Rückblick: Datenschutzkonferenz 2026
Veranstaltung | 25.09.2026 | Düsseldorf
Unsere Impressionen als Premiumpartner
Drei Tage Datenschutzkonferenz in Düsseldorf liegen hinter uns. Dabei sind uns einige Themen besonders in Erinnerung geblieben: der Digitale Omnibus der EU, der Einsatz von KI und das weiterhin unklare Verhältnis der DSGVO zu den übrigen Digitalrechtsakten.
Datenschutz ist im Umbruch:
- Omnibus: Die zunächst geplante relative Definition des Personenbezugs ist nach Widerstand aus den Mitgliedstaaten gestrichen; es bleiben Erläuterungen im Erwägungsgrund. Einhellig begrüßt wurden die Erleichterungen bei der Meldung von Datenschutzvorfällen: höhere Meldeschwelle, 96 Stunden Frist und eine nationale Anlaufstelle. Wichtig für die Praxis: Vereinheitlicht wird das Postfach, nicht die Meldung selbst – bei mehreren Meldepflichten bleiben Einzelmeldungen in unterschiedlichen Fristen erforderlich. Beim Auskunftsanspruch bleibt die erhoffte Entlastung aus.
- KI-Governance: Bettina Gayk, Landesbeauftragte in Nordrhein-Westfalen, warb nachdrücklich für den Schutz von Grundrechten und personenbezogenen Daten – und vertrat die Position, dass bei KI-Systemen grundsätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.
- Aus der Praxis: Die Allianz legt Entscheidungsgrundlagen der KI stichprobenartig menschlichen Entscheidern vor und gleicht die Ergebnisse ab. Ein hoher Aufwand – verbunden mit der offenen Frage, ob sich der Einsatz solcher Systeme etwa in der Bewerberauswahl lohnt, wenn am Ende Art. 22 DSGVO steht.
- Zusammenspiel der Rechtsakte: Nach Art. 2 Abs. 7 KI-VO bleibt die DSGVO „unberührt“. Vergleichbare Klauseln finden sich in fast allen Digitalrechtsakten, im Data Act sogar mehrfach. Die Abgrenzung hat der Gesetzgeber damit bewusst den Gerichten überlassen. Gezeigt wurde das an Beispielen wie Smartglasses und Kopfhörern – bei der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist etwa zu berücksichtigen, dass der Data Act das Wartungsinteresse stärkt.
Daneben standen klassischen Themen, wie etwa Videoüberwachung, E-Mail-Marketing, Konzern- oder Beschäftigtendatenschutz, interne Ermittlungen, Tätigkeitsberichte und Dienstleistermanagement auf dem Programm.
Den direkten Austausch zwischen Behörde, Beratung und Unternehmen auf dem Podium empfanden wir als besonders wertvoll.
