Ihre Vorteile
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Expertise in Spezialfragen
Durch einen tiefgreifenden Wissens- und Erfahrungsschatz finden wir passgenaue Lösungen für Spezialfragen.
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Hochqualifizierte Berater
Die vielen unterschiedlichen Qualifikationen unserer Berater im Datenschutz und IT‑Bereich sind in der Branche einzigartig.
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Bundesweit tätig
Wir sind ganz in Ihrer Nähe mit unseren Standorten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München.
Spezialisierte Beratung im Datenschutz für Ihr Unternehmen
Im Rahmen unserer Datenschutzberatung gestalten wir gemeinsam mit Ihnen datenschutzkonforme Unternehmensprozesse. Hierzu entwickeln wir Lösungen ohne unnötigen Zusatzaufwand, mit denen Sie unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben Ihre Ziele effizient erreichen.
Themenbereiche:
Weitere Leistungen:
Unternehmen stehen im Datenschutz einem kaum überschaubaren Dickicht nationaler und internationaler Vorschriften gegenüber, die einzuhalten sind. Neben der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind eine Vielzahl weiterer Gesetze, wie zum Beispiel das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) und andere Bereiche des Informationstechnologierechts (IT-Recht) im Blick zu behalten. Je nachdem, um welche Branche es sich handelt, sind im Datenschutz spezifische Regelungen zu beachten: Zum Beispiel im Umgang mit Patientendaten, beim Einsatz von Videoüberwachungsanlagen, bei Datentransfers ins Ausland oder bei den besonderen Gesetzgebungen für die Kirche. Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Konzerne kann es gleichermaßen schwierig sein, diese komplexen Anforderungen im Datenschutz zu durchschauen und in den Arbeitsprozessen zu berücksichtigen. Zweifellos ist die Vermeidung von Haftungsrisiken und Imageschäden die zentrale Aufgabe eines Datenschützers – aber eine exzellente Datenschutzberatung bietet Ihrem Unternehmen weitaus mehr Vorteile, als Sie bisher vermuten.
Machen Sie sich unsere fachliche Expertise in der Datenschutzberatung zunutze. Unsere Berater im Datenschutz verfügen als Juristen mit IT-Wissen über eine hoch spezialisierte Fachkunde und bilden sich im Bereich Recht und IT ständig weiter. Damit sind Sie in der Datenschutzberatung immer am Puls der Zeit und profitieren als Unternehmen von einem hohen Datenschutzniveau und, aufgrund unserer transparenten und kalkulierbaren Kosten, von echter Planungssicherheit. Dank ihrer tief greifenden Projekterfahrungen in der Datenschutzberatung oder der als externe Datenschutzbeauftragte finden unsere Berater schnell passgenaue Lösungen für individuelle Fragestellungen. Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick stellen wir in der Datenschutzberatung Ihr Unternehmen optimal auf gesetzliche Änderungen, den Datenschutz betreffend, ein und helfen bei der Vorbereitung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen. Sie gewinnen Freiraum und interne Ressourcen bleiben geschont.
