Mitarbeitender.

Welche Aufgaben hat ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Hauptaufgaben umfassen die Beratung zu datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, die Überwachung der Einhaltung der DSGVO, die Koordination von Datenschutz-Folgenabschätzungen, Schulungen für Mitarbeitende und die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Es gehört ebenfalls dazu, bei der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen zu unterstützen und Beratung zu Marketingaktivitäten zu bieten.

Wie funktioniert die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten?

Alles startet mit einer Anfrage und der Ermittlung des Bedarfs. Im Anschluss gibt es ein maßgeschneidertes Angebot und ein persönliches Treffen. Ein umfassender Datenschutz-Check wird nach Vertragsabschluss durchgeführt; er dient als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.

Wissenswertes zum Datenschutz

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