Diese Unternehmen vertrauen auf uns
Schulung der Geschäftsleitung im Rahmen des NIS-2 Umsetzungsgesetzes
Der grundsätzliche Inhalt für die Schulung der Geschäftsleitung ist im Rahmen des NIS-2 Umsetzungsgesetzes durch § 38 des BSIG vorgegeben. Zentrales Thema sind das Erkennen und Bewerten von Informationssicherheitsrisiken, das Verstehen der Auswirkungen dieser Risiken auf den Geschäftsbetrieb sowie Möglichkeiten zu deren Behandlung. Um dieses Ziel zu erreichen und die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, bieten wir Ihnen zwei Optionen
- NIS-2 Standardschulung für die Geschäftsleitung
- NIS-2 Individualisierte Schulung für die Geschäftsleitung
Mit beiden Varianten vermitteln wir die gesetzlich notwendigen Inhalte. Die individualisierte Schulung geht zusätzlich konkret auf die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ein.
NIS-2 Standardschulung
Im Rahmen der Schulung vermitteln wir das notwendige Wissen, um die NIS-2 Anforderungen zu verstehen, rechtskonform umzusetzen und somit Haftungsrisiken zu minimieren. Die Inhalte sind praxisnah und speziell auf Sie als Geschäftsleitung ausgerichtet. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
- Welche Anforderungen ergeben sich aus NIS-2 und wie können sie umgesetzt werden?
- Welche Auswirkungen können nicht behandelte Informationssicherheitsrisiken haben?
- Welche Pflichten und Haftungsregelungen gelten für die Geschäftsleitung?
NIS-2 Individualisierte Schulung
Wenn gewünscht passen wir unsere Schulung individuell auf Ihr Unternehmen an, um noch konkretere Inhalte zu ermöglichen. Hierzu sichten wir im Vorfeld bestehende Dokumente und tauschen uns mit Verantwortlichen für Themen der Cybersicherheit aus. So können im Rahmen der Schulung zusätzlich unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
- Wie werden die Anforderungen aus NIS-2 derzeit in Ihrem Unternehmen umgesetzt?
- Wie wird die Geschäftsleitung in die relevanten Prozesse eingebunden?
- Welche Risiken gibt es für Ihr Unternehmen und für Sie als Geschäftsleitung? Wie kann man Ihnen strategisch begegnen?
NIS-2 Schulung: Verständlich, praxisnah und zielgruppengerecht
- Praxisnahe Vermittlung aller relevanten Inhalte
- Konkrete und umsetzbare Handlungsempfehlungen zur Erfüllung der NIS2-Anforderungen
- Verständliche und zielgruppengerechte Aufbereitung auch komplexer Sachverhalte
- Anschauliche Erklärung der NIS-2-Themen mit Beispielen aus der Praxis
- Schulung durch erfahrene Experten mit langjähriger Praxiserfahrung
- Vermittlung von umfassendem und aktuellem Fachwissen in der Informationssicherheit
ab € 1.800,– zzgl. MwSt.
So profitieren Sie von der Durchführung der Geschäftsleitungsschulung
Grundlagen für fundierte Entscheidungen zu NIS-2-Anforderungen werden kompakt vermittelt.
Juristische Sachverhalte aus dem NIS-2 Gesetz werden klar und verständlich dargestellt.
Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung im Unternehmen werden praxisnah erläutert.
Reale Beispiele und aktuelle Risiken der Cybersicherheit werden anschaulich aufgezeigt.
Durch gezielte Schulung werden gesetzliche Pflichten erfüllt und Risiken reduziert.
Teilnahme wird durch eine Urkunde bestätigt und dient als offizieller Nachweis.
Über unsere Consultants für NIS-2
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT‑Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Consultant IT-Sicherheit
Häufig gestellte Fragen zur NIS-2 Schulung
Gemäß BSIG § 38 müssen Geschäftsleitungen regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um das notwendige Wissen zur Umsetzung der NIS-2 Anforderungen zu erlangen. Das Gesetz definiert dabei Geschäftsleitung als zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung des Unternehmens/ der Organisation berufene Person.
In der Praxis zählen hierzu unter anderem:
- Geschäftsführer:innen
- Vorstände
- CEO, CFO, COO, CIO, CSO
- geschäftsführende Gesellschafter:innen
- persönlich haftende Gesellschafter (z. B. Komplementäre)
Dabei entscheidet nicht der formale Titel, sondern die tatsächliche Funktion, wer der Geschäftsleitung angehört. Die Pflicht kann also auch mehrere Personen gleichzeitig treffen.
Abgesehen von der rechtlichen Pflicht kann es sinnvoll sein, weitere zusätzliche Führungskräfte schulen zu lassen, die ihrerseits an der Umsetzung der NIS-2 Anforderungen beteiligt sind.
Mit Inkrafttreten des NIS-2 Umsetzungsgesetzes wird die Schulung der Geschäftsleitung gemäß § 38 BSIG gesetzliche Pflicht. Werden diese oder andere Pflichten nicht erfüllt, drohen empfindliche Sanktionen: Das NIS-2 Umsetzungsgesetz sieht Bußgelder in erheblicher Höhe vor, die sich nach Unternehmensgröße und Schwere des Verstoßes richten können. Die Schulungspflicht gehört zu den gesetzlichen Anforderungen, aus deren Nichterfüllung sich eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung ergeben kann. Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden weitere Maßnahmen anordnen.
Auch abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen birgt fehlendes Wissen ein Risiko. Nur mit dem notwendigen Verständnis für die aktuelle Bedrohungslage, technische und organisatorische Maßnahmen oder ein wirksames Risikomanagement können fundierte strategische Entscheidungen getroffen werden, um das Unternehmen gegen Cybersicherheitsrisiken abzusichern. So lassen sich finanzielle Schäden, Reputationsverluste, rechtliche Konsequenzen und operative Ausfälle für das Unternehmen bestmöglich vermeiden.
Als Orientierungshilfe zum zeitlichen und inhaltlichen Rahmen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Handreichung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen herausgegeben. Auch wenn die Inhalte der Handreichung nicht rechtlich bindend sind, liefern sie dennoch einen guten Anhaltspunkt. Es ist außerdem davon auszugehen, dass sich auch das BSI selbst bei Prüfungen der Einhaltung von NIS-2 an diesem Dokument orientiert.
Als empfohlener Umfang für die gesetzeskonforme Schulung der Geschäftsleitung nach NIS-2 nennt das BSI eine Dauer von 4 Stunden. Die Zeit kann in Abhängigkeit der Gefährdungslage des Unternehmens oder von Vorkenntnissen angepasst werden; die Schulung muss aber alle notwendigen Inhalte vermitteln.
Inhaltlich benennt das BSI vorbereitende Inhalte, Kerninhalte und vertiefende Inhalte, die sich entsprechend in unserer Schulung wiederfinden. Dazu zählen ein Überblick über die NIS-2-Richtlinie und deren nationale Umsetzung, die gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmens, Melde- und Unterrichtungspflichten sowie die Umsetzung und Dokumentation von Risikomanagementmaßnahmen. Weitere Kerninhalte sind die Risikoanalyse, Sicherheitskonzepte für Informationssysteme und der Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Hinzu kommen Aspekte wie Gefährdungslage, Praxisbeispiele oder Haftungsfragen. Ergänzend können individuelle Gegebenheiten im Unternehmen als Schulungsinhalt aufgenommen werden.
Kontaktieren Sie uns
Gern beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Telefon: +49 40 790 235 0
E-Mail: NIS-2@intersoft-consulting.de