Ihre Vorteile
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Spezialwissen im Online Marketing
Unsere Berater sind im Bereich moderne Werbeformen immer am Puls der Zeit und haben die datenschutzrechtlichen Entwicklungen im Blick.
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Passgenaue Lösungen für Ihre Kampagne
Durch umfassende Beratungserfahrung in zahlreichen Marketing-Projekten bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen.
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Bundesweit tätig
Wir sind ganz in Ihrer Nähe mit unseren Standorten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München.
Marketing-Ziele datenschutzkonform erreichen
Im Marketing müssen Unternehmen immer kreativer werden, um mit ihrer Werbung auf sich aufmerksam zu machen. Gleichzeitig drohen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auch im Hinblick auf die noch ausstehende ePrivacy‑Verordnung nicht unerhebliche Sanktionen bei Verstößen. Bei allen genannten Maßnahmen im Marketing spielen Kundendaten eine zentrale Rolle. Aufgrund der starken Außenwirkung solcher Aktionen besteht bei Rechtsverstößen im Datenschutz eine große Gefahr, abgemahnt zu werden. Wir unterstützen Ihre Marketingabteilung dabei, Ziele im Marketing datenschutzgerecht umzusetzen.
Dank unserer weitreichenden Erfahrungen in der Datenschutzberatung und als externe Datenschutzbeauftragte verschiedenster Unternehmen und Konzerne können wir Ihre Marketingabteilung bei der Planung und Durchführung von Kampagnen, von Anfang bis Ende, begleiten. Ob im C2C- oder im B2B‑Umfeld, wir unterstützen Sie bei der datenschutzgerechten Umsetzung Ihrer Werbemaßnahmen gemäß den Anforderungen der DSGVO und minimieren so Datenschutzrisiken bei der Durchführung Ihrer Marketingkampagnen.
Neuen Werbeformen im Online‑Marketing sind durch die Digitalisierung keine Grenzen gesetzt, um ein Business voranzubringen. Gerade hier ist der datenschutzkonforme Umgang mit persönlichen Daten unerlässlich. Facebook bietet zum Beispiel die Gestaltung von Fanpages und Feedbacks durch Kommentare oder über den Like‑Button an. Auf der Unternehmens-Webseite können Nutzerdaten mit Tools wie Google Analytics ausgewertet und Gewinnspiele veranstaltet werden.
Unsere Datenschutz-Spezialisten kennen die aktuellen Themen im Marketing und dazu passende datenschutzkonforme Lösungen im Umgang mit personenbezogenen Daten. Aus ihrer ständigen direkten Zusammenarbeit im Datenschutz mit den Marketingabteilungen verschiedenster Unternehmen, können wir Sie passgenau unterstützen.
So können wir Sie unterstützen
- Umfassende datenschutzrechtliche und technische Beratung beim Einsatz von Online-Werbung und Einsatz von Webanalyse-Tools
- Verwendung von Cookies auf Websites nach neuem BGH‑Urteil
- Planung und Beratung zur Durchführung von E‑Mail-Marketing-Kampagnen
- Datenschutzkonforme Einbeziehung von Marketing-Dienstleistern
- Spezialschulungen Ihrer Mitarbeiter im Marketing und Datenschutz
- Beratung zur Durchführung von Telefonmarketing / Marktforschung / Gewinnspielen
Weitere Informationen
Wir sagen Ihnen, was Sie im Datenschutz und Marketing wissen sollten.
Die Kundenansprache per E‑Mail / Newsletter ist aus dem Online-Handel nicht mehr wegzudenken. Mit geringem Aufwand können viele Interessenten erreicht werden. Gleichzeitig drohen im Datenschutz bei rechtswidriger Versendung von Newslettern kostspielige Abmahnungen. Unsere Berater optimieren Ihre Werbekampagnen nach den Anforderungen der DSGVO zu einer datenschutzrechtlich konformen und für Sie effektiven Lösung.
Wer seine Kunden oder potenziellen Interessenten per Newsletter auf dem Laufenden halten will, sich als seriöses Unternehmen aber gleichzeitig im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegen möchte, steht vor der Frage: Welche Form der E‑Mail-Werbung ist eigentlich erlaubt? Wir erläutern Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie bei Ihren Bestandskunden E‑Mails als Werbemittel einsetzen und auf welche Weise auch anderweitig gewonnene E-Mail-Adressen genutzt werden dürfen (z. B. aus Gewinnspielen).