So können wir Sie unterstützen
- Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmensrichtlinien, Datenschutzerklärungen, Betriebsvereinbarungen und anderer Dokumente zum Datenschutz
- Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
- Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz
- Unterstützung bei der Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
- Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Prüfung von Unternehmens-Webseiten nach Anforderungen im Datenschutz
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Kompetenz von mehr als 70 Consultants
- Volljuristen (2 Staatsexamina), darunter promovierte Rechtsanwälte
- Fachanwälte für IT‑Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht
- Master of Laws in IT‑Recht, Medienrecht, Immaterialgüterrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Recht des geistigen Eigentums
- Bachelor of Laws für Informationsrecht und Wirtschaftsrecht
- ISO 27701 Lead Implementer
- TÜV‑zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren
- Certified Information Privacy Manager (CIPM), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E)
- IT‑Compliance-Manager (ISACA) und Compliance-Officer (TÜV)
- Datenschutzbeauftragte nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
- BSI-zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001 auf der Basis von IT‑Grundschutz
- ISO/IEC 27001 Lead Auditor, ISO/IEC 27001 Implementer, ISO/IEC 27001 Practitioner
- GIAC Certified Forensic Examiner, GIAC Certified Forensic Analyst, GIAC Battlefield Forensics and Acquisition
- IT-Sicherheitsbeauftragte (TÜV)
- Business Continuity Manager (TÜV)
- Informatiker und Wirtschaftsinformatiker
- Master of Science Informationsmanagement
- Bachelor of Science Informatik
- Cyber Security Practitioner (ISACA), IT Information Security Practitioner (ISACA)
- Cloud Information Security (ISO 27017/27018)
Referenzen
Standorte
Unser Ablauf
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Bedarfsermittlung
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns zeitnah bei Ihnen und ermitteln gemeinsam, wie wir Sie mit unserer Datenschutzberatung und fundierten Expertise bei der Umsetzung von Datenschutzanforderungen unterstützen können. An erster Stelle steht für uns dabei die Auswahl der zu Ihrem Bedarf und Ihrem Budget passenden Leistung unseres vielfältigen Portfolios im Bereich Datenschutz.
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Angebotserstellung
Im Anschluss an die Bedarfsanalyse erhalten Sie von uns schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot. Ergänzend dazu bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kennlerntermin in Ihrem Haus an, bei dem wir unser Unternehmen, unsere Vorgehensweise in der Datenschutzberatung sowie unsere Berater vorstellen und Ihrerseits gewünschte Anpassungen der unsererseits angebotenen Leistung besprechen können.
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Vertragsabschluss
Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit unserem Hause im Bereich Datenschutz entscheiden, stellen wir Ihnen gern einen Vertragsentwurf zur Verfügung, der die Erbringung der vereinbarten Leistungen regelt und als Verhandlungsgrundlage dient. Sind wir uns einig geworden, steht unserer Zusammenarbeit in der Datenschutzberatung nichts mehr im Wege.
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Beratung
Sobald Sie uns den Auftrag erteilt haben, setzen sich unsere Datenschutzexperten mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte im Datenschutz zu planen. Ob Beratung zu Spezialthemen im Datenschutz, laufende Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten oder Hilfestellung bei einzelnen Datenschutzprojekten: Im Rahmen der Datenschutzberatung berücksichtigen unsere hoch qualifizierten Datenschutzberater nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch Ihre Geschäftsziele und Ihre Unternehmenskultur.
Häufige Fragen
Wir sagen Ihnen, wie die Datenschutzberatung Ihnen nutzt.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht deutlich erhöht worden. Datenschutz nimmt unabhängig hiervon auch im öffentlichen Bewusstsein eine immer größere Bedeutung ein. Bei allzu sorglosem Umgang mit personenbezogenen Daten drohen neben Bußgeldern, Abmahnungen bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen auch ein öffentlicher Imageverlust, der nur schwer zu beziffern – und noch schwerer von Betroffenen und potentiellen Kunden zu vergessen ist. Gelungener Datenschutz repräsentiert das Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens nach außen und schafft Vertrauen. Gelebter Datenschutz ist ein Qualitätsmerkmal.
Datenschutz-, Wettbewerbs- und IT-Recht unterliegen einem stetigen Wandel. Unternehmen werden durch den Gesetzgeber vor die große Herausforderung gestellt, alle wesentlichen Vorschriften im Blick zu behalten und umzusetzen. Während die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwachen, wirkt der Datenschutzbeauftragte ständig auf die Einhaltung aller wesentlichen Vorschriften hin. Wir halten Sie durch unsere Datenschutzberatung auf Kurs.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO beschrieben. Der bestellte Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät den Verantwortlichen, seine Auftragsverarbeiter und Beschäftigten, überwacht die Einhaltung der DSGVO und der nationalen Sonderregelungen, sensibilisiert und schult, berät und überwacht im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen. Da der Datenschutzbeauftragte auch für die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Unternehmen verantwortlich ist, kommt ihm nicht mehr – wie noch nach altem Recht – nur eine allein beratende und unterstützende Funktion zu.
