juris PraxisReport: Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße und Speicherung allgemein zugänglicher Daten für unerlaubte Telefonwerbung
Fachbeitrag | 22.11.2019 | juris PraxisReport IT-Recht 23/2019
Autorin
Mandy Hrube
Volljuristin und Consultant für Datenschutz
Leseprobe
Mandy Hrube bespricht die Entscheidung des OVG Saarlouis vom 10.09.2019 (Az. 2 A 174/18). In dieser befasst sich das Gericht mit dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße und setzt sich mit der Speicherung von allgemein zugänglichen Daten zum Zweck der unerlaubten Telefonwerbung auseinander.
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