Unsere Spezialisten im Datenschutz kennen die rechtlichen Fallstricke im Umgang mit personenbezogenen Daten bei Werbe-Newslettern und wissen, wie man Abmahnungen aus dem Weg geht. Wir begnügen uns nicht damit, Ihnen zu erzählen, was Sie nicht dürfen, sondern zeigen Ihnen Lösungen auf, wie Sie Ihre E‑Mail-Marketing Maßnahmen datenschutzkonform versenden können. Dank unserer Erfahrungen aus der langjährigen Beratung im Datenschutz verschiedenster Unternehmen und Konzerne können unsere Berater Ihre Marketingabteilung, direkt bei der Planung und Durchführung von E‑Mail Marketing-Kampagnen, von Anfang bis Ende, begleiten.
Facebook, Twitter, Instagram – aus Unternehmenssicht ist es besonders attraktiv, auf diesen Social Media Plattformen präsent zu sein (Stichwort: Virales Marketing). Allerdings lauern gerade dort für Unternehmen möglicherweise folgenschwere rechtliche Stolperfallen im Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Kampagnen datenschutzkonform umzusetzen.
Viele Anbieter von Social Networks operieren im nicht-europäischen Ausland und messen dem Thema Datenschutz keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle bei. Ganz anders sieht es allerdings für das in Deutschland mittels Social Media werbende Unternehmen aus. Für dieses gilt regelmäßig deutsches Recht und es ergeben sich etliche Spannungsfelder im Datenschutz, die zu lösen sind. Welche Art von Marketingmaßnahmen darf ich als Unternehmen durchführen und welche sind im Datenschutz unzulässig? Ist der Betrieb einer Facebook Fanpage möglich?
Gerade auch Arbeitnehmer, die in Social Networks aktiv sind, werfen für Unternehmen kritische Fragen auf. Was darf von Arbeitnehmern über den Arbeitgeber gepostet werden? Was passiert mit Kundendaten, zum Beispiel auf XING oder LinkedIn, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Hierbei können Social Media Guidelines helfen, den Umfang mit personenbezogenen Daten zu regeln. Unsere Spezialisten für Datenschutz bieten Ihnen in diesem Themenfeld sachkundige Unterstützung.
Webanalyse-Tools wie Google Analytics ermöglichen eine umfassende Reichweitenanalyse Ihrer Webseite und bilden damit die Grundlage für erfolgreiches Online-Marketing. Sie sammeln aber auch eine Menge an Daten. Unsere Berater im Datenschutz stellen sicher, dass die dafür notwendigen Informationen datenschutzkonform erhoben werden und Sie Ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Besuchern Ihrer Webseite nachkommen.
Die Möglichkeiten von Webanalyse-Tools reichen weit über das rechtlich Zulässige im Datenschutz hinaus. Aus diesem Grund wird das Speichern und Auswerten von Nutzerdaten im Internet von den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden mit Argusaugen beobachtet. Für die Verwendung von Google Analytics haben die Aufsichtsbehörden etwa umfangreiche Vorgaben gemacht, da die Standardeinstellung der Software unzulässige Sammlungen an Daten ermöglicht. Neben den technischen Einstellungen sind auch datenschutzrechtliche Vorgaben der Behörden zu beachten. So ist beispielsweise die Datenschutzerklärung anzupassen und ein Vertrag mit Google zu schließen.
Im Rahmen unserer Datenschutzberatung im Marketing geben wir Ihnen neben der Prüfung Ihrer Software auch Hinweise zu alternativen Webanalyse-Tools, wie zum Beispiel Piwik oder eTracker.
Kompetenz von mehr als 70 Consultants
- Volljuristen (2 Staatsexamina), darunter promovierte Rechtsanwälte
- Fachanwälte für IT‑Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht
- Master of Laws in IT‑Recht, Medienrecht, Immaterialgüterrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Recht des geistigen Eigentums
- Bachelor of Laws für Informationsrecht und Wirtschaftsrecht
- ISO 27701 Lead Implementer
- TÜV‑zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren
- Certified Information Privacy Manager (CIPM), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E)
- IT‑Compliance-Manager (ISACA) und Compliance-Officer (TÜV)
- Datenschutzbeauftragte nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
- BSI-zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001 auf der Basis von IT‑Grundschutz
- ISO/IEC 27001 Lead Auditor, ISO/IEC 27001 Implementer, ISO/IEC 27001 Practitioner
- GIAC Certified Forensic Examiner, GIAC Certified Forensic Analyst, GIAC Battlefield Forensics and Acquisition
- IT-Sicherheitsbeauftragte (TÜV)
- Business Continuity Manager (TÜV)
- Informatiker und Wirtschaftsinformatiker
- Master of Science Informationsmanagement
- Bachelor of Science Informatik
- Cyber Security Practitioner (ISACA), IT Information Security Practitioner (ISACA)
- Cloud Information Security (ISO 27017/27018)
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