Diese Unternehmen vertrauen auf uns
Unsere Spezialisten beraten Sie zu NIS-2 und der Implementierung
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie mit praxisnahen Lösungen – von der Implementierung von Sicherheitsrichtlinien und technischen Kontrollen bis hin zu gezielten Schulungsmaßnahmen. Nach einer fundierten Ist-Analyse Ihrer Cybersicherheitslage entwickeln unsere Consultants individuelle Strategien und Maßnahmen, die optimal auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. So stärken wir Ihre Cybersicherheit nachhaltig und sorgen für die effiziente Umsetzung aller NIS-2-Anforderungen.
Mit unserer Unterstützung sind Sie optimal geschützt und erfüllen die aktuellen Compliance-Standards des neuen BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), das die NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Zusätzlich begleiten wir Sie bei der Einführung oder Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), damit Ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überwacht und verbessert werden.
Cybersicherheit ist Chefsache: Profitieren Sie von unserer Erfahrung und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft.
Durch uns ganzheitlich beraten
Dank unserer einzigartigen Kombination aus Informationssicherheits-Know-how, IT-Forensik und juristischem Fachwissen bieten wir Unternehmen eine umfassende 360°-Beratung. Bereits seit 20 Jahren sind wir deutschlandweit in allen Branchen vertreten.

Über unsere Consultants für NIS-2
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT‑Sicherheit
Das NIS-2 Umsetzungsgesetz ist in Kraft
Am 06.12.2025 ist das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU in Kraft getreten und damit eine erhebliche Modernisierung des Cybersicherheitsrechts. Dadurch wurde das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) angepasst und deutlich verschärft. Unternehmen sind jetzt verpflichtet, umfassende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme zu ergreifen und Sicherheitsvorfälle zeitnah zu melden. Die neuen Vorgaben betreffen zahlreiche Branchen und erhöhen die Anforderungen und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung deutlich.
- Verbindliche Cybersicherheitsmaßnahmen für Unternehmen
- Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfälle
- Erhöhte Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung

Gern beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Telefon: +49 40 790 235 0
E-Mail: NIS-2@intersoft-consulting.de
Welche Unternehmen sollten eine NIS-2 Beratung in Anspruch nehmen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft zahlreiche Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen – insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen, IT-Dienstleister, Energieversorger, Gesundheits- und Transportwesen sowie viele weitere Organisationen, die digitale Dienste bereitstellen. Die Betroffenheit richtet sich nach Sektor, Mitarbeiteranzahl und Umsatz. Eine professionelle NIS-2-Beratung hilft Ihnen, Risiken zu erkennen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Ihre Cybersicherheit gezielt zu stärken.
- Gilt für viele Branchen und Unternehmensgrößen
- Pflicht zur Umsetzung neuer Cybersicherheitsstandards
- Beratung hilft, Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen
Managed ISMS
Ein Managed ISMS ist ein extern betreutes Informationssicherheitsmanagementsystem, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre IT-Sicherheit kontinuierlich und professionell zu steuern. Wir begleiten Sie in der Funktion als externer Informationssicherheitsbeauftragter dabei, die notwendigen IT-Sicherheitsprozesse aufzubauen, zu etablieren und zu lenken. Statt das ISMS ausschließlich mit internen Ressourcen aufzubauen und zu betreiben, übernehmen wir als erfahrener Dienstleister für Informationssicherheit die Implementierung, Pflege und Weiterentwicklung aller sicherheitsrelevanten Prozesse. So profitieren Sie als Unternehmen von aktuellem Know-how, klaren Strukturen und einer effizienten Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – beispielsweise nach ISO 27001 oder im Rahmen der NIS-2-Richtlinie.
- Entlastung der internen IT und Security-Teams
- Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung an neue Bedrohungen
- Transparente Prozesse und klare Verantwortlichkeiten
- Schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle durch unsere IT-Forensik
- Aufbau und Implementierung eines ISMS
- Sicherstellung von Compliance und Zertifizierungsfähigkeit
Warum lohnt sich eine NIS-2 Beratung?
Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie sind komplex und betreffen zahlreiche Bereiche Ihres Unternehmens. Eine professionelle NIS-2 Beratung hilft Ihnen, alle gesetzlichen Vorgaben effizient und praxisnah umzusetzen. Sie erhalten individuelle Handlungsempfehlungen, vermeiden Haftungsrisiken und stärken Ihre Cybersicherheit nachhaltig. So sind Sie optimal auf Prüfungen und Audits vorbereitet und schützen Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden und Reputationsverlust.Mit der umfassenden Erfahrung unseres ISMS-Teams setzen Sie die NIS-2-Anforderungen effizient und rechtssicher um.
