Ihre Vorteile
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Weitreichende Kompetenz
Als einer der führenden Dienstleister im Datenschutz verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz bei der Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten.
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Hochqualifizierte Consultants
Die vielen unterschiedlichen Qualifikationen unserer Berater im Datenschutz- und IT‑Bereich sind in der Branche einzigartig.
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Wertschöpfendes Interim
Mit unserer Expertise werden interne Ressourcen geschont. Wir sind sehr flexibel und bieten passgenaue Leistungen.
Praxiserprobtes Fachwissen temporär eingesetzt
Vertrauen spielt bei der Besetzung des Interim-Datenschutzbeauftragten eine entscheidende Rolle, gerade weil es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht. Wir sind seit vielen Jahren bekannt für unsere Sorgfalt, Praxisnähe und Diskretion in der Datenschutzberatung von Unternehmen. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie die Möglichkeit, ohne großen organisatorischen Aufwand und wirtschaftlich sinnvoll genau diese Aufgabe auszulagern. Sie sparen dadurch interne Ressourcen und gewinnen spezielles Fachwissen im Datenschutz. Von kleinen Unternehmen, Mittelständler bis hin zu internationalen Konzernen – unsere Datenschutzexperten betreuen Unternehmen deutschlandweit.
Der Interim-Datenschutzbeauftragte von intersoft consulting übernimmt für einen von Ihnen festgelegten Zeitraum alle Aufgaben nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dank unserer umfassenden Erfahrung als externe Datenschutzbeauftragte können wir Ihnen dabei helfen, Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen und Sie zu entlasten. Unsere Experten stellen ihre Fachkenntnisse vollständig in Ihren Dienst und können sich sehr schnell in die Thematik einarbeiten und den Regelbetrieb aufnehmen. Unser pragmatischer Ansatz richtet sich dabei individuell nach den Gegebenheiten Ihres Unternehmens und bietet aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für jede Branche die passende Lösung.
Wir beraten Sie als Interim-Datenschutzbeauftragter bei der Einhaltung der DSGVO sowie aller spezifischen Datenschutzgesetze und unterstützen Sie im Unternehmensalltag. Dazu gehören beispielsweise der Aufbau einer Datenschutzorganisation, die Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datentransfers, Marketing und Werbung. Unser Ziel ist es, die Prozesse in Ihrem Unternehmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten datenschutzkonform zu gestalten und sie an die Zielsetzungen Ihres Geschäftsmodells anzupassen.
Mit uns erhalten Sie ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket im Bereich Datenschutz.
Fachwissen und Erfahrung: Unsere Interim-Datenschutzbeauftragte sind Juristen und bringen ein umfangreiches Fachwissen im Bereich des Datenschutzes mit. Sie kennen die Best Practices und sind im Umgang mit den Aufsichtsbehörden vertraut. Aufgrund unseres großen Berater- und Kundenpools haben wir auch Expertise in der Branche Ihres Unternehmens.
Optimierte Prozesse und Abläufe: Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung als externe Datenschutzbeauftragte verfügen wir über optimierte Prozesse und Abläufe, um den Stand der Datenschutzorganisation in einem neuen Unternehmen zu erfassen und schnell zum Regelbetrieb überzugehen. Das gleiche gilt für die Übergabe nach Ablauf der Interimszeit an ihren festen Datenschutzbeauftragten.
Bundesweit vor Ort: Mit unseren 6 Standorten stellen wir kurze Reisezeiten sicher. So kann Ihr Interim-Datenschutzbeauftragter jederzeit vor Ort sein, um direkt mit den Mitarbeitern und Verantwortlichen des Unternehmens Datenschutzfragen zu klären, Schulungen durchzuführen oder Probleme zu lösen.
