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juris PraxisReport: Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens: Keine rĂŒckwirkende Änderung der richtig dokumentierten Vergangenheit gemĂ€ĂŸ Art. 16 DSGVO

Fachbeitrag | 25.10.2019 | juris PraxisReport IT-Recht 21/2019

Autorin

Mandy Hrube
Volljuristin und Consultant fĂŒr Datenschutz

Leseprobe

Mandy Hrube kommentiert die Entscheidung des OVG Hamburg (Beschl. v. 27.05.2019 – 5 Bf 225/18.Z). In dieser befasst sich das Gericht mit der Frage, ob sich aus Art. 16 DSGVO ein Anspruch auf rĂŒckwirkende Änderung des Vornamens (d.h. auch fĂŒr den Zeitraum vor der NamensĂ€nderung) in der Personalakte ergibt.

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