Unser fachkundiges Team in der Datenschutzberatung unterstützt Ihren Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Pflichten und Aufgaben. Wir helfen, personelle Ressourcen effizienter zu verwenden und den Zeitaufwand für Maßnahmen im Datenschutz auf ein Minimum zu begrenzen.
Mit unserem Datenschutz-Check prüfen wir Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich auf Herz und Nieren. Unsere Berater führen vor Ort die Überprüfung im Datenschutz anhand von Checklisten auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung, des BDSG und anderer für Ihr Unternehmen einschlägigen Vorschriften durch und erstellen einen sachkundigen Prüfbericht.
Hierfür werden bei der Beratung die Gegebenheiten Ihres Unternehmens sondiert, wie zum Beispiel Unternehmensstruktur, Vereinbarungen mit Dienstleistern und vorhandene Betriebsvereinbarungen. Anschließend werden Rechtsgrundlagen analysiert sowie vorhandene Dokumente und der Web-Auftritt, den Datenschutz betreffend, bewertet.
Zur Behebung der Schwachstellen werden Maßnahmenempfehlungen gegeben. Diese werden aufgrund des Risikopotentials beziehungsweise des Grades der Abweichung von datenschutzrechtlichen Forderungen priorisiert. Durch unsere Datenschutzberatung erhalten Sie so einen Nachweis über das aktuelle Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen und können mit Optimierungsmaßnahmen im Datenschutz daran anknüpfen.
Schulungen sind organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisieren und so einen verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten fördern. Viele meldepflichtige Datenschutzvorfälle in Unternehmen sind einem sorglosen Umgang der eigenen Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten geschuldet. Mitarbeiter-Schulungen im Datenschutz sind daher eine sinnvolle organisatorische Maßnahme nach Art.32 DSGVO zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzniveaus. Form, Inhalt und Häufigkeit sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Häufigkeit und die Inhalte einer Datenschutz-Schulung sollten daher präzise auf den jeweiligen Unternehmensbereich zugeschnitten sein. Unsere Berater schulen Ihre Mitarbeiter im Datenschutz zu allen relevanten Vorschriften und haben auch nach der Schulung für die Fragen Ihrer Mitarbeiter immer ein offenes Ohr.
Neben klassischen Datenschutz-Schulungen bieten wir darüber hinaus auch ein E-Learning-Tool an, mit dem Ihre Mitarbeiter – wann und wie oft es Ihnen beliebt – ihr datenschutzrechtliches Wissen prüfen und bewerten können.
Ob fehlerhafte Datenschutzerklärungen abgemahnt werden können, wird in Literatur und Rechtsprechung seit Jahren leidenschaftlich diskutiert und unterschiedlich bewertet. Urteile von höchster Instanz fehlen in diesem Bereich. Auch die Datenschutz-Grundverordnung hat hier leider noch keine Rechtssicherheit gebracht. Nach Anwendbarkeit der DSGVO ab dem 25. Mai 2018 gab es erste erfolgreiche Abmahnungen wegen fehlerhaften Datenschutzerklärungen. Unsere Berater erstellen Ihnen erforderliche Datenschutzerklärungen, die einer rechtlichen Überprüfung standhalten, so dass Sie sich mit dieser Frage zukünftig nicht mehr beschäftigen müssen.
Die ePrivacy-Verordnung dient dem Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und soll die ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 ablösen, welche 2009 durch die Cookie-Richtlinie ergänzt wurde. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, Wirtschafts- und Verbraucherinteressen in Einklang zu bringen, weshalb sich der Gesetzgebungsprozess seit Jahren sehr zäh gestaltet und die Verordnung bis heute nicht in Kraft getreten ist. Es wird damit gerechnet, dass die Verordnung nicht vor 2020 in Kraft treten und nicht vor 2022 anwendbar sein wird. Welchen konkreten Inhalt die Verordnung dann haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. In der Datenschutzberatung haben wir die rechtspolitischen und gesetzgeberischen Entwicklungen stets im Blick, sodass Sie bei Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung gut aufgestellt sind.
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