- Ist-Analyse der IT-Sicherheitsmaßnahmen:
Durch eine gründliche Analyse stellen wir sicher, dass keine wichtigen Schwachstellen übersehen werden. - Risiken und Schwachstellen identifizieren und bewerten:
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir klare Verantwortlichkeiten, um sicherzustellen, dass Risiken konsequent adressiert werden. - Maßnahmenplan zur Erfüllung der NIS-2-Anforderungen entwickeln und umsetzen:
Für eine reibungslose Umsetzung und Nachweisbarkeit stellen wir eine vollständige und aktuelle Dokumentation sicher. - Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Geschäftsleitung:
Wir führen gezielte Schulungen durch, damit menschliche Fehler und mangelnde Awareness gar nicht erst entstehen. - Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen:
Mit unserer Unterstützung werden Sicherheitsmaßnahmen laufend angepasst, sodass neue Bedrohungen frühzeitig erkannt werden. - Dokumentation und Meldepflichten beachten:
Wir begleiten Sie dabei, Sicherheitsvorfälle korrekt zu melden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Vorteile einer Beratung mit intersoft consulting
Bei uns beraten Sie direkt unsere qualifizierten Consultants der Informationssicherheit – persönlich und kompetent, statt nur eine Software oder eine Hotline.
Wir begleiten Sie mit unserem 360° Blick von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung aller Anforderungen, um Ihre Cybersicherheit nachhaltig stärken.
Dank unserer langjährigen Erfahrung in sehr unterschiedlichen Branchen, diversen Unternehmensgrößen und komplexen Strukturen, setzen wir Ihre Anforderungen individuell und zielgerichtet um.
Unsere Consultants verfügen über vielfältige Qualifikationen im Bereich Informationssicherheit und bieten Ihnen umfassende Expertise. Durch kontinuierliche Weiterbildung ist unser Team stets auf dem neuesten Stand.
Auch wenn bisher kein Schadensfall eingetreten ist, sorgt dieser Schutz für ein beruhigendes Gefühl:
Unsere Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht sichert Ihr Unternehmen umfassend ab – sowohl bei Personen- und Sachschäden als auch bei Vermögensschäden bis zu 20 Millionen Euro.
Unser Team vereint Fachwissen aus Informationssicherheit, IT-Forensik und Recht, um Ihnen ganzheitliche Lösungen für Ihre Sicherheit zu bieten.
Diese einzigartige Kombination an Kompetenzen und Erfahrung finden Sie derzeit bei keinem anderen Anbieter.
Wie können wir bei der NIS-2 Umsetzung helfen?
Das Ziel unserer 360°-Beratung ist es, Sie während des gesamten Prozesses zu begleiten und Ihnen praxisnahe Lösungen für die NIS-2-Umsetzung bereitzustellen. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllt und dabei effizient sowie effektiv agiert. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen optimal auf die Herausforderungen der Cybersicherheit vorzubereiten, ohne Ihre betrieblichen Abläufe zu beeinträchtigen. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Know-how in Informationssicherheit, IT-Forensik und Recht – für eine ganzheitliche und zukunftssichere NIS-2-Compliance.
Unsere Betroffenheitsanalyse prüft NIS-2-Schwellenwerte und Sektoren und stellt in einer Stellungnahme fest, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt.
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Unser NIS-2-Check bietet eine umfassende Überprüfung Ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß der neuen EU-Richtlinie – und verrät den konkreten Handlungsbedarf.
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Auf Basis der Ist-Analyse entwickeln wir individuelle Strategien und Maßnahmen, um Ihre Cybersicherheit zu stärken und die Anforderungen der NIS-2-Direktive praxisnah umzusetzen.
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Die Schulung bietet einen kompakten Überblick zu Pflichten und Haftung, praxisnahe Umsetzungstipps zur NIS-2 sowie einen fachlichen Austausch in der Expertenrunde.
Mehr zur NIS-2 Schulung
Gern beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Telefon: +49 40 790 235 0
E-Mail: NIS-2@intersoft-consulting.de
Die NIS-2 Schulung für Mitarbeitende
Mit der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an die Cybersicherheit in Unternehmen deutlich. Gut informierte und sensibilisierte Mitarbeitende sind entscheidend, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben zuverlässig umzusetzen.
Wir unterstützen Sie dabei mit verschiedenen Informationssicherheits-Trainings und Awareness-Schulungen – individuell, persönlich oder remote sowie mit unserer Software Guardileo-Trainer. In unseren Schulungen vermitteln wir die Grundlagen der Informationssicherheit und stärken das Bewusstsein für aktuelle Bedrohungen.

Ergänzend zur allgemeinen Schulung bieten wir die verpflichtende Schulung für Geschäftsleitungen gemäß § 38 BSIG an. Diese Schulung behandelt spezifische Inhalte wie NIS-2-Anforderungen, Risikomanagement und weitere relevante Themen. Sie eignet sich nicht nur für Geschäftsleitungen, sondern auch hervorragend für Fach- und Führungskräfte.Setzen Sie auf praxisnahe und zielgruppengerechte Schulungen, um Ihr Unternehmen optimal auf die aktuellen Herausforderungen der Cybersicherheit vorzubereiten.
