juris PraxisReport: Personalaktenberichtigung bei Ănderung des Vornamens: Keine rĂŒckwirkende Ănderung der richtig dokumentierten Vergangenheit gemÀà Art. 16 DSGVO
Fachbeitrag | 25.10.2019 | juris PraxisReport IT-Recht 21/2019
Autorin
Mandy Hrube
Volljuristin und Consultant fĂŒr Datenschutz
Leseprobe
Mandy Hrube kommentiert die Entscheidung des OVG Hamburg (Beschl. v. 27.05.2019 – 5 Bf 225/18.Z). In dieser befasst sich das Gericht mit der Frage, ob sich aus Art. 16 DSGVO ein Anspruch auf rĂŒckwirkende Ănderung des Vornamens (d.h. auch fĂŒr den Zeitraum vor der NamensĂ€nderung) in der Personalakte ergibt.
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