So können wir Sie als Interim-Datenschutzbeauftragter unterstützen
- Pragmatische und kurzfristige Bearbeitung aktueller Anfragen zum Datenschutz
- Übernahme und Weiterentwicklung der bestehenden Datenschutzorganisation als Interim-Datenschutzbeauftragter
- Projektbezogene Datenschutzberatung in allen relevanten Bereichen
- Erstellung der erforderlichen Verträge und Dokumente, auch im internationalen Kontext
- Ausgestaltung von Mitarbeiterschulungen
- Erste Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden
Weitere Informationen
Wir sagen Ihnen, was Sie zum Interim-Datenschutzbeauftragten wissen sollten.
Es gibt Situationen, in denen ein Unternehmen oder eine Organisation vorübergehend keinen festen Datenschutzbeauftragten hat, beispielsweise wenn der bisherige Verantwortliche ausfällt oder die Stelle noch nicht dauerhaft besetzt wurde, da das Unternehmen neu gegründet wurde oder durch eine Änderung nun unter die Benennungspflicht der DSGVO oder des BDSG fällt.
Ein Interim-Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in solchen Fällen kurzfristig und für einen festgelegten Zeitraum die Rolle des Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen übernimmt und sicherstellt, dass dieses alle datenschutzrechtlichen Anforderungen einhält, bis ein dauerhafter ernannt wird.
Ein Datenschutzbeauftragter darf wegen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben von seinem Arbeitgeber nicht abberufen oder benachteiligt werden und genießt in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Um sicherzustellen, dass dieser Schutz nicht umgangen wird, sind die Aufsichtsbehörden der Meinung, dass nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten kurz (unter 2 Jahre) befristet werden kann.
Ein solcher wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der ursprünglich bestellte Datenschutzbeauftragte aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder ähnlichem langfristig verhindert ist und nur vorübergehend ein Ersatz bestellt werden soll. In diesem Fall ist der Interim-Datenschutzbeauftragte eine gute Wahl, um die Position vorübergehend zu besetzen.
Ein Interim-Datenschutzbeauftragter kann z. B. bei einer längeren, planbaren Abwesenheit des internen Datenschutzbeauftragten, wie Elternzeit, Krankheit oder Sabbatical, als Überbrückungslösung eingesetzt werden.
Ein weiterer denkbarer Fall ist, wenn ein interner Datenschutzbeauftragter das Unternehmen auf seinen Wunsch verlässt oder ein Datenschutzbeauftragter zum ersten Mal bestellt werden muss. Für die begrenzte Zeitspanne, in der das Unternehmen nach einem geeigneten Kandidaten auf dem Arbeitsmarkt sucht oder es einem Mitarbeiter ermöglicht, sich die gesetzlich geforderte Fachkunde eines DSB anzueignen, kann ein Interim-Datenschutzbeauftragter den Datenschutzbetrieb aufrechterhalten.
Kompetenz von mehr als 70 Consultants
- Volljuristen (2 Staatsexamina), darunter promovierte Rechtsanwälte
- Fachanwälte für IT‑Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht
- Master of Laws in IT‑Recht, Medienrecht, Immaterialgüterrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Recht des geistigen Eigentums
- Bachelor of Laws für Informationsrecht und Wirtschaftsrecht
- ISO 27701 Lead Implementer
- TÜV‑zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren
- Certified Information Privacy Manager (CIPM), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E)
- IT‑Compliance-Manager (ISACA) und Compliance-Officer (TÜV)
- Datenschutzbeauftragte nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
- BSI-zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001 auf der Basis von IT‑Grundschutz
- ISO/IEC 27001 Lead Auditor, ISO/IEC 27001 Implementer, ISO/IEC 27001 Practitioner
- GIAC Certified Forensic Examiner, GIAC Certified Forensic Analyst, GIAC Battlefield Forensics and Acquisition
- IT-Sicherheitsbeauftragte (TÜV)
- Business Continuity Manager (TÜV)
- Informatiker und Wirtschaftsinformatiker
- Master of Science Informationsmanagement
- Bachelor of Science Informatik
- Cyber Security Practitioner (ISACA), IT Information Security Practitioner (ISACA)
- Cloud Information Security (ISO 27017/27018)
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