- Verständliche Einführung in die Informationssicherheit
- Konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Sicherheit im Unternehmen
- Interaktive Schulung mit Beispielen aus der Praxis
- Sensibilisierung für aktuelle Cyberrisiken und Meldepflichten

- Ein ganzheitliches Bewusstsein für Informationssicherheit und mögliche Risiken wird geschaffen.
- Praxisnahe Inhalte fördern sicheres Verhalten und unterstützen die Compliance.
- Individuelle und vertiefende Schulungen stärken die Cybersicherheit im Unternehmen.
Die Haftung der Geschäftsleitung
Mit der NIS-2-Richtlinie rückt die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Cybersicherheit des Unternehmens deutlich in den Fokus. Das neue BSIG (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Gesetz, angepasst durch die NIS-2-Umsetzung) sieht vor, dass Geschäftsführende, Vorstände und andere Leitungsorgane persönlich für Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen zur IT- und Cybersicherheit haftbar gemacht werden können. Sie sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern und alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies beinhaltet auch die Schulungspflicht nach § 38 BSIG. Bei Verstößen drohen neben der persönlichen Haftung auch empfindliche Bußgelder – je nach Schwere bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten zu erfüllen, Risiken zu minimieren und Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen, damit Ihre Compliance jederzeit gewährleistet ist.
- Erhöhte Verantwortung der Geschäftsleitung
- Persönliche Haftung und hohe Bußgelder
- Pflicht zu technischen und organisatorischen Maßnahmen
NIS-2 Schulung für die Geschäftsleitung
- Überblick über die wichtigsten Pflichten und Haftungsfragen
- Konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen
- Austausch mit Expert:innen und individuelle Fragerunde
Weiteres zur NIS-2 Beratung
Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), z.B. nach ISO 27001, bietet die optimale Grundlage, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie nachhaltig zu erfüllen. Es ermöglicht nicht nur die strukturierte Identifikation und Bewertung von Risiken, sondern sorgt auch dafür, dass Verantwortlichkeiten klar geregelt und alle Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Durch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsprozesse bleibt das ISMS stets aktuell und kann flexibel auf neue Bedrohungen oder regulatorische Veränderungen reagieren. So wird die Compliance mit der NIS-2-Richtlinie dauerhaft aufrechterhalten und kontinuierlich verbessert. Unternehmen profitieren von einer erhöhten Transparenz, einer nachhaltigen Sicherheitskultur und können jederzeit den Nachweis gegenüber Behörden erbringen.
NIS-2 (Network and Information Security Directive) und DORA (Digital Operational Resilience Act) sind zwei EU-Regelwerke, die die Cybersicherheit und digitale Widerstandsfähigkeit von Unternehmen stärken sollen – jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
NIS-2 richtet sich branchenübergreifend an Betreiber wesentlicher und wichtiger Dienste (z. B. Energie, Gesundheit, Verkehr, IT-Dienstleister) und legt Mindestanforderungen für Cybersicherheit, Risikomanagement und Meldepflichten fest. Ziel ist ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in der EU. DORA ist speziell auf den Finanzsektor zugeschnitten (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, IT-Dienstleister im Finanzbereich). DORA regelt die digitale operative Resilienz, also wie Finanzunternehmen mit IT-Risiken, Cyberangriffen und Störungen umgehen, und stellt Anforderungen an das Management von Drittanbietern, Tests und Meldepflichten.
Zusammengefasst lässt sich sagen: NIS-2 schafft den allgemeinen Rahmen für Cybersicherheit in der EU, DORA setzt für den Finanzsektor spezifische und strengere Anforderungen oben drauf.
Eine pauschale Aussage zu der Höhe der Kosten für eine NIS-2-Compliance lässt sich nicht ohne Weiteres treffen. Eine Kostenschätzung ist erst möglich, wenn bestehende Lücken im Vergleich zu den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie identifiziert wurden. Die Ausgangslage jedes Unternehmens ist unterschiedlich – je nach vorhandenen Strukturen, Prozessen und Sicherheitsniveau kann der Handlungsbedarf stark variieren.
Zu den Kostenfaktoren zählen unter anderem die Schließung identifizierter Schwachstellen, Investitionen in technische und organisatorische Maßnahmen, die Anpassung oder Einführung von Prozessen und Dokumentation sowie Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte. Auch der Ressourcenbedarf für neue oder erweiterte Verantwortlichkeiten und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen sollte berücksichtigt werden. Gerne können Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren, indem wir über die bevorstehenden Aufgaben und zu erwarteten Kosten.
- Schneller Start:
Unsere NIS-2 Beratung kann in der Regel sehr kurzfristig nach Ihrer Anfrage beginnen und orientiert sich an Ihrem Bedarf. - Individuelle Abstimmung:
In einem ersten Gespräch erfassen wir Ihre spezifischen Anforderungen und Ziele und erstellen Ihnen ein Angebot. - Effiziente Umsetzung:
Gemeinsam legen wir den Beratungsumfang fest, sodass Sie zeitnah von unserer Expertise profitieren.
Kontaktieren Sie uns
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Telefon: +49 40 790 235 0
E-Mail: NIS-2@intersoft-consulting.de
